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Von Franke Baustoffe
6. Okt. 2026 17 Min. Lesezeit

Gartenhaus mit Pultdach selber bauen

Frostgeschütztes Fundament, Sturmverankerung, Sparrenquerschnitt nach Eurocode 5, konstruktiver Holzschutz — und das Dachsystem mit Mindestgefälle
11 Arbeitsschritte
8 typische Fehler

Vorab: Die Grundlage — Schadstoffe, Baurecht und Fundament

Bevor der erste Pfosten steht, sind die Dinge zu klären, die jedes freistehende Bauwerk betreffen — und die am Anfang stehen, nicht am Ende.
Die Schadstofffrage am Altbestand kommt zuerst — wenn es einen gibt
Ein Gartenhaus wird neu gebaut; einen Altbestand am Neubau-Standort gibt es nicht. Wo aber eine alte Gartenlaube abgerissen und ersetzt werden soll, ist deren Konstruktion vor dem Abriss zu klären: Faserzementplatten, alte Dachbahnen und Kitte aus der Zeit bis einschließlich 1993 können asbesthaltig sein (TRGS 519, Fachbetrieb). Maßgeblich ist dabei, wann die alte Laube gebaut wurde, nicht wann zuletzt etwas daran erneuert wurde — ein später ausgetauschtes Bauteil hat sein eigenes Einbaudatum. Das betrifft die Altbaustoffe der ersetzten Konstruktion selbst — nicht den Boden. Für den reinen Neubau ohne Vorgänger entfällt diese Prüfung.
Das Baurecht ist die erste Frage des Neubaus
Ein Gartenhaus ist ein Bauvorhaben — ob es verfahrensfrei gebaut werden darf, hängt von Größe, Höhe und der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes ab. In manchen Ländern braucht es ab einer bestimmten Grundfläche oder Höhe eine Genehmigung, und der Bebauungsplan kann Standort, Größe und Dachform regeln. Verfahrensfreiheit lässt Statik und Abstandsrecht unberührt — wer zu nah an die Grenze baut oder zu hoch plant, riskiert Rückbau. Die Prüfung steht vor dem Fundament, nicht neben ihm.
Erst wenn Schadstofffrage und Baurecht geklärt sind, geht es an den Bau — und an die Fragen, die das Gartenhaus eigentlich entscheiden: Fundament, Verankerung, Dach.

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Gartenhaus-Pultdach: was anders ist als am Haus

„Gartenhaus mit Pultdach" und „Pultdach selber bauen" klingen nach derselben Arbeit — und sind zwei verschiedene, weil hier nicht nur das Dach gebaut wird.
Das Gartenhaus ist ein kompletter Bau
Pultdach selber bauen beschreibt das Pultdach am bestehenden Haus — dort gibt es eine Wand, die den Hochpunkt trägt, und ein Dach, das nur aufgesetzt wird. Das Gartenhaus hat nichts davon: Es steht frei, braucht Wände, die erst errichtet werden, und ein Fundament, das den ganzen Bau trägt. Das Pultdach ist nur die Dachform obenauf — der eigentliche Bau ist das Haus darunter.
Frei stehend heißt: Wind und Boden wirken anders
Ein freistehendes Gartenhaus ist dem Wind von allen Seiten ungeschützt ausgesetzt und steht direkt auf dem Boden, der im Winter friert. Beim Hausdach fängt die Bestandswand den Windschub ab und die Geschossdecke die Last; beim Gartenhaus müssen Fundament und Sturmverankerung diese Aufgaben allein übernehmen. Das sind die zwei Stellen, an denen ein selbstgebautes Gartenhaus zuerst versagt — nicht das Dach.
Das Pultdach ist die einfache Wahl — aber kein Freibrief
Ein Pultdach mit einer Fläche und einem Ablauf ist für ein Gartenhaus die unaufwendigste Dachform: wenig Kanten, wenig Kehlen, ein Rinnenverlauf. Aber auch sie braucht Gefälle, einen bemessenen Sparrenquerschnitt und ein Dachsystem, das zur Neigung passt. Die Einfachheit der Form verkleinert die Fehlerquellen, macht sie aber nicht überflüssig.

