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🔴 Der alte Dachstuhl kann schadstoffhaltig sein. Alte Bitumenbahnen, Faserzementplatten sowie Kleber, Kitte und Spachtelmassen können bei Objekten mit Baubeginn bis einschließlich 31.10.1993 asbesthaltig sein; bei später erneuerten Bauteilen sind deren Einbau- und Produktnachweise gesondert zu prüfen; alte Dämmstoffe aus künstlichen Mineralfasern gelten, wenn sie vor 1996 eingebaut wurden, grundsätzlich als krebserzeugend, Kategorie 1B; bei Einbau zwischen 1996 und 2000 gilt dies ohne individuellen Unbedenklichkeitsnachweis ebenfalls. Beides ist beim Rückbau eines alten Dachstuhls der Regelfall: die alte Dämmung zwischen den Sparren und die alte Bahn darunter. Asbest und alte Mineralwolle haben dabei verschiedene Weichen — beim Asbest den Baubeginn des Objekts, bei künstlichen Mineralfasern den Einbau vor 1996. Bei Verdacht gilt: nicht öffnen, nicht zerstören; Umgang nach TRGS 519 (Asbest) beziehungsweise TRGS 521 (alte Mineralwolle) durch einen dafür qualifizierten Fachbetrieb.
Beim Ersatz eines Alt-Dachstuhls den Bestand bestimmen; bei Verdacht auf Asbest oder alte Mineralwolle endet der Rückbau hier (siehe ganz oben).
Dachform, Spannweite, Deckung und Nutzung bestimmen — sie sind die Eingangsgrößen der Planung.
Den Statiker mit der Bemessung nach Eurocode 5 (DIN EN 1995-1-1:2010-12 + A2:2014-07 samt NA) beauftragen — auf den Lasten aus Eurocode 1.
Schneelast nach DIN EN 1991-1-3/NA und Windlast nach DIN EN 1991-1-4/NA für den konkreten Standort bestimmen lassen.
Konstruktionsvollholz in der im Nachweis angesetzten Festigkeitsklasse — häufig C24 —, sortiert nach DIN 4074-1:2026-05 (visuell beziehungsweise visuell mit apparativer Unterstützung) oder bei maschineller Festigkeitssortierung nach DIN EN 14081-1/DIN EN 338, mit passender Holzfeuchte.
Belüftung, Abstände und Wasserableitung nach DIN 68800-2 in die Planung aufnehmen.
Den Zimmerer die Hölzer nach dem Nachweis abbinden lassen.
Das Tragwerk vom Zimmerer aufstellen und aussteifen lassen.
Nach dem Aufstellen den Sitz der Verbindungen und die Übereinstimmung mit dem Nachweis kontrollieren lassen — das Tragwerk muss der Bemessung entsprechen.
| Fehler | Folge |
|---|---|
| Ohne Tragwerksplanung gebaut | keine nachgewiesene Tragfähigkeit |
| Lasten geschätzt statt gerechnet | Querschnitte passen nicht zur tatsächlichen Last |
| Falsches Holz verbaut | Rechnung nach C24, verbaut wurde Schwächeres |
| Querschnitt nach Augenmaß gewählt | über- oder unterdimensioniert |
| Windsog unterschätzt | Verbindungen und Verankerung reißen im Sturm |
| Konstruktiver Holzschutz ignoriert | Feuchte zieht ins Holz, Fäulnis |
| Verbindungen unbemessen ausgeführt | schleichendes Versagen, Schaden nach Jahren |
| Ohne Schneelastzone geplant | Tragwerk trägt den örtlichen Schnee nicht |