Unser Standort
Schneflingen, Wittingen


Montag - Freitag
von 8:00-16:30

Warenkorb
Ihr Warenkorb ist leer

Fügen Sie Artikel hinzu, um mit dem Einkauf zu beginnen.

Von Franke Baustoffe
6. Okt. 2026 15 Min. Lesezeit

Bitumenbahn entfernen

Asbest und Teer/PAK zuerst klären, dann abreißen — und was mit dem Material geschieht
9 Arbeitsschritte
11 typische Fehler
ab 109,00 € je Rolle Unterspann- und Vordeckbahnen

Die zwei Fragen, die vor jedem Rückbau stehen

Eine alte Bitumenbahn ist kein harmloser Müll. Sie kann zwei Dinge enthalten, die aus einer simplen Abrissarbeit eine Gefahrstoffbaustelle machen — und beide sind am Aussehen nicht zuverlässig zu erkennen. Deshalb stehen am Anfang dieser Seite nicht Werkzeuglisten, sondern zwei Fragen:
Erstens: Ist die Bahn asbesthaltig?
Bitumenbahnen gehören zu den Bauteilen, in denen asbesthaltige Zuschläge verwendet wurden. Wer eine solche Bahn schneidet, reißt oder abschleift, setzt Fasern frei, die eingeatmet werden und Jahrzehnte später Krebs auslösen können.
Zweitens: Ist die Bahn teerhaltig?
Sehr alte Dachpappe — vor allem aus der Zeit vor den 1970er Jahren — kann Teer statt Bitumen enthalten. Teer enthält PAK, also polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, von denen einige krebserregend sind. Auch Teer ist der Bahn nicht anzusehen.
Beide Fragen werden nicht durch Hinschauen beantwortet, sondern durch einen belastbaren Befund — über Bau- und Produktunterlagen oder über repräsentativ geplante Materialproben. Und beide stehen vor dem ersten Schnitt — nicht erst bei der Entsorgung, wenn der Abfall längst vermischt und die Faser längst freigesetzt ist.

Unser Dachschindeln Sortiment 21 Produkte

Filter

Asbest in der alten Bitumenbahn: was gilt

Die Asbestfrage ist bei einer alten Bitumenbahn ernst zu nehmen, und sie ist präziser als der Volksglaube „vor 1993 ist alles verdächtig".
Die vollständige Fassung der Regel
Bei Objekten mit Baubeginn bis einschließlich 31. Oktober 1993 muss vor dem Eingriff mit Asbest gerechnet werden; bei später erneuerten Bauteilen sind deren Einbau- und Produktnachweise gesondert zu prüfen. Das ist die Fassung, die für diese Seite gilt, weil hier die Schadstofffrage das Kernthema ist und deshalb nicht die verkürzte Fließtextformel stehen darf.
Was das konkret heißt
Der Baubeginn des Objekts ist die erste Weiche. Liegt er bis einschließlich 31. Oktober 1993 — dem Tag, an dem das allgemeine Herstellungs- und Verwendungsverbot in Kraft trat —, wird mit Asbest gerechnet, bis Unterlagen oder eine Erkundung den Verdacht ausräumen. Wurde das Bauteil später erneuert, verschiebt sich die Frage auf dessen Einbaudatum und seine Einbau- und Produktnachweise.
Warum gerade die Bahn betroffen ist
Nicht nur die grauen Wellplatten enthalten Asbest. Auch alte Bitumenbahnen sowie Kleber, Kitte und Spachtel- und Beschichtungsmassen kommen als asbesthaltige Produkte vor. Die Bahn, die hier entfernt werden soll, ist also selbst einer der klassischen Verdachtsträger.
Was bei Asbest gilt
nicht sägen, nicht bohren, nicht brechen, nicht schleifen — und die Bahn nicht mit dem Hochdruckreiniger bearbeiten. Für Asbestzement-Dachplatten gilt zusätzlich: nicht betreten. Umgang, Demontage und Entsorgung richten sich nach der TRGS 519 und gehören in die Hände eines dafür qualifizierten und ausgerüsteten Betriebs. Entsorgt wird über Annahmestellen mit Nachweis, nicht über den Bauschuttcontainer.

