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🔴 Die Altdeckung kann schadstoffhaltig sein. Alte Dachbahnen, Kleber, Kitte, Beschichtungsmassen und alte Faserzementplatten können bei Objekten mit Baubeginn bis einschließlich 31. Oktober 1993 asbesthaltig sein; bei später erneuerten Bauteilen sind deren Einbau- und Produktnachweise gesondert zu prüfen. Die gesetzliche Weiche ist der Baubeginn des Objekts. Bei Verdacht gilt: nicht schneiden, nicht schleifen, nicht brechen, nicht mit dem Hochdruckreiniger bearbeiten; Umgang, Demontage und Entsorgung nach TRGS 519 durch einen dafür qualifizierten und ausgerüsteten Fachbetrieb. Sehr alte Bahnen (vor allem vor den 1970er Jahren) können zudem teerhaltig sein — PAK, TRGS 551 — und sind am Aussehen nicht zuverlässig erkennbar.
| Vorhandener Garagendachtyp | Diese Anleitung? | Folgeartikel |
|---|---|---|
| Flachdach mit Bitumen-/Kunststoffabdichtung | ja — die ganze Kette hier | Garagendach abdichten mit Bitumen für die Bitumen-Nähte im Detail |
| Beton-/Fertiggarage | nein — eigener Fall | Fertiggarage Dach abdichten |
| Geneigtes Profilblech-/Wellplattendach | nein — Eindeckung, keine Abdichtung | Carport-Dach erneuern, Trapezblech schneiden und verlegen |
| Plattendeckung (Dachziegel/-steine) | nein — Eindeckung, keine Abdichtung | Dach selber decken |
Eine kalte, ungedämmte Abstellgarage liegt außerhalb der wärmeübertragenden Gebäudehülle — für sie gibt es keinen GModG-Tatbestand. Erst die beheizte beziehungsweise gekühlte Garage gehört zur wärmeübertragenden Hülle und wird geprüft.
Für die Dachabdichtung ist das Anlage 7 Nr. 5c — der Ersatz einer vorhandenen, das Gebäude wasserdicht abschließenden flächigen Abdichtung durch eine neue Schicht gleicher Funktion. Der bloße Austausch von Dämmung oder Dampfsperre löst den Tatbestand nicht aus.
Die Grenze ist nicht mehr als 10 % der gesamten Fläche der jeweiligen Bauteilgruppe des Gebäudes — der Nenner ist die Bauteilgruppe am ganzen Gebäude, nicht allein die Dachfläche der angebauten Garage. Dazu kommen die weiteren Ausnahmen der Anlage 7: die technische Dämmdickenbegrenzung und Bauteilflächen, die nach dem 31.12.1983 energiesparrechtlich errichtet oder erneuert wurden.
Wo der Tatbestand greift, nennt Anlage 7 Nr. 5c je nach Gebäudezone 0,20 beziehungsweise 0,35 W/(m²K).
Nur bei einer Erweiterung oder einem Ausbau um tatsächlich neu hinzukommende beheizte oder gekühlte Räume greift § 39 GModG — eine bloße Dachsanierung ist kein § 39-Fall. Wer das Dach im Zuge der Erneuerung nicht erweitert, bleibt bei § 36 beziehungsweise der Bagatellgrenze.
🔴 Auf Holz wird nicht geflämmt — offene Flamme ist für die Eigenleistung ohnehin ausgeschlossen. Nicht „heikel", sondern raus. Auf brennbarer Holzschalung erzeugt die offene Flamme Glutnester, die in Ritzen ziehen und Stunden nach Arbeitsende durchbrennen; aber auch auf mineralischem Grund bleibt Flämmen ein Feuerarbeitsverfahren für den Fachbetrieb, keine Heimwerkerarbeit. Wer die Haltbarkeit einer verschweißten Bahn will, lässt sie vom Fachbetrieb verlegen.
Altdeckung bestimmen; bei Verdacht auf Asbest (TRGS 519) oder Teer (TRGS 551) endet der Rückbau hier (siehe ganz oben).
Was wohin gehört, vor dem Rückbau klären — nicht erst, wenn der Haufen liegt.
In handlichen Stücken, Nägel ziehen, Tragdeck freilegen.
Feuchteprüfung von Tragdeck und Dämmung; Durchfeuchtetes trocknen oder tauschen, morsche Stellen ersetzen.
Bei beheizter Garage die Dampfsperre im Warmdach einplanen und prüfen, ob das GModG greift.
Höhenaufnahme vor dem Aufbau: Ablaufniveau, Hoch- und Tiefpunkte dokumentieren, Gefälle neu herstellen — nicht Wasser abschütten (siehe „Gefälle, Hauptablauf und Notwasserweg gemeinsam erneuern").
Nach DIN 18531 und Flachdachrichtlinie — zweilagig, mit Nahtversatz, flammenfreier Verarbeitung auf Holz.
Anschlusshöhe nach Regelwerk, Manschetten statt Dichtmasse.
Alle Nähte und Anschlüsse abgehen, die Entwässerung samt Notwasserweg prüfen und nach dem nächsten Starkregen innen und außen nachsehen.
| Fehler | Folge |
|---|---|
| Schadstoffprüfung übersprungen | Asbest- oder PAK-Freisetzung beim Rückbau |
| Nasses Tragdeck überdeckt | Feuchte eingeschlossen, Blasen, Fäulnis |
| Durchfeuchtete Dämmung belassen | Dämmung dämmt nicht, Feuchte bleibt im Aufbau |
| Dampfsperre beim Warmdach vergessen | Kondensat in der Konstruktion, Bauschaden |
| Ohne Gefälle erneuert | stehendes Wasser, vorzeitiger Schaden |
| Geflämmt auf Holz | Glutnester, Brand nach Arbeitsende |
| Anschluss zu niedrig | Wasser läuft bei Starkregen hinter die Bahn |
| Einlagig ausgeführt, obwohl die Bauart zwei Lagen verlangt | jede Naht im Wasserweg |