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Von Franke Baustoffe
6. Okt. 2026 18 Min. Lesezeit

Garagendach erneuern: Rückbau, Feuchteprüfung, neuer Aufbau

Altdeckung prüfen, Tragdeck und Dämmung kontrollieren, Dampfsperre im Warmdach — und eine Abdichtung nach DIN 18531
14 Arbeitsschritte
8 typische Fehler

Vorab: Die Schadstofffrage beim Rückbau der Altdeckung

Die Erneuerung beginnt mit dem Rückbau — und der Rückbau beginnt nicht mit dem Brecheisen, sondern mit einer Frage, die vor dem ersten Handgriff beantwortet sein muss.

🔴 Die Altdeckung kann schadstoffhaltig sein. Alte Dachbahnen, Kleber, Kitte, Beschichtungsmassen und alte Faserzementplatten können bei Objekten mit Baubeginn bis einschließlich 31. Oktober 1993 asbesthaltig sein; bei später erneuerten Bauteilen sind deren Einbau- und Produktnachweise gesondert zu prüfen. Die gesetzliche Weiche ist der Baubeginn des Objekts. Bei Verdacht gilt: nicht schneiden, nicht schleifen, nicht brechen, nicht mit dem Hochdruckreiniger bearbeiten; Umgang, Demontage und Entsorgung nach TRGS 519 durch einen dafür qualifizierten und ausgerüsteten Fachbetrieb. Sehr alte Bahnen (vor allem vor den 1970er Jahren) können zudem teerhaltig sein — PAK, TRGS 551 — und sind am Aussehen nicht zuverlässig erkennbar.

Die Entsorgungsprüfung gehört zum Rückbau
Was von der Altdeckung herunter kommt, ist kein gewöhnlicher Bauschutt: asbesthaltige und teerhaltige Materialien gehören an Annahmestellen mit Nachweis, nicht in den Bauschuttcontainer. Der Entsorgungsweg steht deshalb vor dem Rückbau fest, nicht erst, wenn der Haufen auf dem Hof liegt.
Der Nachweis muss nicht immer eine Materialprobe sein
Verlässliche Bau- und Produktunterlagen räumen den Verdacht aus. Reichen sie nicht, folgt die technische Erkundung mit emissionsarmer Probenahme — die Probe selbst nicht durch Absägen nehmen.

Was „Garagendach erneuern" heißt — und was nicht

„Garagendach erneuern" klingt nach einem Schritt, ist aber eine ganze Kette — und sie wird schnell mit den kleineren Arbeiten verwechselt.
Erneuern ist nicht reparieren
Eine punktuelle Undichtigkeit wird gesucht und geschlossen (Garagendach undicht). Eine Erneuerung dagegen nimmt die alte Deckung beziehungsweise Abdichtung komplett herunter und baut neu auf. Der Unterschied ist der Umfang: Reparieren tastet eine Fehlstelle an, Erneuern fasst die ganze Fläche an.
Erneuern ist nicht „eine neue Lage obendrauf"
Wer nur eine zusätzliche Bahn über den Bestand legt, hat nicht erneuert, sondern verkleidet — und er überdeckt womöglich ein nasses Tragdeck oder eine durchfeuchtete Dämmung, die darunter weiterarbeitet. Ob eine zusätzliche Lage reicht oder ob alles runter muss, entscheidet sich an Untergrund und Bestand: Diese Prüfung steht vor der Bahnenwahl.
Erneuern ist eine Reihenfolge, keine Einzelarbeit
Rückbau und Schadstoffprüfung, Feuchteprüfung, Dampfsperre (beim Warmdach), Gefälle, Abdichtung. Jede Stufe hängt von der vorigen ab — wer eine überspringt, baut den Fehler der nächsten Stufe ein.

Welcher Garagendachtyp wird erneuert?

