Fügen Sie Artikel hinzu, um mit dem Einkauf zu beginnen.
🔴 Alte Flachdächer können schadstoffhaltig sein. Alte Bitumenbahnen und -bitumenschindeln, Faserzementplatten sowie Kleber, Kitte und Spachtelmassen können bei Objekten mit Baubeginn bis einschließlich 31.10.1993 asbesthaltig sein; bei später erneuerten Bauteilen sind deren Einbau- und Produktnachweise gesondert zu prüfen; alte Dämmstoffe aus künstlichen Mineralfasern sind, wenn sie vor 1996 eingebaut wurden, ohne Entlastungsnachweis als krebserzeugend (Kategorie 1B) zu behandeln; bei Einbau zwischen 1996 und 2000 ist ohne Einzelnachweis weiterhin von alter Mineralwolle auszugehen. Das Öffnen eines Flachdachaufbaus bedeutet Schichten anfassen, Abdichtung aufnehmen, Dämmung freilegen — Asbest und alte Mineralwolle haben dabei verschiedene Weichen — beim Asbest den Baubeginn des Objekts, bei künstlichen Mineralfasern den Einbau vor 1996. Bei Verdacht gilt: nicht öffnen, nicht zerstören; Umgang nach TRGS 519 (Asbest) beziehungsweise nach TRGS 521 (alte Mineralwolle) durch einen dafür qualifizierten Fachbetrieb.
| Fehler | Folge |
|---|---|
| Luftdichte Ebene im Warmdach vergessen | Feuchte zieht in die Dämmung, Kondensat an der Abdichtung |
| Weicher Dämmstoff unter der Abdichtung | Dämmung gibt nach, Schichtenaufbau gestört |
| Gefälleschicht vergessen | stehendes Wasser, alternde Abdichtung |
| Abdichtung ohne sauberen Anschluss | Wasser dringt an Attika und Durchdringungen ein |
| Bauweise falsch gewählt | falsches Feuchtekonzept, Folgefeuchte |
| Schichtenfolge vertauscht | Aufbau unterläuft seine eigene Funktion |
| U-Wert nach GModG überschritten | gesetzliche Anforderung verfehlt |