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Von Franke Baustoffe
6. Okt. 2026 21 Min. Lesezeit

Pavillon selber bauen mit Flachdach

Punktfundamente und Pfostenträger, Nachweis des gesamten Lastpfads, Holzwerkstoffplatte, kaltselbstklebende Bitumenbahn oder EPDM
10 Arbeitsschritte
9 typische Fehler

Vorab: Die Schadstofffrage beim Ersatz eines Alt-Pavillons

Beim Neubau auf freiem Grund stellt sich die Schadstofffrage nicht — wer dagegen einen alten Pavillon beziehungsweise eine alte Überdachung ersetzt, steht vor ihr, weil der Rückbau in den Bestand greift.

🔴 Alte Bedachungen können schadstoffhaltig sein. Alte Faserzementplatten, Bitumenbahnen sowie Kleber und Kitte können bei Objekten mit Baubeginn bis einschließlich 31.10.1993 asbesthaltig sein; bei später erneuerten Bauteilen sind deren Einbau- und Produktnachweise gesondert zu prüfen. Die gesetzliche Weiche ist der Baubeginn des Objekts. Bei Verdacht gilt: nicht öffnen, nicht zerstören; Umgang und Entsorgung nach TRGS 519 durch einen dafür qualifizierten Fachbetrieb.

Der Nachweis muss nicht immer eine Materialprobe sein. Auch verlässliche Bau- und Produktunterlagen räumen den Verdacht aus. Reichen sie nicht, folgt die technische Erkundung mit emissionsarmer Probenahme.
Erst wenn der Bestand als unbedenklich bestimmt ist, geht es ans Bauen — und an die Fragen, die den Pavillon entscheiden: Gründung, Sparren, Abdichtung.

Geltungsbereich: offener Pavillon oder geschlossener Gartenraum

Dieser Artikel beschreibt einen bestimmten Bau — und der lässt sich nicht auf jeden Gartenraum übertragen.
Der Aufbau gilt für einen offenen, unbeheizten Pavillon
Beschrieben wird ein freistehender Vierpfosten-Pavillon auf Punktfundamenten, dessen Dach nicht gedämmt ist und dessen Raum offen bleibt. Ein solches offenes, unbeheiztes Nebengebäude fällt grundsätzlich nicht in den Anwendungsbereich des GModG — es braucht weder Wärmeschutz noch eine Dampfbremse im beschriebenen Sinn.
Ein geschlossener, beheizter Gartenraum ist ein anderer Bau
Sobald der Raum geschlossen und beheizt oder gekühlt wird, ändern sich Aufbau und Rechtslage: Dann kommen Wärmeschutz, Feuchteschutz und die energetischen Anforderungen des GModG dazu. Wer den ungedämmten Pavillonaufbau auf einen beheizten Gartenraum überträgt, baut einen bauphysikalisch anderen Bau — und der braucht eine eigene Planung, nicht diese Anleitung.

Vor dem Bau: Bauordnung, Bebauungsplan, Grenzabstände

Der Pavillon wirkt klein und unverfänglich — genau deshalb wird das Bauordnungsrecht an ihm am ehesten übersehen. Es steht vor dem ersten Fundament.
Auch ein kleiner Pavillon ist ein Bauvorhaben
Ob und wie ein freistehender Pavillon errichtet werden darf, regelt die Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslands. Viele Länder stellen kleine Gebäude bis zu bestimmten Grundflächen, Höhen und Raummaßen verfahrensfrei — aber das ist keine Automatik, sondern eine länderspezifische Grenze, die an konkrete Maße geknüpft ist. Ob der geplante Pavillon darunterfällt oder ein Verfahren (Genehmigung, vereinfachtes Verfahren, Anzeige) braucht, ist vorab beim Bauamt zu klären — nicht nach dem Aufstellen.
Verfahrensfreiheit bedeutet keine Anforderungsfreiheit
Auch wenn für den Pavillon kein Genehmigungsverfahren nötig ist, bleiben die materiellen Anforderungen bestehen: Standsicherheit, Brandschutz, und vor allem die Grenzabstände. Verfahrensfreiheit heißt nur, dass nicht vorab geprüft wird — nicht, dass die Regeln nicht gelten. Ein Pavillon, der die Grenzabstände verletzt oder im falschen Bereich des Grundstücks steht, ist auch ohne Genehmigungspflicht nicht zulässig.
Der Bebauungsplan kann mehr verbieten als die Bauordnung
Steht das Grundstück in einem Bebauungsplan, kann dieser Nebengebäude an bestimmten Stellen ausschließen, eine Baugrenze vorgeben oder Nutzung und Größe beschränken — strenger als die Landesbauordnung allein. Auch Festsetzungen zum Grenzabstand und zur Überbaubarkeit gehören hierher. Diese Prüfung kommt vor die Gründung: Sie entscheidet, ob und wo der Pavillon überhaupt stehen darf.