Das frostgeschützte Fundament

Das Gartenhaus steht auf dem Boden — und genau dort entscheidet sich, ob es bleibt, wo es gebaut wurde.
Frost hebt, was nicht tief genug gründet
Im Winter friert der Boden; das Wasser im Boden dehnt sich aus und hebt, was zu flach gründet. Ein Gartenhaus, das nur auf Gehwegplatten oder einem flachen Betonbett steht, hebt sich ungleichmäßig — eine Ecke wandert, Türen und Fenster klemmen, die Konstruktion verzieht sich. Deshalb gründet das Fundament frostgeschützt: tief genug, dass der Frost darunter nicht mehr wirkt. Die nötige Tiefe hängt vom Standort ab.
Punktfundament, Streifenfundament oder Bodenplatte
Je nach Bauweise des Gartenhauses kommen drei Gründungen infrage: das Punktfundament unter den einzelnen Pfosten, das Streifenfundament unter den Wänden oder die durchgehende Bodenplatte. Welche passt, hängt von Größe, Gewicht und Untergrund ab — ein leichteres Gerätehaus steht auf Punkten, ein schwereres oder dauerhaft genutztes auf Streifen oder Platte. Entscheidend ist in jedem Fall die Frostfreiheit, nicht die sichtbare Form.
Das Fundament ist bemessen
Fundamentgröße, Tiefe und Bewehrung ergeben sich aus der Last des Gartenhauses und dem Untergrund — nicht aus „ein Sack Beton je Ecke". Ein Punktfundament, das nur „irgendwie tief" gesetzt ist, hebt sich beim Winter. Wo der Untergrund schwierig ist oder das Gartenhaus groß wird, gehört die Gründung geprüft.

Der Fußboden folgt dem Fundament

Der Boden des Gartenhauses verrottet von unten, nicht vom Regen von oben — deshalb hängt sein Aufbau am Fundament, das unter ihm liegt.
Bei Punkt- und Streifenfundamenten liegt die Balkenlage frei über dem Erdreich. Wo nur einzelne Punkte oder Streifen gründen, steht zwischen Balkenlage und Boden feuchte Luft: Der Boden muss Abstand halten und die Balkenlage von unten abtrocknen können. Der konstruktive Holzschutz nach DIN 68800-2 gilt für die Unterseite genauso wie für das Dach — wer den Boden unten dicht schließt, sperrt die Feuchte ein.
Bei der Bodenplatte entfällt das, dafür kommt die Dichtung. Liegt eine durchgehende Platte unter dem Bau, gibt es kein offenes Erdreich darunter — dafür gehört die Dichtung unter den Belag, damit aufsteigende Feuchte nicht in den Fußboden zieht. Der Fußboden folgt also immer dem, was darunter liegt: Abstand und Abtrocknung beim offenen Fundament, Dichtung bei der geschlossenen Platte.