„Garagendach erneuern" führt je nach vorhandenem Dach in ganz verschiedene Anleitungen. Diese Seite behandelt nur ein Dach: das Flachdach mit aufgeklebter beziehungsweise verschweißter Abdichtung. Bevor hier weitergelesen wird, wird deshalb der Dachtyp bestimmt.
Vorhandener GaragendachtypDiese Anleitung?Folgeartikel
Flachdach mit Bitumen-/Kunststoffabdichtungja — die ganze Kette hierGaragendach abdichten mit Bitumen für die Bitumen-Nähte im Detail
Beton-/Fertiggaragenein — eigener FallFertiggarage Dach abdichten
Geneigtes Profilblech-/Wellplattendachnein — Eindeckung, keine AbdichtungCarport-Dach erneuern, Trapezblech schneiden und verlegen
Plattendeckung (Dachziegel/-steine)nein — Eindeckung, keine AbdichtungDach selber decken
Wo diese Anleitung auf ein anderes Dach angewandt würde, passen Rückbau, Feuchteprüfung und Abdichtung nicht zum Bauteil. Die weiteren Abschnitte gelten nur für das abgedichtete Flachdach.

Der Rückbau: Altdeckung prüfen, entsorgen, freilegen

Wenn die Schadstofffrage geklärt ist, geht die Altdeckung herunter — und dabei zeigt sich erst, was darunter liegt.
Altdeckung in handlichen Stücken abnehmen
Nägel ziehen, Bahn oder Deckung nicht reißen, sondern in Stücken abnehmen, die sich handhaben lassen. Wer die Bahn reißt oder abschlägt, erzeugt Staub und Splitter — und bei nicht ausgeschlossenem Schadstoff einen Fehler, der nicht mehr rückgängig zu machen ist.
Was herunterkommt, wird getrennt
Bitumenbahnen, Holz, Bleche und Dämmstoff gehören nicht in denselben Container. Wo alte Mineralwolle (künstliche Mineralfasern) ausgebaut und entsorgt wird, gilt zusätzlich TRGS 521 — nicht für beliebige alte Dämmstoffe, sondern gezielt für Tätigkeiten mit alter Mineralwolle — neben TRGS 519 für Asbest. Der Stichtag ist dort ein anderer als beim Asbest: Bei Einbau vor 1996 gilt die Mineralwolle ohne Entlastungsnachweis als krebserzeugend (Kategorie 1B); bei Einbau zwischen 1996 und 2000 ist ohne Einzelnachweis weiterhin von alter Mineralwolle auszugehen. Die Entsorgungsprüfung aus dem ersten Abschnitt legt fest, was wohin gehört — asbesthaltige und teerhaltige Materialien mit Nachweis, nicht in den Bauschutt.
Der Rückbau legt den Bestand frei
Erst wenn die Altdeckung herunter ist, sieht man das Tragdeck wirklich: die Holzschalung oder Betondecke, ihre Risse, morschen Stellen und Durchfeuchtungen. Genau dieser Blick ist der Grund, warum eine Erneuerung der punktuellen Reparatur überlegen ist — hier wird der Schaden sichtbar, der unter der alten Bahn verborgen war.

PV vor dem Rückbau

Liegt auf dem Garagendach eine Photovoltaikanlage, ist eine vollständige Erneuerung darunter keine Eigenleistung — die Anlage muss vor dem Rückbau fachgerecht herunter.
Demontage nur durch die Fachfirma
Die DC-Leitungen bleiben auch bei abgeschaltetem Wechselrichter spannungsführend, solange Licht auf das Modul fällt. Demontage, Zwischenlagerung und Wiederanschluss übernimmt deshalb die Solarfachfirma — nicht der Dachdecker nebenbei.
Durchdringungen und Schienenpositionen gemeinsam festlegen
Dachdecker und Elektrobetrieb stimmen ab, wo Befestiger und Durchdringungen der Anlage durch die neue Abdichtung gehen — die Schiene, die später aufgeschraubt wird, muss im neuen Aufbau sauber angeschlossen und abgedichtet sein, statt die Bahn nachträglich zu durchstoßen.
Erst demontieren, dann rückbauen
Solange Module auf dem Dach liegen, ist die Fläche darunter weder erreichbar noch gefahrlos zu bearbeiten. Die Erneuerung beginnt deshalb mit der Anlagendemontage, nicht mit dem Brecheisen.

Das offene Dach wetterfest organisieren

Zwischen Rückbau und neuer Abdichtung liegt das Dach offen — und genau dann macht ein Schauer die zuvor gemessene Trockenheit wertlos.
In schließbaren Abschnitten rückbauen
Der Rückbau läuft so, dass nur so viel Fläche offen liegt, wie am selben Tag wieder geschlossen werden kann. Wer die ganze Fläche auf einmal freilegt und dann ein Regentag dazwischenkommt, hat ein eingeregnetes Tragdeck und muss die Feuchteprüfung wiederholen.
Trocken zwischenlagern
Was weiterverwendet werden soll — Dämmung, Bahn, Hölzer — wird trocken und abgedeckt zwischengelagert, nicht auf der offenen Fläche liegengelassen.
Notabdeckung und Abbruchkriterien
Eine Notabdeckung (Folie beziehungsweise Plane) liegt bereit, bevor geöffnet wird. Bei Wetteränderung wird rechtzeitig abgebrochen und abgedeckt — der Abbruch ist kein Scheitern, sondern Teil des Plans.