Warum der Pavillon greifbar ist — und trotzdem nachgewiesen wird

Nicht jedes Flachdach lässt sich in Eigenleistung ausführen — der Pavillon ist der Fall, in dem die Ausführung greifbar wird, ohne dass die Nachweise entfallen.
Die Dimension ist klein
Ein Pavillon ist ein freistehendes Nebengebäude auf wenigen Pfosten — die Dachfläche ist überschaubar, die Spannweiten sind kurz, und die Lasten bleiben übersichtlich. Anders als ein Wohnhaus-Flachdach mit großen Flächen und einer Attika rundum ist der Pavillon ein Holzbau, dessen Kräfte sich mit einfachen Mitteln fassen lassen.
Die Gründung ist einfach
Statt eines Streifenfundaments für eine umlaufende Tragkonstruktion steht der Pavillon auf Punktfundamenten — einem Fundament je Pfosten. Das reduziert den Aufwand auf den Boden und macht die Ausführung in Eigenleistung greifbar, wo ein Wohnhausdach es nicht wäre.
Die Abdichtung bleibt in Eigenleistung machbar
Mit einer kaltselbstklebenden Bitumenbahn oder einer EPDM-Bahn lässt sich die kleine Pavillonfläche ohne offene Flamme abdichten — das Verfahren, das für die Eigenleistung in Frage kommt.
Aber greifbar ist nicht nachweisfrei
Die kleine Dimension verkleinert die Lasten, sie löscht sie nicht. Der Pavillon braucht einen Nachweis des gesamten Lastpfads — nicht nur der Sparren — und vor den Fundamenten die Klärung des Bauordnungsrechts. Erst wo diese Nachweise stehen, wird aus „selber bauen" ein zulässiger und tragfähiger Bau.

Punktfundamente und Pfostenträger

Der Pavillon steht hier nicht auf der Fläche, sondern auf vier Punkten — und die Gründung beginnt dort. Diese Vier-Pfosten-Lösung ist ein konkretes Konzept, keine allgemeine Pavillonregel: Gründungstiefe und Fundamentart hängen von Baugrund, Frost, Grundwasser und statischem Nachweis ab.

Das Punktfundament trägt einen Pfosten

Der freistehende Pavillon wird auf Punktfundamenten gegründet — ein eigenes Fundament je Pfosten statt eines durchgehenden Streifenfundaments. Jedes Fundament trägt die Last seines Pfostens und leitet sie in den tragfähigen Boden ab. Wie groß und wie tief es sein muss, folgt aus der Last des Pfostens und dem Baugrund — nicht aus der Faustregel „ein Loch mit Beton". Die Frostfreiheit gehört zur Gründung dazu: Das Fundament muss tief genug gründen, damit der Boden unter ihm nicht friert und hebt.
Der Pfostenträger verbindet Holz und Beton — nicht mehr und nicht weniger. Zwischen Fundament und Holzpfosten sitzt der Pfostenträger — ein verzinkter Beschlag, der den Pfosten auf dem Betonfundament hält und das Holz vom feuchten Beton fernhält, denn ein Pfosten, der direkt im Beton steht, zieht Feuchte und fault. Ob er den Pfosten auch biegesteif einspannt, leistet nicht jeder Träger: Zug, Schub und Momentannahme müssen zum statischen System passen. Der Pfostenträger ist die saubere Verbindung zwischen dem tragenden Beton unten und dem tragenden Holz oben — seine Einspannwirkung liefert die Statik, nicht seine äußere Form.

Die Gründung steht vor dem Holz

Punktfundamente und Pfostenträger werden zuerst gesetzt, und von ihnen hängt der ganze Bau: Ein Pfosten, der nicht lotrecht auf einem tragfähigen Fundament steht, erzeugt Exzentrizität und belastet die Konstruktion anders als geplant — die Schiefstellung muss innerhalb der geplanten Toleranz bleiben. Die Gründung ist deshalb der erste Bauabschnitt des Pavillons, nicht ein Nebenbei-Schritt.