Die Sturmverankerung gegen den Windsog

Der zweite Gegner des freistehenden Gartenhauses ist der Wind — und er wirkt nicht dort, wo man ihn erwartet.
Der Windsog will das Dach abheben
Der Wind drückt nicht nur gegen die Wände — über der Dachfläche entsteht ein Windsog, der die Fläche nach oben zieht. Beim freistehenden Gartenhaus kommt dazu, dass der Wind von allen Seiten angreift und das ganze Bauwerk verschieben oder anheben will. Ein Gartenhaus, das nur durch sein Eigengewicht auf dem Fundament steht, hebt der Wind bei Sturm von den Punkten.
Die Sturmverankerung verbindet Bau und Fundament
Die Pfosten und das Tragwerk werden zugfest mit dem Fundament verbunden — über Anker, die nicht nur das Gewicht von oben halten, sondern auch die Kraft nach oben und zur Seite. Zugfest heißt: Der Anker hält, was zieht, nicht nur, was drückt. Ohne diese Verankerung ist das Gartenhaus ein großer Kasten, den der Wind verschiebt.
Dach und Wände gehören zusammen verankert
Die Verankerung betrifft nicht nur die Pfosten im Fundament, sondern auch den Verbund von Dach und Wänden: Das Dach muss mit den Wänden verschraubt sein, damit der Windsog die Fläche nicht von der Wand hebt. Pfostenanker unten, Verbinder oben — die Sturmverankerung ist ein durchgehender Zug, kein einzelner Haken.

Wandbauweise: Blockbohlen, Ständerwerk, Elementbau

Wie die Wände gebaut sind, entscheidet, wie das Dach seine Last — und vor allem seinen Sog — in den Bau und ins Fundament bekommt. Ohne diese Antwort hängt die Sturmverankerung in der Luft.
BauweiseSparrenauflagerAussteifung kommt aus
Blockbohlenauf der oberen Lage, flächigder massiven Bohlenwand selbst
Ständerwerkauf Rähm und PfostenKopfband oder Ringanker
Elementbauauf dem fertigen WandelementScheibenwirkung der Elemente

Die Bauweise bestimmt den Lastweg

Beim Blockbohlenhaus liegt das Dach auf der durchgehenden oberen Bohlenlage auf; beim Ständerwerk auf Rähm und Pfosten, die seitlich gehalten werden müssen; beim Elementbau auf den fertigen, in sich steifen Wandelementen. Woher die Aussteifung gegen Winddruck und Sog kommt — massiv, über Kopfband und Ringanker oder über die Scheibenwirkung — ist deshalb keine Detailfrage, sondern Teil der Wahl der Bauweise von Anfang an.

Das Tragwerk: Sparrenquerschnitt nach Eurocode 5

Über den Wänden liegt das Dach — und seine Sparren sind bemessen, nicht gewählt.
Die Sparren tragen Schnee und Wind
Die Sparren des Pultdachs spannen über die Breite des Gartenhauses und tragen die Deckung, den Schnee und den Wind. Wie kräftig sie sein müssen, hängt von zwei Größen ab: der Spannweite — der freien Strecke, die sie überbrücken — und der Schneelast am Standort, die in höheren Lagen ein Vielfaches der Flachlandlast betragen kann.
Der Sparrenquerschnitt folgt aus Spannweite und Last
Ein Sparren, der eine kleine Spannweite mit leichter Deckung überbrückt, kann schlank sein; ein Sparren über eine breite Fläche in schneereicher Lage braucht einen deutlich kräftigeren Querschnitt. Der Sparrenquerschnitt ist deshalb keine Schätzgröße: Er ergibt sich aus Spannweite, Sparrenabstand, Dachlast und den örtlichen Lastannahmen. Für ein Gartenhaus wird er entweder nach einer geprüften Bausatz-Vorgabe gewählt oder bemessen — nicht nach „ein Balken 8 mal 10 wird schon halten".
Die Bemessung folgt Eurocode 1 und Eurocode 5
Wie beim Pultdach am Haus gilt auch für das freistehende Gartenhaus: Die Lasten kommen aus Eurocode 1 — Wind nach DIN EN 1991-1-4 mit NA:2024-08, Schnee nach DIN EN 1991-1-3:2010-12 mit A1:2015-12 und NA:2019-04 —, die Bemessung des Holztragwerks aus Eurocode 5. Wer nur „Spannweite und Schneelast" nennt, ohne die Normen zu bemühen, schätzt statt zu rechnen.
Die Lastannahmen sind das Kernstück
Schneelastzone, Windlastzone, Geländehöhe — all das fließt in die Bemessung ein. Ein Gartenhaus, das in der Küstenebene mit leichter Deckung geplant wurde, trägt dieselbe Konstruktion nicht in 800 Meter Höhe mit schwerer Deckung. Wer den Querschnitt nach Gefühl wählt, versagt genau dort, wo die Last am größten ist.