Die Feuchteprüfung von Tragdeck und Dämmung

Der wichtigste Befund nach dem Rückbau ist nicht sichtbar, sondern messbar: die Feuchte.
Ein nasses Tragdeck wird nicht überdeckt
Wenn das Tragdeck — Holzschalung oder Betondecke — durchfeuchtet ist, gehört es nicht einfach mit einer neuen Abdichtung verschlossen. Die Feuchte wird sonst eingeschlossen, kann nicht entweichen und arbeitet unter der neuen Bahn weiter: Blasen, Fäulnis im Holz, Ablösen der Bahn. Die Feuchteprüfung steht deshalb vor jedem neuen Aufbau.
Auch die Dämmung wird geprüft
Liegt unter der Abdichtung eine Wärmedämmung, ist sie nach einem Leck oft durchnässt — und eine durchnässte Dämmung verliert an Wirkung. Wie stark, hängt vom Dämmstoff, vom Durchfeuchtungsgrad und von der Dauer ab — der Automatismus „nass gleich raus" gilt so wenig wie „wird schon wieder". Deshalb steht die Feuchtekartierung vor der Entscheidung: geprüft, dann getrocknet oder getauscht. Beim Ausbau und der Entsorgung alter Mineralwolle gilt TRGS 521. Was in der geschlossenen Schicht bleibt, trocknet allerdings nicht von selbst — offen gelegt und belüftet muss es dafür schon sein.
Trocken und tragfähig sind zwei getrennte Befunde
Der neue Aufbau kommt erst auf einen trockenen und tragfähigen Untergrund. Ein trockenes Tragdeck kann trotzdem morsch oder statisch unzureichend sein; umgekehrt ist eine feuchte Betondecke nicht allein deshalb traguntüchtig. Beides wird getrennt geprüft: Trockenheit gemessen, Tragfähigkeit beurteilt — nach Fachregeln und Verlegeanleitung, nicht nach Gefühl.

Schadenskarte nach dem Rückbau

Nach dem Rückbau liegt der Aufbau offen — und bevor neu aufgebaut wird, wird der Befund flächig festgehalten, nicht an einer einzigen Messstelle.
Schicht für Schicht kartieren
Tragdeck, Dampfbremse und Dämmung werden getrennt bewertet: trocken oder feucht, fest oder geschädigt, weiterverwendbar oder auszubauen. Eine einzelne Messstelle entscheidet nicht über den ganzen Aufbau — die Karte zeigt, wo der Schaden lokal ist und wo er flächig läuft.
Die Bewertung kommt aus der Material- beziehungsweise Systemvorgabe
Welche Messverfahren und Grenzwerte gelten — Feuchtemessung im Holz, Beurteilung der Dämmung, Zustand der Dampfbremse — sagt die jeweilige Material- beziehungsweise Systemvorgabe, nicht der Augenschein allein.
Was weiterverwendbar ist, wird begründet
Eine Dämmung, die trocken und maßhaltig geblieben ist, kann bleiben; eine durchfeuchtete oder verdrückte Dämmung wird ausgebaut. Die Karte hält fest, was bleibt und warum — damit die Entscheidung nachvollziehbar ist, wenn später eine Stelle feucht wird.

Bauphysikalisches Datenblatt der Garage

Was „beheizt oder unbeheizt" nur grob sortiert, wird hier zur Eingabe: ein Datenblatt, das die Bauphysik des konkreten Dachs festlegt.
Eingaben
Nutzung der Garage, Solltemperatur, Feuchtequellen (nasse Fahrzeuge, Abstellgut), Lüftung, Verschattung und der geplante Dachaufbau werden notiert. Diese Größen entscheiden darüber, ob und wie viel Feuchte aus dem Innenraum in die Konstruktion wandert — nicht allein der Heizbetrieb.
Ergebnisse
Daraus folgen die Dampfbremse beziehungsweise Dampfsperre mit Art und sd-Wert, die Luftdichtheitsanschlüsse (DIN 4108-7) und — wo der Aufbau es verlangt — ein hygrothermischer Nachweis. DIN 4108-3 kennt dafür unterschiedliche Nachweiswege; welcher greift, hängt vom Aufbau ab.
Die Dampfbremsfolie ist kein Automatismus
Dass Franke Dampfbremsfolien führt, ersetzt die Eignungsprüfung nicht: Ob eine Folie in diesen Aufbau gehört, entscheidet das Datenblatt, nicht das Sortiment.