Fundamentplan statt „ein Loch pro Pfosten"

„Ein Loch pro Pfosten" reicht nicht — die Gründung beginnt mit einem Plan, der mehr klärt als die Anzahl der Löcher.
Der Fundamentplan sammelt, was der Boden mitbringt
Vor dem ersten Beton stehen die Leitungsauskunft, die Achsen und Diagonalen (damit die Pfosten lotrecht über den Fundamenten stehen), der Höhenbezug, die Baugrundverhältnisse sowie Frost- und Grundwasserverhältnisse. Daraus folgen Fundamentart, Gründungstiefe und der Fundament- und Ankernachweis — nicht aus der Faustregel „ein Loch mit Beton".
Die Aushärtezeit steht im Plan
Fundamente und einbetonierte Anker dürfen erst belastet werden, wenn der Beton ausreichend erhärtet ist. Schief gesetzte oder zu früh belastete Anker lassen sich später kaum korrigieren — deshalb gehört die Aushärtezeit als eigener Schritt in den Ablauf, nicht als Nebenbei-Wartezeit.

Pfostenträger nach Kräften und Exposition wählen

Die äußere Form eines Pfostenträgers sagt nichts über seine Einspannwirkung — gewählt wird er nach Kräften und Exposition.
Zug, Schub und gegebenenfalls Moment müssen passen
Der Pfostenträger muss die Zugkräfte (Sog), die Schubkräfte und gegebenenfalls ein Moment aufnehmen können, die das statische System ihm zuweist. Viele Pfostenträger liefern keine biegesteife Einspannung — wer einen eingespannten Pfosten voraussetzt, braucht einen Träger, der das auch leistet.
Exposition und Verankerung gehören dazu
Die Verankerungsart im Fundament, die Korrosionsbeanspruchung und der Spritzwasserabstand zum Boden werden anhand von Statik und Produktunterlagen geprüft. Ein Pfostenträger, der den Pfosten nur hält, aber das Moment nicht aufnimmt oder im Spritzwasser rostet, versagt dort, wo die Statik ihn rechnet.

Der Nachweis des gesamten Lastpfads — nicht nur der Sparren

Über den Pfosten liegt die Dachfläche — aber wer nur die Sparren bemisst, hat die Hälfte der Kette übersehen. Der Lastweg läuft von oben bis in den Boden.
Die Last läuft eine durchgehende Kette
Schnee, Eigengewicht und Wind drücken beziehungsweise ziehen auf die Dachscheibe; die leitet in die Sparren, die Sparren in den Rahmen und die Pfosten, die Pfosten über die Pfostenträger in die Fundamente, die Fundamente in den Baugrund. An jeder Station muss belegt sein, dass das Bauteil die Last aufnimmt und weitergibt. Die Sparren sind dabei nur ein Glied dieser Kette — und nicht einmal das einzige, das versagen kann.
Nachzuweisen ist die ganze Kette, nicht ein Ausschnitt
Zum Nachweis gehören die Dachscheibe und ihre Aussteifung (hält sie den Rahmen in Form?), der Rahmen und die Pfosten (halten sie die Dachlast und die Aussteifung?), alle Anschlüsse zwischen den Hölzern, die Windsogverankerung (hält die Dachfläche dem Sog nach oben stand?), die Pfostenträger, die Fundamente und der Baugrund — und die Kipp- und Gleitsicherheit des ganzen Bauwerks. Ein leichter Pavillon kippt oder verschiebt sich bei Sturm schneller, als seine Sparren brechen.
Bemessen wird auf Schnee, Eigengewicht und Wind — je Bauteil mit der passenden Norm. Die Einwirkungen kommen aus Eurocode 1 mit Grundnorm, Änderung und Nationalem Anhang: DIN EN 1991-1-1 mit NA für Eigengewicht sowie gegebenenfalls Nutz- und Montagelasten, DIN EN 1991-1-3:2010-12 mit A1:2015-12 und NA:2019-04 für Schnee und DIN EN 1991-1-4 mit NA:2024-08 für Wind. Die Holzkonstruktion folgt Eurocode 5 — DIN EN 1995-1-1:2010-12 mit A2:2014-07 und DIN EN 1995-1-1/NA:2013-08. Fundamente und Baugrund rechnen nach Eurocode 2 beziehungsweise Eurocode 7, die Lastkombinationen liefert Eurocode 0 (DIN EN 1990) — Eurocode 5 gilt allein für das Holz, nicht für Beton und Boden. Beim offenen Pavillon genügt „Windsog" als Stichwort nicht: Ein freistehendes Dach verlangt die oberen und unteren Druckbeiwerte, den Öffnungsgrad und die Rand- und Eckbereiche; der Netto-Winddruck hebt die Fläche und kippt den Bau — und genau dafür steht die Verankerung.