Der konstruktive Holzschutz nach DIN 68800-2

Ein freistehendes Holzgebäude steht direkt in Wind und Wetter — deshalb ist der konstruktive Holzschutz hier so zentral wie die Statik.
DIN 68800-2 ist die Norm für den vorbeugenden Holzschutz
DIN 68800-2 (Ausgabe 2022-02) behandelt die vorbeugenden baulichen Maßnahmen im Hochbau. Ihr Grundsatz: Holz, das dauerhaft trocken bleibt, braucht keinen chemischen Schutz — also wird so konstruiert, dass Wasser abgeführt wird und das Holz nach Regen wieder abtrocknet.
Vier Prinzipien für das Gartenhaus
Erstens der Sockelabstand: Die Holzkonstruktion steht nicht direkt auf dem Boden oder in der Spritzwasserzone, sondern auf Fundament und Schwelle mit Abstand. Zweitens der Hirnholzschutz: Stirnflächen saugen Wasser besonders stark auf und werden abgedeckt oder abgeschrägt. Drittens die Wasserabführung: Jede Fläche bekommt Gefälle und Ablaufkante, kein Wasser bleibt stehen. Viertens die Abtrocknung: Hinter Verkleidungen bleibt eine Hinterlüftungsebene, die Feuchte abführt. Zusammen halten diese Details das Holz trocken — nicht ein nachträglicher Anstrich.
Ob zusätzlich ein chemisches Holzschutzmittel nötig ist, folgt aus Konstruktion, Gebrauchsklasse und Materialwahl nach DIN 68800-2 — nicht pauschal aus der Lage. Der konstruktive Holzschutz hat Vorrang; erst wo er nicht ausreicht, kommt ein auf die Gebrauchsklasse abgestimmtes Mittel hinzu.

Das deckungsabhängige Mindestgefälle

Über dem Tragwerk liegt die Fläche — und mit ihr die Entscheidung, die über die Dichtheit bestimmt.
Das Pultdach braucht Gefälle — zur niedrigen Seite. Das Gefälle läuft vom Hochpunkt zur Traufe, nie umgekehrt. Ohne Gefälle sammelt sich Wasser und Laub; mit Gefälle zur falschen Seite läuft das Wasser in die Wand. Beim Gartenhaus ist das Gefälle zugleich die Höhendifferenz, die der Wandanschluss oder die hohe Seite vorgibt.
Die erforderliche Neigung hängt vom Dachsystem ab — mit zwei verschiedenen Begriffen. Bei den Bahnen heißt die Größe Mindestgefälle: Die Bitumenbahn braucht ihr produktspezifisches, die EPDM-Bahn das ihres Herstellersystems. Beim Profilblech sind es dagegen zwei Werte — die Regeldachneigung von 7°, die sich mit vergrößerter Querüberdeckung und Dichtband unterschreiten lässt, und die System-Mindestneigung von 3° als harte Grenze. Die Neigung wird also aus dem Dachsystem abgeleitet — nicht frei gewählt. Die Neigungswerte im Einzelnen stehen in Pultdach; hier gilt die Konsequenz für die Planung.

Gefälle und Dachsystem werden gemeinsam geplant

Beide Größen bedingen einander: Das Gefälle ergibt sich aus Wandhöhe und Tiefe des Gartenhauses, zugleich gibt das gewünschte Dachsystem seine Mindestneigung vor. Sie werden deshalb zusammen festgelegt und gegenseitig abgeglichen — nicht starr „erst Gefälle, dann Material". Wer eine Größe einseitig vorgibt, ohne die andere mitzuplanen, riskiert eine Fläche, die knapp unter der Mindestneigung liegt und bei jedem Starkregen zeigt, was das bedeutet.