Beheizt oder unbeheizt: die Dampfsperre und das GModG

Der neue Aufbau unterscheidet sich auch danach, ob und wie die Garage beheizt und genutzt wird — aber „beheizt oder unbeheizt" allein entscheidet noch nicht über Dampfbremse und Regelwerk.
Ob und welche Dampfbremse beziehungsweise Dampfsperre nötig ist, ist eine bauphysikalische Entscheidung. Ob Feuchte aus dem Innenraum nach außen wandert und in der kalten Dachkonstruktion kondensiert, hängt nicht nur an der Beheizung, sondern an Innenklima, nassen Fahrzeugen, Lüftung, Schichtenfolge, Luftdichtheit, Verschattung und Materialfeuchte. Daraus folgen Art und sd-Wert der Dampfbremse oder Dampfsperre — nicht aus einer Faustregel. Die kalte, trocken genutzte Abstellgarage kommt oft ohne aus; die beheizte, feucht genutzte Garage braucht in der Regel eine — welcher Aufbau richtig ist, klärt das bauphysikalische Datenblatt (siehe unten).
Das GModG greift nur bei beheizten Flächen — und nur bei einem konkreten Tatbestand. Wird eine beheizte Garage erneuert, ist zu prüfen, ob ein Anlage-7-Tatbestand des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) vorliegt. Der hier einschlägige Tatbestand ist Anlage 7 Nr. 5c — der Ersatz der flächig wasserdichtenden Dachabdichtung —, wenn die Abdichtungserneuerung tatsächlich vorgenommen wird. Die Änderung von Dämmung oder Dampfsperre allein löst § 36 dagegen nicht aus. Wo der Tatbestand greift, gelten die Anforderungen des § 36 GModG — mit der Bagatellgrenze als Ausnahme: Sie greift, wenn nicht mehr als 10 % der gesamten Fläche der jeweiligen Bauteilgruppe des Gebäudes geändert werden. Der Nenner ist also die Bauteilgruppe am ganzen Gebäude — bei einer angebauten Garage nicht automatisch nur deren Dachfläche. Anlage 7 kennt daneben weitere Ausnahmen, unter anderem eine technische Begrenzung der Dämmdicke und eine Sonderregel für Bauteilflächen, die nach dem 31.12.1983 energiesparrechtlich errichtet oder erneuert wurden. Für Nr. 5c nennt Anlage 7 je nach Gebäudezone 0,20 beziehungsweise 0,35 W/(m²K).
Bei einer Erweiterung oder einem Ausbau um tatsächlich neu hinzukommende beheizte oder gekühlte Räume greift stattdessen § 39 GModG — eine bloße Dachsanierung ist kein § 39-Fall; kommen mehr als 50 m² zusammenhängende Nutzfläche hinzu, tritt der sommerliche Wärmeschutz dazu. Ob und wie das GModG im konkreten Fall greift, ist im Einzelfall zu prüfen — die kalte Garage bleibt davon unberührt.

GModG-Prüfweg für das konkrete Garagendach

Ob das GModG greift, ist keine Gefühlssache, sondern eine Kette von Einzelfragen, die der Reihe nach abgearbeitet wird.
1

Ist die Garage überhaupt beheizt oder gekühlt?

Eine kalte, ungedämmte Abstellgarage liegt außerhalb der wärmeübertragenden Gebäudehülle — für sie gibt es keinen GModG-Tatbestand. Erst die beheizte beziehungsweise gekühlte Garage gehört zur wärmeübertragenden Hülle und wird geprüft.

2

Liegt ein Anlage-7-Tatbestand vor?

Für die Dachabdichtung ist das Anlage 7 Nr. 5c — der Ersatz einer vorhandenen, das Gebäude wasserdicht abschließenden flächigen Abdichtung durch eine neue Schicht gleicher Funktion. Der bloße Austausch von Dämmung oder Dampfsperre löst den Tatbestand nicht aus.