Der Nachweis ist die Grenze zur Eigenleistung

Querschnitte, Abstände, Verbindungen, Verankerung, Pfostenträger und Fundamente kommen aus dieser Rechnung — und die ist Fachplanerarbeit, nicht Handwerk. Wer den Nachweis auf die Sparren verkürzt, baut einen Pavillon, dessen Rest niemand gerechnet hat — und der unter voller Schneelast oder Sturm genau an der Stelle nachgibt, die nie angesehen wurde.

Windmodell und temporäre Standsicherheit

Ein offenes Dach ist gerade während der Montage am instabilsten — das Windmodell muss beides bedenken: den fertigen Bau und den halben.
Der Wind wirkt von oben und von unten
Der Netto-Winddruck auf Ober- und Unterseite läuft über Dachscheibe, Verbände und Pfosten bis in die Fundamente — ein Lastweg, der an jeder Station nachgewiesen sein muss.
Bis zur wirksamen Dachscheibe braucht es temporäre Verbände
Während der Montage ist die Dachscheibe noch nicht geschlossen, also noch nicht aussteifend. Bis sie es ist, sichern temporäre Verbände den Bau gegen Wind und Schiefstellung. Ein halb fertiger Pavillon, der nur auf vier losen Pfosten steht, kippt im Sturm schneller, als er je fertig würde.

Die tragfähige Holzwerkstoffplatte

Auf den Sparren liegt die Fläche, die das Dach trägt und die Abdichtung aufnimmt: die Holzwerkstoffplatte.
Die Holzwerkstoffplatte bildet die Dachfläche
Über den Sparren wird die Dachfläche mit einer Holzwerkstoffplatte beplankt — einer Platte, die die Last auf die Sparren verteilt, die Fläche schließt und den tragfähigen Untergrund für die Abdichtung bildet. Als aussteifende Dachscheibe wirkt sie nur, wenn Plattentyp, Auflager, Fugen und Befestigung statisch bemessen sind — eine bloß aufgelegte Platte steift nichts aus. Sie ist damit Teil des tragenden Aufbaus, nicht nur ein Auflager für die Bahn.
DIN EN 13986 ist die Produktnorm — nicht die Bemessungsgrundlage
DIN EN 13986 legt die Produktanforderungen, die Konformität und die Kennzeichnung von Holzwerkstoffplatten für das Bauwesen fest. Sie sagt, welche Platte für welche Verwendung deklariert ist — sie ersetzt aber weder die Anwendungsregeln noch die Bemessung. Für die Anwendung und Auswahl kommen die nationalen Anwendungsnormen hinzu, vor allem DIN 20000-1 (bei OSB-Platten zusätzlich DIN EN 300 für die Plattenklassen); für die tragende Bemessung der Dachscheibe gilt Eurocode 5. Die Plattenwahl folgt also nicht allein aus „der Sparrenbemessung", sondern aus Produktdeklaration, Anwendungsregel und statischer Bemessung gemeinsam.
Die Platte muss zur Dachfläche und zur Abdichtung passen
Dicke, Plattentyp und Feuchteklasse werden zur Stützweite der Sparren, zur Funktion als Dachscheibe und zur Art der Abdichtung passend gewählt: Eine zu dünne Platte federt unter der Abdichtung, eine Platte, die Feuchte aufnimmt, arbeitet unter der Bahn. Auch der Untergrund für die gewählte Abdichtungsbahn — Bitumen oder EPDM — ist eine Vorgabe des Produkts, keine allgemeine Regel. Die Holzwerkstoffplatte ist deshalb Teil des bemessenen Aufbaus, nicht ein nachträglich „dazu gelegtes" Brett.