Bitumenbahn, EPDM-Bahn oder Profilblech: das Dachsystem

An der Stelle, wo Franke tatsächlich liefern kann, wird das Gartenhaus konkret — das Dachsystem auf dem fertigen Tragwerk.
Drei Systeme stehen zur Wahl
Für ein flach geneigtes Gartenhaus-Pultdach kommen drei Dachsysteme infrage: die Bitumenbahn als geschlossene, verklebte Abdichtung, die EPDM-Bahn als elastische, einteilige Abdichtung und das Profilblech als selbsttragende, langlebige Metallfläche. Sie unterscheiden sich in Verarbeitung, Mindestgefälle und Haltbarkeit — und die Wahl hängt am Gefälle und am Anspruch.
Profilblech ist der langlebige Standard
Das Profilblech (Trapezblech) ist für das Gartenhaus die unaufwendigste, langlebigste Lösung: Es wird auf das Tragwerk geschraubt, ist wartungsarm und trägt Schnee und Wind gut. Es liegt mit einer Regeldachneigung von 7° und einer harten Grenze bei 3° im flachen Bereich — bei sehr flachen Gartenhaus-Dächern ist genau das der Punkt, an dem die Wahl steht oder fällt. Franke führt die Profilbleche (363).
Bitumenbahn und EPDM-Bahn sind die Abdichtungs-Systeme
Die Bitumenbahn wird in mehreren Lagen verklebt und bildet eine geschlossene Abdichtung — die klassische Lösung für flache und leicht geneigte Flächen. Die EPDM-Bahn ist eine elastische, nahezu fugenlose Abdichtungsbahn, die Bewegung gut aufnimmt und sehr langlebig ist. Beide verlangen ein Mindestgefälle und einen sauberen Untergrund. Für die Eigenleistung gilt ein ausdrückliches Flämmverbot: Mehrlagige Bitumenbahnen werden fachgerecht oft mit offener Flamme verschweißt — das ist kein Heimwerkerschritt. Wer selbst abdichtet, nimmt die selbstklebende Bahn (Kaltverarbeitung) oder lässt verschweißen. Franke führt Bitumenschindeln (66) und Dachbahnen (5) als Unterspann- und Vordeckbahn; die Bitumenbahn im engeren Sinn und die EPDM-Bahn liefert der Fachhandel nach Herstellersystem.
Das Dachsystem folgt dem Gefälle
Welches der drei Systeme das richtige ist, entscheidet zuerst das Gefälle — danach Verarbeitung und Haltbarkeit. Die Materialregeln des gewählten Systems — Überdeckung, Verklebung, Befestigung — gelten unverändert und sind der eigentliche Eigenleistungsanteil auf einem bemessenen Tragwerk.

Tropfkante, Ortgang und Entwässerung

Über dem Dachsystem liegen die drei Stellen, an denen das Wasser abläuft und das Dach seitlich endet — und sie gehören zum Bau dazu.
Die Tropfkante bricht den Wasserfilm
An der niedrigen Kante sorgt eine Tropfkante dafür, dass das Wasser sauber abtropft, statt um die Kante herum auf die Unterseite zu kriechen. Ohne Tropfkante läuft das Wasser an der Kante entlang nach hinten und unter die Fläche — und tropft dort, wo es nicht soll.
Der Ortgang schließt die Fläche seitlich
An den beiden seitlichen Rändern endet die Dachfläche am Ortgang — dort wird die Deckung mit einem Ortgangblech oder -abschluss verwahrt, damit der Windsog nicht unter die Deckung greift und das Wasser seitlich sauber abläuft. Der Ortgang ist die Stelle, an der die Deckung am stärksten dem Windsog ausgesetzt ist — und deshalb besonders befestigt wird.
Die Entwässerung führt das Wasser weg
Am Tiefpunkt läuft das Wasser der gesamten Fläche ab — in eine Dachrinne mit Ablauf oder, beim kleinen Gartenhaus, über die Tropfkante ins Freie. Wo eine Rinne sitzt, nimmt sie die ganze Einzugsfläche auf, nicht die Hälfte — die Größe folgt aus der Fläche, nicht aus dem Gefühl. Tropfkante, Ortgang und Entwässerung sind ein System, kein Wahlkatalog.

