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🔴 Alte Bedachungen können schadstoffhaltig sein. Alte Faserzementplatten, Bitumenbahnen sowie Kleber und Kitte können bei Objekten mit Baubeginn bis einschließlich 31.10.1993 asbesthaltig sein; bei später erneuerten Bauteilen sind deren Einbau- und Produktnachweise gesondert zu prüfen. Die gesetzliche Weiche ist der Baubeginn des Objekts. Bei Verdacht gilt: nicht öffnen, nicht zerstören; Umgang und Entsorgung nach TRGS 519 durch einen dafür qualifizierten Fachbetrieb.
Beim Ersatz eines Alt-Pavillons den Bestand bestimmen; bei Verdacht auf Asbest endet der Rückbau hier (siehe ganz oben).
Landesbauordnung (verfahrensfrei oder Verfahren?), Bebauungsplan und Grenzabstände beim Bauamt beziehungsweise in der Gemeinde prüfen — bevor die Fundamente gesetzt werden.
Dachscheibe und Aussteifung, Rahmen und Pfosten, Anschlüsse, Windsogverankerung, Pfostenträger, Fundamente, Baugrund sowie Kipp- und Gleitsicherheit nachweisen lassen — das Holz nach Eurocode 5 (DIN EN 1995-1-1:2010-12 + A2:2014-07 + DIN EN 1995-1-1/NA:2013-08), Fundamente und Baugrund nach Eurocode 2 beziehungsweise Eurocode 7, die Lastkombinationen nach Eurocode 0 auf den Lasten nach DIN EN 1991-1-1 + NA (Eigengewicht, Nutz-/Montagelasten), DIN EN 1991-1-3:2010-12 + A1:2015-12 + NA:2019-04 (Schnee) und DIN EN 1991-1-4 + NA:2024-08 (Wind).
Punktfundamente frostfrei gründen und die Pfostenträger nach dem Nachweis setzen.
Die Pfosten lotrecht auf den Pfostenträgern aufstellen und nach dem Nachweis aussteifen.
Die Sparren in bemessenem Querschnitt und Abstand auflegen und befestigen.
Die Dachfläche mit der tragfähigen Holzwerkstoffplatte nach Produktdeklaration (DIN EN 13986, Anwendung nach DIN 20000-1, bei OSB zusätzlich DIN EN 300) und statischer Bemessung beplanken.
Ein Gefälle vorsehen, damit das Wasser abläuft, und die Windsogsicherung nach dem Verlegeplan ausführen.
Die kaltselbstklebende Bitumenbahn beziehungsweise EPDM-Bahn nach dem Produktdatenblatt verlegen — Primer, Unterlage, Lagenzahl, Randanschlüsse und Verklebung wie vorgegeben.
Kontrollieren, dass der gesamte Lastpfad dem Nachweis entspricht, die Platte trägt und die Abdichtung nach Systemvorgabe geschlossen ist.
| Fehler | Folge |
|---|---|
| Bauordnungsrecht nicht geprüft | Pavillon unzulässig, Grenzabstand verletzt, Rückbau |
| Nur die Sparren bemessen, Rest des Lastpfads nicht | Dach hält, aber Pfosten, Anschluss, Fundament oder Kippsicherung versagen |
| Sparren nicht bemessen | Tragfähigkeit unbekannt, Dachfläche gibt nach |
| Windsog übersehen | leichtes Pavillondach hebt bei Sturm ab |
| Platte zu dünn oder als bloßes Produkt gewählt | Dachfläche federt, Dachscheibe ohne Nachweis |
| Abdichtung nach Faustregel statt Produktvorgabe | Primer, Unterlage oder Randanschluss falsch, Wasser läuft ein |
| Pfostenträger falsch gesetzt | Pfosten steht nicht tragfähig, Holz zieht Feuchte |
| Abdichtung geflämmt | Glutnester auf Holz, Brand nach Arbeitsende |
| Ohne Gefälle gebaut | stehendes Wasser, alternde Abdichtung |