Teer und PAK: die zweite, oft vergessene Frage

Während Asbest mittlerweile in vielen Köpfen verankert ist, wird die Teerfrage regelmäßig übersehen — und sie ist bei Bitumenbahnen genauso ernst.
Der Unterschied zwischen Teer und Bitumen
Beides sind schwarze, klebrige Massen, aber chemisch grundverschieden. Bitumen ist ein Rückstand der Erdöldestillation; Teer entsteht bei der Verschwelung von Steinkohle. Teer enthält PAK — eine Stoffgruppe, von der mehrere Vertreter krebserregend sind. Alte Dachbahnen wurden teils aus Teerpech hergestellt, bevor sich Bitumen durchsetzte.
Warum das nicht anzusehen ist
Eine teerhaltige und eine bitumenhaltige Bahn sehen für das Auge gleich aus — schwarz, brüchig, vielleicht mit Bestreuung. Auch der Geruch ist kein zuverlässiges Kriterium. Deshalb gilt: Am Aussehen ist Teer nicht erkennbar. Nur die Analyse einer Probe gibt Sicherheit.
Was für Teer gilt
Teerhaltige Bahnen und andere Pyrolyseprodukte unterliegen der TRGS 551 — der Technischen Regel für Gefahrstoffe bei Teer und anderen Pyrolyseprodukten. Sie werden gesondert erfasst und entsorgt und dürfen nicht erhitzt werden, weil beim Erhitzen PAK freigesetzt werden.
Die praktische Konsequenz
Die Teerfrage und die Asbestfrage werden gemeinsam geplant und stehen gleichrangig nebeneinander. Probenzahl und Probenstellen müssen den mehrlagigen Aufbau (Bahn, Kleber, Voranstrich, Beschichtungen) abdecken — eine einzige Probe genügt dafür meist nicht. Keine der beiden Fragen darf über der anderen vergessen werden.

Die Materialprobe: wann sie nötig ist und wie sie genommen wird

Zwischen „vermutlich unbedenklich" und „darf entfernt werden" liegt ein belastbarer Befund. Alles andere ist Raten mit gesundheitlichen Folgen.
Wie viele Proben, woher
Eine alte Bitumenabdichtung ist selten eine einzige Lage. Unter der Bahn sitzen Kleber, Voranstrich und ältere Beschichtungen — und jede Schicht kann für sich asbest- oder teerhaltig sein. Probenzahl und Probenstellen werden deshalb repräsentativ geplant, nicht als eine einzige Probe „der Bahn". Bei mehrlagigem Aufbau sind in der Regel mehrere Proben nötig, die die verschiedenen Schichten abdecken.
Die Probenahme gehört in fachkundige Hände
Die Probe darf nicht durch Absägen, Abschlagen oder Abkratzen mit hoher Faserfreisetzung genommen werden. Auf dieser Seite wird deshalb die fachkundige Probenahme empfohlen — ein qualifizierter Fachbetrieb oder ein Labor nimmt die Proben emissionsarm und veranlasst die Analyse. Eine unbestimmte Laienmethode ist hier keine Empfehlung.
Was das Labor klärt
den Asbestgehalt und den PAK-Gehalt beziehungsweise die Teerhaltigkeit. Das Ergebnis ist ein belastbarer Befund, mit dem entschieden werden kann, wer die Bahn entfernen darf und wohin der Abfall geht.
Nachweis muss nicht immer eine Laboranalyse sein
Auch verlässliche Bau- und Produktunterlagen — also der Nachweis, wann und mit welchem Produkt die Bahn eingebaut wurde — können den Verdacht ausräumen. Reichen sie nicht, folgt die technische Erkundung mit emissionsarmer Probenahme.
Beratungsgespräch bei Franke Baustoffe: Musterplatten und Farbkarten im Vergleich
●  Baustoffhandel seit 1978
Passt das zu Ihrem Dach?
Maße und Aufbau durchgeben — wir stellen Ihnen zusammen, was dazugehört.
Beratung anfragen05839 97786-0Mo–Fr · Schneflingen

