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🔴 Alte Dächer können schadstoffhaltig sein. Alte Bitumenbahnen, Faserzement-Wellplatten und -Kleintafeln, die Ziegel nachahmen, sowie Kleber, Kitte und Spachtelmassen können bei Objekten mit Baubeginn bis einschließlich 31.10.1993 asbesthaltig sein; bei später erneuerten Bauteilen sind deren Einbau- und Produktnachweise gesondert zu prüfen. Alte Dämmstoffe aus künstlichen Mineralfasern gelten, wenn sie vor 1996 eingebaut wurden, als krebserzeugend (Kategorie 1B); bei Einbau zwischen 1996 und 2000 ist ohne Einzelnachweis weiterhin von alter Mineralwolle auszugehen. Der Ausbau bedeutet Deckung öffnen, Sparren anfassen, Schichten einpassen — Asbest und alte Mineralwolle haben dabei verschiedene Weichen — beim Asbest den Baubeginn des Objekts, bei künstlichen Mineralfasern den Einbau vor 1996: später sanierte oder erneuerte Bauteile haben ihr eigenes Einbaudatum — entlastend wirkt das aber nur, wenn dieses Datum belegt ist. Bei Verdacht gilt: nicht öffnen, nicht zerstören; Umgang nach TRGS 519 (Asbest) beziehungsweise nach TRGS 521 (alte Mineralwolle) durch einen dafür qualifizierten Fachbetrieb.
Das Bestandsdach am Eingriffsort bestimmen; bei Verdacht auf Asbest oder alte Mineralwolle endet das Öffnen hier (siehe ganz oben).
Dachform, Neigung, Sparrenlage und Kopfhöhe erfassen — was ist nutzbar, wo ist der Grat, wo läuft die Traufe.
Den statischen Nachweis über den Bestandsdachstuhl erstellen lassen: ob Grat- und Schiftersparren die veränderten Lasten tragen.
Nutzungsänderung, Baugenehmigung und zweiten Rettungsweg nach Landesbauordnung festlegen.
Nach Statik und Recht bestimmen, welche Bereiche ausgebaut werden und wo Dachfenster oder Gauben für Licht und Kopffreiheit sorgen.
Sparren, Grat oder Schifter nur nach statischem Nachweis durch den Zimmerer öffnen und auswechseln.
Die gedämmten Flächen nach GModG ausführen, Dampfbremse und Luftdichtheit nach DIN 4108-7.
Die Öffnungen regensicher und wärmebrückenarm herstellen.
Den zweiten Rettungsweg als nutzbaren, brandschutzrechtlich geforderten Weg sicherstellen — nicht als Formsache.
| Fehler | Folge |
|---|---|
| Gratsparren oder Schifter ohne Nachweis durchtrennt | Last fällt aus, Dachstuhl senkt sich an der Kante |
| Ohne statischen Nachweis ausgebaut | veränderte Lastabtragung, schleichendes Versagen |
| Nutzungsänderung ignoriert | ungenehmigte Wohnnutzung, Rückbauverlangen |
| Zweiter Rettungsweg vergessen | Brandschutzanforderung verfehlt, keine Freigabe |
| Kopfhöhe falsch eingeschätzt | Fläche ungenutzt, Ausbau kleiner als geplant |
| U-Wert-Anforderung nach GModG überschritten | gesetzliche Anforderung verfehlt, Nachbesserung |
| Wärmebrücke an Traufe oder Innenwandanschluss ignoriert | kalter Eckpunkt, Tauwasser, Schimmel |
| Dampfbremse und Luftdichtheit weggelassen | feuchte Raumluft kondensiert in der Dämmung |