Beplankung als Freigabepunkt

Die Abdichtung kann Plattenbewegungen oder aufgequollene Kanten nicht ausgleichen — deshalb wird die Beplankung freigegeben, bevor die Bahn darauf kommt.
Geprüft wird die Platte als tragendes Bauteil
Kontrolliert werden die deklarierte Plattenklasse, Dicke und Spannweite nach Statik, die unterstützten Kanten beziehungsweise die Nut-und-Feder-Ausbildung, die Fugen, die Befestigung, die Feuchte, die Ebenheit und die Sauberkeit. Erst wenn diese Punkte stimmen, trägt die Platte als Dachscheibe und bildet den Untergrund, den die Abdichtung verlangt.
Der Freigabepunkt verhindert den Folgeschaden
Eine Platte, die aufgequollene Kanten oder offene Stöße hat, arbeitet unter der Bahn und reißt die Naht auf. Wer die Beplankung abnimmt, bevor die Abdichtung sie verdeckt, fängt diesen Fehler ab, solange er noch sichtbar ist.

Die kaltselbstklebende Bitumenbahn oder EPDM-Bahn

Ganz oben liegt die Schicht, die den Pavillon regensicher macht — und für die Eigenleistung gibt es genau die Verfahren, die ohne Flamme auskommen.
Die kaltselbstklebende Bitumenbahn ist ein System, kein „Abziehen und aufrollen". Die kaltselbstklebende Bitumenbahn trägt eine werkseitige Klebeschicht und kommt ohne offene Flamme aus — aber das Verfahren ist keine allgemeingültige Folge „Folie abziehen, Bahn aufrollen, andrücken". Ob und welcher Primer auf den Untergrund gehört, ob eine Unterlage nötig ist, wie viele Lagen das System vorsieht, wie die Bahn gegen Windsog gesichert und wie der Randanschluss ausgeführt wird — all das steht im Produktdatenblatt des jeweiligen Herstellers, nicht in einer Faustregel. Das Datenblatt ist dabei nicht die alleinige Regel: Es ergänzt DIN 18531 und die Flachdachrichtlinie als Regelwerk; DIN EN 13707 und DIN EN 13956 sind Produktnormen für die Bahnen, keine Verlegeanleitungen. Die kaltselbstklebende Bahn ist für die kleine Pavillonfläche die naheliegende Wahl in Eigenleistung — aber nach den Vorgaben des konkreten Produkts, nicht nach einem Einheitsrezept.
Die EPDM-Bahn ist die Alternative — ebenfalls systemspezifisch. Die EPDM-Bahn — eine synthetische Gummibahn — ist die zweite Option ohne Flamme: eine große, elastische Bahn. Ob sie auf diesem Dach dauerhaft dicht bleibt, hängt von System, Untergrund, Detail und Windnachweis ab — nicht von einer Materialzusicherung. Die Verklebung der Bahn beziehungsweise der Stöße und der Randanschluss folgen dem Verlegeplan des Herstellers, nicht „eine Bahn ausrollen". Welche der beiden — kaltselbstklebende Bitumenbahn oder EPDM — die richtige ist, folgt aus Fläche, Untergrund und Systemvorgabe.
Die Abdichtung braucht Gefälle, Windsogsicherung und saubere Anschlüsse. Auch der Pavillon braucht ein Gefälle, damit das Wasser abläuft statt zu stehen; die Bahnen müssen gegen Windsog gesichert sein, damit der Sturm die kleine Fläche nicht hebt; und die Anschlüsse an den Rändern müssen nach Systemvorgabe geführt sein. Eine Bahn, die ohne Gefälle verlegt, nicht soggesichert oder an den Rändern unsauber geführt wird, ist eine Abdichtung, die an der Kante leckt. Die kaltselbstklebende Bahn beziehungsweise EPDM bleibt damit der richtige Weg für die Eigenleistung — aber sie verlangt die Vorgaben des Produkts und dieselbe Sorgfalt wie jede Abdichtung.

Kaltes Abdichtungssystem auswählen

Kaltselbstklebende Bitumenbahn und einlagige Kunststoff-/Elastomer-Systeme sind keine austauschbaren „Bahnen" — gewählt wird nach den Systemunterlagen.
Verglichen wird das System, nicht das Material
Maßgeblich sind der freigegebene Untergrund, die notwendige Lagenzahl, die Naht- und Randdetails, das Verarbeitungsklima, die Windsicherung und die Reparierbarkeit. Diese Punkte stehen in den Systemunterlagen des Herstellers — nicht in einer Faustregel „kalt klebt immer".
Die Systementscheidung ist belastbar oder gar nicht
Eine Bahn, die ohne Bezug auf Untergrund, Detail und Wind gewählt wird, ist eine unbelegte Wahl. Wer die Systemunterlagen nicht hat, wählt nicht aus dem Sortiment, sondern holt die Vorgaben des konkreten Systems ein — die Abdichtung entscheidet sich am Datenblatt, nicht am Bauchgefühl.