3

Greift die Bagatellgrenze?

Die Grenze ist nicht mehr als 10 % der gesamten Fläche der jeweiligen Bauteilgruppe des Gebäudes — der Nenner ist die Bauteilgruppe am ganzen Gebäude, nicht allein die Dachfläche der angebauten Garage. Dazu kommen die weiteren Ausnahmen der Anlage 7: die technische Dämmdickenbegrenzung und Bauteilflächen, die nach dem 31.12.1983 energiesparrechtlich errichtet oder erneuert wurden.

4

Welcher U-Wert gilt?

Wo der Tatbestand greift, nennt Anlage 7 Nr. 5c je nach Gebäudezone 0,20 beziehungsweise 0,35 W/(m²K).

5

Kommt neue beheizte Fläche hinzu?

Nur bei einer Erweiterung oder einem Ausbau um tatsächlich neu hinzukommende beheizte oder gekühlte Räume greift § 39 GModG — eine bloße Dachsanierung ist kein § 39-Fall. Wer das Dach im Zuge der Erneuerung nicht erweitert, bleibt bei § 36 beziehungsweise der Bagatellgrenze.

Das Gefälle: neu herstellen, nicht übernehmen

Die alte Abdichtung hatte ihr Gefälle — aber ob es noch stimmt, ist eine eigene Frage.
Stehendes Wasser ist der Hauptfeind
Wo Wasser nach dem Regen stehen bleibt, arbeitet es auf Nähte und Anschlüsse ein, friert im Winter und lässt die Abdichtung genau dort zuerst aufgeben. Die Erneuerung ist der richtige Moment, das Gefälle zu prüfen und neu herzustellen — nicht den alten Zustand blind zu übernehmen.
Das Gefälle liegt nicht in der Bahn
Es kommt aus dem Aufbau: aus der Neigung der Tragkonstruktion oder aus einer aufgelegten Gefälledämmung. Wer eine neue Abdichtung ohne Gefälle verlegt, baut den Hauptfeind direkt ein.
Der konkrete Wert
des Mindestgefälles steht in den Fachregeln des Dachdeckerhandwerks und in der DIN 18531 — und wird fortgeschrieben. Er gehört für die konkrete Bahn nachgeschlagen, nicht geraten.

Gefälle, Hauptablauf und Notwasserweg gemeinsam erneuern

Eine neue Bahn behebt weder einen zu hohen Gully noch eine fehlende Notentwässerung — deshalb werden Gefälle, Hauptablauf und Notwasserweg in einem Block erneuert.
Höhenaufnahme vor dem Aufbau
Vor dem neuen Aufbau werden Hoch- und Tiefpunkte sowie das Ablaufniveau aufgenommen — nicht mit Wasser „geprüft", sondern mit Richtlatte, Wasserwaage oder Laser gemessen. Die Aufnahme zeigt, ob das vorhandene Gefälle zum Ablauf führt oder ob ein Gegengefälle den Wasserweg blockiert.
Ablaufniveau und Rückstauweg
Der Hauptablauf liegt im Tiefpunkt; der Rückstauweg muss so angeschlossen sein, dass kein Wasser aus der Leitung auf die Fläche drücken kann. Ein zu hoher Gully macht das beste Gefälle wirkungslos — er wird vor der Abdichtung angeglichen.
Schadlose Notentwässerung
Haupt- und Notentwässerung werden gemeinsam für den Bemessungsfall ausgelegt; der Notüberlauf führt unabhängig auf eine schadlos überflutbare Fläche. Fehlt er, steht bei verstopftem Hauptablauf Wasser auf dem Dach — genau der Befund, den die neue Abdichtung dann ausbaden muss.