Das Wasser weiterdenken: Regentonne am Gartenhaus

Ein Pultdach heißt eine Traufe, ein Ablauf — die ideale Voraussetzung, das Regenwasser zu nutzen, statt es versickern zu lassen.
Die Regentonne direkt unter den Ablauf
Das Wasser der gesamten Fläche kommt an einer Stelle an; dort steht die Regentonne oder Zisterne (regentonnen 274). Ein Überlauf führt das überschüssige Wasser ab, damit die Tonne bei Starkregen nicht überläuft und das Fundament umspült. Im Herbst wird die Tonne frostentleert, damit sie den Winter unbeschädigt übersteht.
Der Garten ist der klassische Ort dafür
Das Gartenhaus steht mitten in dem Bereich, der das Wasser ohnehin braucht — fürs Gießen nebenan. Wer die eine Ablaufstelle des Pultdachs nutzt, macht aus einem Entwässerungsdetail eine Wasserquelle für den Garten.

Schnee und Grenze: Abrutschrichtung und Schneefang einplanen

Das Pultdach entlädt den Schnee einseitig — und beim Gartenhaus, das wegen des Grenzabstands oft nah an der Nachbargrenze steht, ist diese Seite eine planerische Entscheidung.
Liegt die Tiefseite Richtung Grenze, Weg oder Auto, gehört ein Schneefang auf den Plan. Beim Gartenhaus ist genau das der Normalfall: Die niedrige Seite zeigt zur Grundstücksgrenze, zum Weg oder zum Parkplatz. Rutscht dort der Schnee ab, landet er auf dem Nachbargrundstück oder auf dem Auto — der häufigste Streitpunkt dieser Bauweise. Ein Schneefang (Schneefangsysteme 38) hält ihn zurück.

Alternativ die Dachorientierung drehen

Lässt der Grundriss es zu, wird die Tiefseite so gelegt, dass Schnee und Wasser aufs eigene Grundstück fallen — dorthin, wo niemand steht und nichts steht. Ob Schneefang oder gedrehte Orientierung: Die Abrutschrichtung wird eingeplant, nicht erst entdeckt, wenn der erste Schnee liegt.
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Schritt für Schritt: vom Fundament bis zum Dach

Dieser Ablauf beschreibt den kompletten Bau — vom Standort bis zur Tropfkante.
1

Schadstofffrage klären

Wird eine alte Gartenlaube ersetzt, deren Faserzementplatten, Dachbahnen und Kitte vor dem Abriss auf Asbest prüfen (TRGS 519, Fachbetrieb) — beim reinen Neubau entfällt das.

2

Baurecht klären

Landesbauordnung, Bebauungsplan, Abstandsflächen und Grenzabstand prüfen — ob und wo das Gartenhaus gebaut werden darf.

3

Fundament frostgeschützt setzen

Punkt-, Streifenfundament oder Bodenplatte frostfrei gründen — tief genug, dass der Frost darunter nicht wirkt.

4

Sturmverankerung einbauen

Zugfeste Anker im Fundament setzen, an denen die Pfosten später befestigt werden.

5

Wände errichten

Das Gartenhaus nach Bausatz-Vorgabe oder Plan aufstellen und aussteifen.

6

Sparrenquerschnitt festlegen

Spannweite, Sparrenabstand und Schneelast am Standort bestimmen; den Querschnitt nach Eurocode 5 mit den Lasten aus Eurocode 1 bemessen beziehungsweise nach Vorgabe wählen.