Einseitige Entwässerung und niedriger Dachrand

Beim kleinen Pavillon richtet ungeführtes Wasser oft mehr Schaden an Holz und Fundament an als auf der Dachfläche selbst.
Tiefseite, Tropfkante und Ableitung werden geplant
Die Tiefseite, eine Tropfkante, eine Rinne oder ein Speier werden so angelegt, dass das Wasser vom niedrigen Dachrand kontrolliert abgeführt wird — weg von Fundamenten und vom Nachbargrundstück. Dazu gehören die Rand-, Eck- und Anschlussdetails der Abdichtung: Wo das Wasser das Dach verlässt, endet die Abdichtung, und dieser Übergang muss dicht geführt sein.
Das Gefälle ist Teil der Abdichtung, nicht danach
Eine Bahn, die ohne Gefälle verlegt wird, lässt das Wasser stehen; eine Bahn mit Gefälle, aber ohne Tropfkante, lässt es am falschen Ort abtropfen. Beides wird mit der Abdichtung zusammen geplant — beim Pavillon endet die Entwässerung am Rand, nicht in einer Leitung.

Warum Flämmen für die Eigenleistung ausfällt

Beim Pavillon liegt die Versuchung nahe, die Bitumenbahn zu flämmen — und genau das fällt für die Eigenleistung aus.
Offene Flamme auf Holz ist eine Brandgefahr
Die Holzwerkstoffplatte des Pavillons ist ein brennbarer Untergrund — und die offene Flamme des Brenners erzeugt dort Glutnester, die in Ritzen und unter die Platte ziehen und Stunden nach Arbeitsende durchbrennen, wenn niemand mehr da ist. Für die Eigenleistung fällt das Flämmen deshalb aus — nicht „heikel", sondern raus.
Für die Eigenleistung ist die offene Flamme ausnahmslos ausgeschlossen
Auch wo der Untergrund nicht brennt — etwa auf mineralischem Grund —, gilt das Brennerverbot für die eigene Hand. Feuerarbeiten am Dach sind grundsätzlich kein Nebenbei-Verfahren: Sie verlangen eine vorherige Gefährdungsbeurteilung, ein geeignetes Löschmittel — ein Feuerlöscher, kein Wassereimer, weil Wasser brennendes Bitumen verspritzt — und eine Brandwache mit Nachkontrolle. Diese Arbeiten übernimmt der Fachbetrieb, nicht die Eigenleistung.
Die Eigenleistung bleibt bei den kalten Systemen — nach Systemnachweis
Wer die Haltbarkeit einer geschweißten Bahn will, lässt sie vom Fachbetrieb verlegen. Für die eigene Hand kommen die kaltselbstklebende Bitumenbahn und die EPDM-Bahn in Frage — aber nur, wenn System, Untergrund, Detail und Windsicherung nach den Systemunterlagen passen, nicht als pauschale Freigabe.

Sichere Ausführung und Übergabe

Der kleine Pavillon ist nicht nachweisfrei und nicht gefahrlos — die Ausführung folgt denselben Sicherheitsregeln wie jedes Dach.
Gerüst oder Plattform, nie die Fläche als Arbeitsplatz
Gearbeitet wird von Gerüst oder Arbeitsplattform aus; die Dachfläche selbst ist keine Verkehrsfläche. Es gilt das vollständige Brennerverbot für die Eigenleistung, und vor der Übergabe werden Nähte, Ränder und Wasserweg kontrolliert.
PV wird vorbereitet, nicht improvisiert
Vorhandene PV-Anlagen dürfen ausschließlich Fachbetriebe bearbeiten; eine künftige PV wird bereits statisch eingeplant, damit sie später keine Durchdringungen und keine unbewertete Last erzwingt. Wer diese Grenzen einhält, baut den Pavillon so sicher, wie er geplant ist.
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Schritt für Schritt: den Pavillon bauen

Dieser Ablauf beschreibt das Bauen des Pavillons — getrennt nach dem, was zu klären, zu planen und in Eigenleistung umzusetzen ist.
1

Schadstofffrage klären

Beim Ersatz eines Alt-Pavillons den Bestand bestimmen; bei Verdacht auf Asbest endet der Rückbau hier (siehe ganz oben).