Der neue Aufbau und die Abdichtung nach DIN 18531

Ganz oben liegt die Schicht, die das erneuerte Dach regensicher macht — und für die DIN 18531 die Regel ist.
DIN 18531 regelt die Abdichtung
Die maßgebliche Normenreihe für die Abdichtung von Dächern ist DIN 18531 (in der Fassung 2025-08 fortgeschrieben). Sie legt Anforderungen, Planungs- und Ausführungsgrundsätze sowie die Ausführung der Abdichtung fest — Lagenaufbau, Nahtführung, Anschlüsse und das erforderliche Gefälle. Daneben steht die Flachdachrichtlinie des ZVDH — ein eigenständiges Regelwerk, aktuell in der Ausgabe 01/2026.
Der Aufbau ist in der Regel zweilagig
Eine Unterlagsbahn als erste, direkt auf dem Untergrund liegende Lage und eine Oberlagsbahn als zuletzt verlegte, unmittelbar bewitterte, wasserführende Lage — beide bilden gemeinsam die Abdichtung. Die Oberlage trägt die Bestreuung, die zusätzlichen Oberflächen- und UV-Schutz bietet; maßgeblich ist aber die Freigabe als frei bewitterte Oberlage. Die Lagen werden gegeneinander versetzt, sodass keine Naht über einer Naht liegt. Auf Holz wird flammenfrei gearbeitet: kaltselbstklebend oder mit Kaltklebemasse.

🔴 Auf Holz wird nicht geflämmt — offene Flamme ist für die Eigenleistung ohnehin ausgeschlossen. Nicht „heikel", sondern raus. Auf brennbarer Holzschalung erzeugt die offene Flamme Glutnester, die in Ritzen ziehen und Stunden nach Arbeitsende durchbrennen; aber auch auf mineralischem Grund bleibt Flämmen ein Feuerarbeitsverfahren für den Fachbetrieb, keine Heimwerkerarbeit. Wer die Haltbarkeit einer verschweißten Bahn will, lässt sie vom Fachbetrieb verlegen.

Die Anschlüsse entscheiden

An Wand, Attika und Aufkantung wird die Bahn mit der vorgeschriebenen Anschlusshöhe nach oben geführt, in einer Rundung statt in einem Knick. Durchdringungen werden mit Manschetten gearbeitet, nicht mit Dichtmasse. Ränder und Anschlüsse sind die häufigsten Schadensstellen — aber nicht die einzigen: Nahtfehler, mechanische Beschädigung, Hagel und Alterung treffen ebenso die Fläche.
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Anschluss an Wohnhaus und Brandtrennung

Ist die Garage angebaut, treffen an der gemeinsamen Wand drei Gewerke aufeinander: die Dachabdichtung, die GModG-Bauteilgruppe und das Nachbargewerk Wohnhaus.
Wandanschluss mit Dämmkontinuität
Wo das Garagendach an die Hauswand stößt, wird die Bahn hochgeführt und die Dämmung der Garage an die des Hauses angeschlossen — ein Spalt in der Dämmkette ist an genau dieser Stelle die klassische Schwachstelle, an der es zieht und tauen kann.
Brandwand und Attika
Ist die Trennwand eine Brandwand beziehungsweise Attika, gelten die brandschutzrechtlichen Vorgaben für den Übergang — die Abdichtung endet dort nach Regelwerk, nicht nach Gefühl.
Getrennte Entwässerung
Die angebauten Garage wird so entwässert, dass ihr Wasser nicht auf die Wand oder in den Entwässerungsbereich des Wohnhauses drückt — der Notwasserweg führt schadlos weg von der gemeinsamen Wand.

Schritt für Schritt: das Garagendach erneuern

1

Schadstofffrage klären

Altdeckung bestimmen; bei Verdacht auf Asbest (TRGS 519) oder Teer (TRGS 551) endet der Rückbau hier (siehe ganz oben).

2

Entsorgungsweg festlegen

Was wohin gehört, vor dem Rückbau klären — nicht erst, wenn der Haufen liegt.

3

Altdeckung abnehmen

In handlichen Stücken, Nägel ziehen, Tragdeck freilegen.

4

Tragdeck und Dämmung prüfen

Feuchteprüfung von Tragdeck und Dämmung; Durchfeuchtetes trocknen oder tauschen, morsche Stellen ersetzen.

5

Beheizt oder unbeheizt klären

Bei beheizter Garage die Dampfsperre im Warmdach einplanen und prüfen, ob das GModG greift.

6

Gefälle prüfen und herstellen

Höhenaufnahme vor dem Aufbau: Ablaufniveau, Hoch- und Tiefpunkte dokumentieren, Gefälle neu herstellen — nicht Wasser abschütten (siehe „Gefälle, Hauptablauf und Notwasserweg gemeinsam erneuern").

7

Neue Abdichtung verlegen

Nach DIN 18531 und Flachdachrichtlinie — zweilagig, mit Nahtversatz, flammenfreier Verarbeitung auf Holz.

