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🔴 Alte Fassaden können schadstoffhaltig sein. Alte Putze, Spachtel- und Beschichtungsmassen sowie Faserzementbekleidungen können bei Baubeginn bis einschließlich 31. Oktober 1993 asbesthaltig sein — und der Hochpunktanschluss bedeutet bohren, ankern, durchdringen. Der Stichtag gilt für das jeweils verbaute Material: später sanierte, nachgerüstete oder erneuerte Fassadenteile haben ihr eigenes Einbaudatum — entlastend wirkt das aber nur, wenn dieses Datum belegt ist. Bei Verdacht gilt: nicht bohren, nicht schleifen, nicht schneiden; Umgang nach TRGS 519 durch einen dafür qualifizierten Fachbetrieb. Eine Probebohrung ist bereits ein Eingriff und steht deshalb nach dieser Klärung, nicht davor.
Die Bestandsfassade am Hochpunkt bestimmen; bei Verdacht auf Asbest im Putz oder in der Bekleidung endet das Bohren hier (siehe ganz oben).
Landesbauordnung, Abstandsfläche, Bebauungsplan, Gestaltungssatzung und Denkmalschutz klären — auch den Anschluss an eine Nachbarwand.
Den Sparren- und Pfettenrahmen nach Eurocode 5 bemessen lassen, mit den Lasten aus Eurocode 1 — Wind nach DIN EN 1991-1-4, Schnee nach DIN EN 1991-1-3.
Aus der gewünschten Wandanschlusshöhe und Sparrenlänge das Gefälle bestimmen; danach die passende Eindeckung wählen.
Sparren und Pfetten nach Statik setzen und den Rahmen aussteifen — in Fachhände oder nach geprüfter Anleitung.
Die Verwahrung regensicher mit ausreichender Hochführung setzen — Spenglerarbeit, nicht Silikon.
Blech, Stegplatten oder Schindeln mit Gefälle nach den Materialregeln — der Eigenleistungsanteil mit Franke-Material.
Tropfkante an der unteren Kante; Rinne, die die gesamte Einzugsfläche aufnimmt und seitlich wegführt.
Hochpunktanschluss und Eindeckung auf Regensicherheit kontrollieren; mit Wasser die Wand oberhalb abbrausen und beobachten, wo es läuft.
| Fehler | Folge |
|---|---|
| Ohne Genehmigung gebaut | Rückbau, Nachbarschaftsstreit |
| Statik nach Gefühl statt nach Eurocode 5 | Tragwerk versagt unter Schnee oder Windsog |
| Lasten ohne Eurocode 1 angesetzt | Wind und Schnee nicht bemessen, Querschnitt zu klein |
| Rahmen nicht ausgesteift | Kippen unter seitlichem Wind, Versagen bei Sturm |
| Mindestgefälle unterschritten | Wasser drückt gegen die Überlappung, undichte Fläche |
| Hochpunktanschluss zu niedrig | Stauwasser läuft hinter die Verwahrung |
| Windsog an der hohen Kante unterschätzt | Fläche hebt ab, Anschluss reißt aus |
| Eindeckung vor dem Gefälle gewählt | falsches Material für die Neigung |
| Fassade mit Asbestverdacht gebohrt | Asbestfreisetzung, TRGS 519 verletzt |