2

Bauordnungsrecht klären

Landesbauordnung (verfahrensfrei oder Verfahren?), Bebauungsplan und Grenzabstände beim Bauamt beziehungsweise in der Gemeinde prüfen — bevor die Fundamente gesetzt werden.

3

Gesamten Lastpfad bemessen lassen

Dachscheibe und Aussteifung, Rahmen und Pfosten, Anschlüsse, Windsogverankerung, Pfostenträger, Fundamente, Baugrund sowie Kipp- und Gleitsicherheit nachweisen lassen — das Holz nach Eurocode 5 (DIN EN 1995-1-1:2010-12 + A2:2014-07 + DIN EN 1995-1-1/NA:2013-08), Fundamente und Baugrund nach Eurocode 2 beziehungsweise Eurocode 7, die Lastkombinationen nach Eurocode 0 auf den Lasten nach DIN EN 1991-1-1 + NA (Eigengewicht, Nutz-/Montagelasten), DIN EN 1991-1-3:2010-12 + A1:2015-12 + NA:2019-04 (Schnee) und DIN EN 1991-1-4 + NA:2024-08 (Wind).

4

Gründung setzen

Punktfundamente frostfrei gründen und die Pfostenträger nach dem Nachweis setzen.

5

Pfosten stellen

Die Pfosten lotrecht auf den Pfostenträgern aufstellen und nach dem Nachweis aussteifen.

6

Sparren verlegen

Die Sparren in bemessenem Querschnitt und Abstand auflegen und befestigen.

7

Holzwerkstoffplatte aufbringen

Die Dachfläche mit der tragfähigen Holzwerkstoffplatte nach Produktdeklaration (DIN EN 13986, Anwendung nach DIN 20000-1, bei OSB zusätzlich DIN EN 300) und statischer Bemessung beplanken.

8

Gefälle und Windsogsicherung anlegen

Ein Gefälle vorsehen, damit das Wasser abläuft, und die Windsogsicherung nach dem Verlegeplan ausführen.

9

Abdichtung nach Produktvorgabe verlegen

Die kaltselbstklebende Bitumenbahn beziehungsweise EPDM-Bahn nach dem Produktdatenblatt verlegen — Primer, Unterlage, Lagenzahl, Randanschlüsse und Verklebung wie vorgegeben.

10

Prüfen

Kontrollieren, dass der gesamte Lastpfad dem Nachweis entspricht, die Platte trägt und die Abdichtung nach Systemvorgabe geschlossen ist.


Die häufigsten Fehler

FehlerFolge
Bauordnungsrecht nicht geprüftPavillon unzulässig, Grenzabstand verletzt, Rückbau
Nur die Sparren bemessen, Rest des Lastpfads nichtDach hält, aber Pfosten, Anschluss, Fundament oder Kippsicherung versagen
Sparren nicht bemessenTragfähigkeit unbekannt, Dachfläche gibt nach
Windsog übersehenleichtes Pavillondach hebt bei Sturm ab
Platte zu dünn oder als bloßes Produkt gewähltDachfläche federt, Dachscheibe ohne Nachweis
Abdichtung nach Faustregel statt ProduktvorgabePrimer, Unterlage oder Randanschluss falsch, Wasser läuft ein
Pfostenträger falsch gesetztPfosten steht nicht tragfähig, Holz zieht Feuchte
Abdichtung geflämmtGlutnester auf Holz, Brand nach Arbeitsende
Ohne Gefälle gebautstehendes Wasser, alternde Abdichtung
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Was beachtet werden muss