8

Anschlüsse und Durchdringungen schließen

Anschlusshöhe nach Regelwerk, Manschetten statt Dichtmasse.

9

Kontrolle

Alle Nähte und Anschlüsse abgehen, die Entwässerung samt Notwasserweg prüfen und nach dem nächsten Starkregen innen und außen nachsehen.


Die häufigsten Fehler

FehlerFolge
Schadstoffprüfung übersprungenAsbest- oder PAK-Freisetzung beim Rückbau
Nasses Tragdeck überdecktFeuchte eingeschlossen, Blasen, Fäulnis
Durchfeuchtete Dämmung belassenDämmung dämmt nicht, Feuchte bleibt im Aufbau
Dampfsperre beim Warmdach vergessenKondensat in der Konstruktion, Bauschaden
Ohne Gefälle erneuertstehendes Wasser, vorzeitiger Schaden
Geflämmt auf HolzGlutnester, Brand nach Arbeitsende
Anschluss zu niedrigWasser läuft bei Starkregen hinter die Bahn
Einlagig ausgeführt, obwohl die Bauart zwei Lagen verlangtjede Naht im Wasserweg
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Was beachtet werden muss

Schadstofffrage — steht vor dem ersten Eingriff
Vor dem Rückbau der Altdeckung gilt: Alte Bahnen, Kleber, Kitte, Beschichtungsmassen und Faserzementplatten können bei Objekten mit Baubeginn bis einschließlich 31. Oktober 1993 asbesthaltig sein; bei später erneuerten Bauteilen sind deren Einbau- und Produktnachweise gesondert zu prüfen. Umgang, Demontage und Entsorgung nach TRGS 519 durch einen qualifizierten Fachbetrieb. Sehr alte Bahnen können teerhaltig sein (PAK, TRGS 551). Beides steht vor dem Rückbau, nicht bei der Entsorgung.
Feuchte
Ein nasses Tragdeck und eine durchnässte Dämmung werden nicht überdeckt. Die Feuchteprüfung steht vor dem neuen Aufbau; trocken und tragfähig sind zwei getrennte Befunde.
GModG bei beheizter Garage
Wird eine beheizte Garage erneuert, ist zu prüfen, ob ein konkreter Anlage-7-Tatbestand des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) vorliegt — hier Anlage 7 Nr. 5c (Ersatz der flächig wasserdichtenden Dachabdichtung). Die Änderung von Dämmung oder Dampfsperre allein löst § 36 nicht aus. § 36 GModG gilt bei einem solchen Tatbestand, mit der Bagatellgrenze als Ausnahme (nicht mehr als 10 % der gesamten Fläche der jeweiligen Bauteilgruppe des Gebäudes, daneben weitere Ausnahmen der Anlage 7); § 39 GModG nur bei Erweiterung oder Ausbau um tatsächlich neu hinzukommende beheizte oder gekühlte Räume. Die kalte Abstellgarage bleibt davon unberührt.
Brandgefahr
Offene Flamme ist für die Eigenleistung ausgeschlossen — auf brennbarer Holzschalung ebenso wie auf mineralischem Grund. Gearbeitet wird flammenfrei; wer die Haltbarkeit einer Schweißbahn will, lässt sie vom Fachbetrieb verlegen.
Absturz und Betreten der Dachfläche
Die Dachfläche ist keine Verkehrsfläche. Gearbeitet wird von Gerüst, Arbeitsbühne oder tragfähiger Arbeitsplattform mit Seitenschutz. Die Leiter ist ein Zugangsmittel, kein Arbeitsplatz — für das Ausrollen, Ausrichten und Andrücken von Bahnen braucht es beide Hände. Eine zweite Person macht eine Leiter nicht zum sicheren Arbeitsplatz.
Was schiefgeht, wenn man es falsch macht
Der teuerste Fehler am Garagendach ist die schnelle Bahn über den ungeprüften Bestand: die Altdeckung ohne Schadstoffprüfung heruntergerissen, das nasse Tragdeck und die durchnässte Dämmung einfach überdeckt, die Dampfsperre beim beheizten Dach vergessen. Das Dach sieht fertig aus — und unter der neuen Bahn arbeitet die eingeschlossene Feuchte weiter, bis der Schaden Jahre später von innen durchschlägt. Deshalb steht die Feuchteprüfung vor der Bahn und die Schadstofffrage vor dem Rückbau.
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