7

Dachsystem wählen

Aus dem Gefälle das passende System wählen — Profilblech, Bitumenbahn oder EPDM-Bahn.

8

Tragwerk aufstellen und verankern

Sparren verlegen, Dach und Wände zugfest verschrauben — gegen den Windsog.

9

Dachsystem verlegen

Profilblech schrauben oder Bahn selbstklebend verlegen, mit dem Gefälle zur niedrigen Seite, nach den Materialregeln — offene Flamme bleibt dem Fachbetrieb vorbehalten.

10

Tropfkante, Ortgang und Entwässerung anbringen

Tropfkante an der unteren Kante, Ortgang seitlich verwahren, Rinne nach Einzugsfläche setzen.

11

Dichtheit prüfen

Die Fläche auf Regensicherheit kontrollieren; mit Wasser abbrausen und beobachten, wo es läuft.


Die häufigsten Fehler

FehlerFolge
Fundament nicht frostfrei gegründetFrost hebt das Gartenhaus, Ecken verschieben sich
Ohne Sturmverankerung gebautWindsog hebt das Dach, Wind verschiebt den Bau
Sparrenquerschnitt nach GefühlSparren biegt sich unter Schnee, Dach hängt durch
Mindestgefälle unterschrittenWasser drückt gegen die Überlappung, undichte Fläche
Windsog am Ortgang unterschätztDeckung hebt seitlich ab
Dachsystem falsch gewähltMaterial verträgt das Gefälle nicht
Dach nicht mit den Wänden verschraubtWindsog hebt die Fläche von der Wand
Ohne Baurechtsprüfung gebautRückbau, Abstandsverstoß
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Was beachtet werden muss

Schadstofffrage am Altbestand — steht vor dem ersten Handgriff
Wird eine alte Gartenlaube ersetzt, sind deren Faserzementplatten, alte Dachbahnen und Kitte vor dem Abriss auf Asbest zu klären (TRGS 519, Fachbetrieb). Das betrifft die Altbaustoffe der Konstruktion, nicht den Boden.
Baurecht steht am Anfang des Neubaus
Landesbauordnung, Bebauungsplan und Abstandsflächen entscheiden, ob und wo das Gartenhaus gebaut werden darf. Ohne Prüfung droht Rückbau.
Fundament frostgeschützt und bemessen
Das Fundament gründet frostfrei, damit der Frost es nicht hebt. Fundamentgröße und -tiefe ergeben sich aus Last und Untergrund — nicht aus „ein Sack Beton je Ecke".
Sturmverankerung ist Pflicht
Pfosten und Dach werden zugfest mit dem Fundament beziehungsweise den Wänden verbunden. Der Windsog will die Fläche abheben — ohne Verankerung hebt er den ganzen Bau.
Sparrenquerschnitt nach Eurocode 0, 1 und 5
Der Querschnitt folgt aus Spannweite, Sparrenabstand und den örtlichen Lastannahmen — Lasten nach Eurocode 1, Bemessung nach Eurocode 5. Keine Schätzgröße, kein Gefühl.
Konstruktiver Holzschutz nach DIN 68800-2
Sockelabstand, Hirnholzschutz, Wasserabführung und Abtrocknung halten das Holz trocken. Ein chemisches Mittel folgt erst daraus — nicht pauschal aus der Lage.
Mindestgefälle folgt dem Dachsystem
Das Gefälle wird aus dem Dachsystem abgeleitet, nicht frei gewählt. Es läuft zur niedrigen Seite, nie zur Wand hin.
Absturz
Gearbeitet wird vom Gerüst oder der Arbeitsbühne; die Leiter ist nur der Zugang, kein Arbeitsplatz. Auch das Gartenhaus-Dach ist keine Verkehrsfläche.
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