Schadstofffrage — steht vor dem ersten Handgriff
Beim Ersatz eines Alt-Pavillons beziehungsweise einer alten Bedachung können alte Faserzementplatten und Bahnen bei Objekten mit Baubeginn bis einschließlich 31. Oktober 1993 asbesthaltig sein; bei später erneuerten Bauteilen sind deren Einbau- und Produktnachweise gesondert zu prüfen. Umgang und Entsorgung nach TRGS 519 durch einen qualifizierten Fachbetrieb. Beim Neubau auf freiem Grund stellt sich diese Frage nicht. Diese Prüfung steht vor jedem anderen Schritt am Bestand.
Bauordnungsrecht — vor den Fundamenten
Auch der kleine Pavillon ist ein Bauvorhaben. Landesbauordnung (verfahrensfrei oder Verfahren?), Bebauungsplan und Grenzabstände sind vorab zu klären; Verfahrensfreiheit bedeutet keine materielle Anforderungsfreiheit.
Punktfundamente und Pfostenträger
Der Pavillon gründet auf Punktfundamenten — ein Fundament je Pfosten, frostfrei, nach dem Nachweis für Baugrund und Fundamentgröße. Der Pfostenträger verbindet Holz und Beton und hält das Holz vom feuchten Beton fern; ob er biegesteif einspannt, bestimmen Statik und Produktunterlagen — Zug, Schub, Moment und Korrosionsbeanspruchung müssen passen.
Nachweis des gesamten Lastpfads — nicht nur der Sparren
Nachzuweisen sind Dachscheibe und Aussteifung, Rahmen und Pfosten, Anschlüsse, Windsogverankerung, Pfostenträger, Fundamente, Baugrund sowie Kipp- und Gleitsicherheit. Das Holz bemisst Eurocode 5 (DIN EN 1995-1-1:2010-12 + A2:2014-07 + DIN EN 1995-1-1/NA:2013-08), Fundamente und Baugrund Eurocode 2 beziehungsweise Eurocode 7, die Lastkombinationen Eurocode 0 (DIN EN 1990) auf den Lasten nach Eurocode 1: DIN EN 1991-1-1 + NA (Eigengewicht, Nutz-/Montagelasten), DIN EN 1991-1-3:2010-12 + A1:2015-12 + NA:2019-04 (Schnee) und DIN EN 1991-1-4 + NA:2024-08 (Wind).
Tragfähige Holzwerkstoffplatte
Die Dachfläche wird mit einer Holzwerkstoffplatte beplankt — deklariert nach DIN EN 13986, in der Anwendung nach DIN 20000-1 (bei OSB zusätzlich DIN EN 300), bemessen nach Eurocode 5. Die Plattenwahl folgt aus Produktdeklaration, Anwendungsregel und Bemessung gemeinsam.
Kaltselbstklebende Bitumenbahn oder EPDM-Bahn
Die Abdichtung erfolgt kalt — nach dem Produktdatenblatt, das DIN 18531 und die Flachdachrichtlinie ergänzt: Primer, Unterlage, Lagenzahl, Windsogsicherung und Randanschluss sind systemspezifisch, kein Einheitsrezept. Das Flämmen fällt für die Eigenleistung ausnahmslos aus: offene Flamme erzeugt Glutnester.
Eigenleistungsgrenze
Der statische Nachweis des gesamten Lastpfads und die Klärung des Bauordnungsrechts sind Fachplaner- beziehungsweise Planungsarbeit. Die Ausführung — Gründung, Beplankung, kaltselbstklebende Abdichtung — bleibt Eigenleistung; der Nachweis ist es nicht.
Absturz, Brennerverbot und Bestands-PV
Die Dachfläche ist keine Verkehrsfläche: gearbeitet wird von Gerüst oder Arbeitsplattform, die Leiter ist nur der Zugang. Für die Eigenleistung gilt das vollständige Brennerverbot. Vorhandene PV und DC-Leitungen dürfen ausschließlich Fachbetriebe bearbeiten.
Was schiefgeht, wenn man es falsch macht
Der teuerste Fehler am Pavillon ist der, der gleich doppelt greift: gebaut, ohne den Lastpfad und das Bauordnungsrecht zu prüfen, und die Abdichtung „nach Gefühl" verlegt, weil „ein Pavillon ist ja nur ein Gartenhäuschen". Das Dach hält beim Bau und sieht fertig aus — und bei Sturm kippt oder hebt der Bau an der Stelle, die nie gerechnet wurde, während ein Glutnest aus dem Flämmen unter der Platte weiterbrennt, wenn niemand mehr da ist. Deshalb stehen der Nachweis des gesamten Lastpfads und die rechtliche Klärung vor der Säge, und das Produktdatenblatt vor dem Bahnenverlegen: Der Pavillon ist in der Ausführung greifbar — aber nur so lange, wie gerechnet, geprüft und nach Systemvorgabe verlegt wird.
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