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🔴 Alte Dächer können schadstoffhaltig sein. Alte Bitumenbahnen, Faserzement-Wellplatten und -Kleintafeln, die Ziegel nachahmen, sowie Kleber, Kitte und Spachtelmassen können bei Objekten mit Baubeginn bis einschließlich 31.10.1993 asbesthaltig sein; bei später erneuerten Bauteilen sind deren Einbau- und Produktnachweise gesondert zu prüfen. Alte Dämmstoffe aus künstlichen Mineralfasern gelten, wenn sie vor 1996 eingebaut wurden, als krebserzeugend (Kategorie 1B); bei Einbau zwischen 1996 und 2000 ist ohne Einzelnachweis weiterhin von alter Mineralwolle auszugehen. Das Dämmen bedeutet öffnen, anfassen, einpassen — Asbest und alte Mineralwolle haben dabei verschiedene Weichen — beim Asbest den Baubeginn des Objekts, bei künstlichen Mineralfasern den Einbau vor 1996: später sanierte oder erneuerte Bauteile haben ihr eigenes Einbaudatum — entlastend wirkt das aber nur, wenn dieses Datum belegt ist. Bei Verdacht gilt: nicht öffnen, nicht zerstören; Umgang nach TRGS 519 (Asbest) beziehungsweise nach TRGS 521 (alte Mineralwolle) durch einen dafür qualifizierten Fachbetrieb.
Den Bestand bestimmen; bei Verdacht auf Asbest oder alte Mineralwolle endet das Öffnen hier (siehe ganz oben).
Prüfen, ob ein Tatbestand der Anlage 7 zu § 36 GModG greift oder ob durch Ausbau tatsächlich neue beheizte Fläche entsteht und § 39 GModG maßgeblich ist — und welcher Höchstwert gilt.
Nach Neueindeckung, Sparrenhöhe und Raumwirkung entscheiden: auf, zwischen oder unter den Sparren.
Den Dämmstoff nach DAD/DZ/DI (DIN 4108-10) der gewählten Position zuordnen.
Aus Aufbau, Sparrenhöhe und Dämmstoff die Stärke ermitteln, die den Zielwert erreicht — nicht raten.
Die Schichtenfolge nach DIN 4108-3 prüfen; Dampfbremse und sd-Wert daraus ableiten.
Den Verlauf der luftdichten Ebene nach DIN 4108-7 und alle Anschlüsse vorab bestimmen.
Die Dämmung lückenlos einpassen — Klemmfilz ins Gefach, Platten auf oder unter die Sparren.
Die Dampfbremse raumseitig setzen, alle Übergänge und Durchdringungen luftdicht verkleben.
| Fehler | Folge |
|---|---|
| U-Wert nach GModG überschritten | gesetzliche Anforderung verfehlt, Nachbesserung |
| Falsche Methode gewählt | Wärmebrücken oder unnötiger Aufwand, die falsche Baustelle |
| Sparren als Wärmebrücke ignoriert | Wärmeverlust an jedem Sparren, kalte Streifen innen |
| Dämmstoff ohne passenden Anwendungstyp verbaut | Dämmung an der falschen Position, Feuchte oder Verrutschen |
| Dampfbremse entgegen dem Nachweis weggelassen | Feuchte zieht in die Dämmung, Kondensat, Wirkungsverlust |
| Dampfbremse und Dampfsperre verwechselt | falsche Schicht, Feuchte kann nicht austrocknen |
| Luftdichte Lücke nach DIN 4108-7 | feuchte Raumluft strömt in die Konstruktion |
| Dämmstärke geraten statt gerechnet | Zielwert verfehlt, zu dünne Dämmung |