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🔴 Die alte Dachhaut kann schadstoffhaltig sein. Alte Bahnen, Faserzementplatten sowie Kleber, Kitte und Spachtelmassen können bei Objekten mit Baubeginn bis einschließlich 31.10.1993 asbesthaltig sein; bei später erneuerten Bauteilen sind deren Einbau- und Produktnachweise gesondert zu prüfen. Ausgangspunkt bleibt der Baubeginn des Objekts; erst danach können Unterlagen einen später erneuerten Bestandteil freigeben. Bei Verdacht gilt: nicht öffnen, nicht zerstören; Umgang und Entsorgung nach TRGS 519 durch einen dafür qualifizierten Fachbetrieb.
| Lage | Konsequenz |
|---|---|
| Übliche, luftumspülte Ziegeldeckung (GK 0) | unbehandelt lassen |
| Wiederkehrend nasse Latte | Dachfehler suchen, geschädigtes Holz ersetzen |
| Planerisch begründete Sonderbeanspruchung | spezifizierte Holzart oder dokumentierte Werksbehandlung |
| Befund | Prüfschritt |
|---|---|
| Verfärbung | Pilz- oder Nässespur abklären |
| Weiche Fasern | Tragfähigkeit prüfen |
| Wiederkehrende Nässe | Wasserweg und Belüftung prüfen |
| Blockierter Wasserweg | Hinterlüftung und Entwässerung freilegen |
| Korrodierende Verbindungsmittel | Verträglichkeit mit Holz und Behandlung prüfen |
Wird eine alte Lattung abgenommen, gilt vorher die Schadstofffrage: Bei Material aus der Zeit bis einschließlich 1993 ist an Bahnen, Platten und Dichtstoffen mit Asbest zu rechnen — Umgang und Entsorgung nach TRGS 519 durch einen qualifizierten Fachbetrieb (siehe ganz oben).
Feststellen, ob die belüftete Ebene funktioniert und die Dachlatte trocken liegt — oder ob Feuchte von außen kommt.
Die Gebrauchsklasse nach DIN 68800-1 feststellen: Im belüfteten, trockenen Dach wird die Dachlatte nach der Dachlattenvereinbarung grundsätzlich GK 0 zugeordnet.
Bei GK 0 ist chemischer Holzschutz zu vermeiden — die Konstruktion schützt bereits. Nur wo ein Bauteil ausnahmsweise höher beansprucht ist und DIN 68800-2 nicht genügt, kommt DIN 68800-3 (beziehungsweise eine zugelassene Biozidbehandlung nach DIN EN 15228) in Betracht.
Wo Feuchte droht, zuerst den Aufbau korrigieren: Hinterlüftung freihalten, Wasserableitung sichern, Abstände herstellen — der bauliche Weg vor dem Mittel.
Wo doch imprägniert wird, werkseitig kesseldruckimprägnierte, gekennzeichnete Latten bestellen statt nachträglich zu streichen.
Nach unvermeidbarem Zuschnitt die offenen Schnittflächen anhand der Behandlungsvorschrift bewerten — nicht automatisch bestreichen.
Die belüftete Ebene nicht zustopfen — der konstruktive Schutz bleibt die Voraussetzung für alles Weitere.
| Fehler | Folge |
|---|---|
| Imprägniert statt belüftet | Feuchteursache bleibt, Mittel überdeckt sie |
| Chemischer Schutz bei GK 0 | unnötiger Biozideintrag, kein Schutzgewinn |
| Falsche Gebrauchsklasse angenommen | Schutz passt nicht zur Beanspruchung |
| Nachträglich gestrichen statt werkseitig behandelt | nur Oberflächenschutz, kein gleichwertiger Schutz |
| Schnittflächen pauschal statt nach Vorschrift behandelt | Schutz an der Sägekante nicht belegt |
| Feuchte überdeckt statt behoben | Holz fault unter der Imprägnierung weiter |