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| Werkzeug | Material |
|---|---|
| Cuttermesser mit Hakenklinge | Dachpappe in der gewählten Ausführung |
| Andrückrolle | Dachpappstifte mit breitem Kopf |
| Hammer | Kaltkleber oder Nahtkleber |
| Zollstock, Richtscheit, Kreide | Bitumen-Voranstrich (bei Bedarf) |
| Handfeger | Traufblech und Ortgangblech |
| Knieschoner | Kantholz für Randabschluss |
| Leiter für den Zugang, Gerüst für die Fläche | Schrauben oder Nägel für Bleche |
| Handschuhe |
🔴 Schritt 0 — nur wenn eine alte Deckung herunterkommt: Baujahr klären. Alte Bahnen, Kleber, Kitte und Beschichtungsmassen können asbesthaltig sein. Material, das bis einschließlich 1993 eingebaut wurde, gilt bis zum Nachweis des Gegenteils als verdächtig: nicht schneiden, nicht schleifen, nicht reißen, nicht mit dem Hochdruckreiniger bearbeiten. Geklärt wird das zuerst über die Unterlagen — verlässliche Bau- und Produktnachweise räumen den Verdacht aus. Reichen sie nicht, folgt die Materialprobe im Labor, und die Probe wird nicht durch Absägen genommen. Umgang, Demontage und Entsorgung nach TRGS 519 durch einen dafür qualifizierten und ausgerüsteten Fachbetrieb. Diese Frage steht vor dem ersten Handgriff — nicht erst bei der Entsorgung. Maßgeblich ist genau genommen der Baubeginn des Objekts: Wurde bis einschließlich 31. Oktober 1993 mit dem Bau begonnen, ist mit Asbest zu rechnen; bei später erneuerten Bauteilen zählen deren eigene Einbau- und Produktnachweise.