Wenn der Befund mitten im Rückbau positiv wird

Es kommt vor, dass die Wahrheit erst auf der Baustelle ans Licht kommt: Der Rückbau läuft schon, und unter der oberen Bahn taucht eine Lage auf, die verdächtig ist — oder das nachträglich beauftragte Labor meldet einen positiven Befund für Material, das teilweise schon abgenommen ist.
Dann gilt ein kurzes, unverhandelbares Protokoll: Sofort stoppen. Lose oder abgelöste Stücke werden nicht weiter bewegt — jedes Schleifen und Schichten setzt erneut Fasern frei. Die freigelegte Fläche wird abgedeckt, und ab hier übernimmt ein dafür qualifizierter Fachbetrieb: Er bewertet, was bereits freiliegt, und räumt den begonnenen Rückbau unter den Vorgaben der TRGS 519 beziehungsweise TRGS 551 zu Ende. Der häufigste Eskalationsmoment dieses Themas ist genau der Versuch, „die letzte halbe Bahn noch schnell" selbst fertig zu reißen.

Wer was entfernen darf: TRGS 519 und TRGS 551

Das Ergebnis der Probe entscheidet über die Arbeitsteilung — und die ist in den beiden Regelwerken klar festgelegt.
Bei Asbestbefund (TRGS 519)
Umgang, Demontage und Entsorgung gehören zu einem dafür qualifizierten und ausgerüsteten Fachbetrieb. Welche Anzeige, Genehmigung oder behördliche Zulassung nötig ist, hängt von Tätigkeit und Risikobereich ab — eine Zulassung nach § 11a GefStoffV verlangt der Gesetzgeber vor allem bei Tätigkeiten mit hohem Risiko. Eigenleistung ist hier ausgeschlossen.
Bei Teerbefund (TRGS 551)
Auch teerhaltige Bahnen werden von fachkundigem Personal unter den Vorgaben der TRGS 551 entfernt und als gefährlicher Abfall entsorgt. Erhitzen und mechanische Bearbeitung mit starker Staubentwicklung sind zu vermeiden.
Der Regelfall für den Laien
Erst wenn der Befund beide Gefahrstoffe ausschließt, ist die Bahn ein gewöhnlicher Abbruchstoff, den man selbst entfernen darf. Alles andere gehört in die Hände eines dafür qualifizierten Fachbetriebs. Das ist unsere klare Empfehlung für Laien — kein formales Verbot für jede Privatperson.

Lagen sondieren: Wie viele Bahnen liegen übereinander?

Bevor die erste Bahn abgeschält wird, lohnt ein Blick in den Aufbau — denn der entscheidet über Menge, Zeit und Entsorgungskosten.
Mehrere Lagen sind der Regelfall, nicht die Ausnahme
Alte Flachdächer wurden über die Jahrzehnte oft nicht erneuert, sondern überbaut: Auf die erste Bahn kam eine zweite, darauf Reparaturlagen, dazwischen Kleber und Voranstriche. Wer mit „einer Bahn" kalkuliert, erlebt auf dem Dach zwei oder drei.
An einer Kante abzählen
Nach der Freigabe — niemals vorher — wird an einer Rand- oder Anschlusskante der Aufbau aufgeschnitten und die Zahl der Lagen abgezählt. Das ist die Grundlage der ganzen Kalkulation: Jede zusätzliche Lage addiert eine volle Dachfläche zur Abfallmenge — drei Lagen sind das Dreifache, nicht das Achtfache —, und die klassische Fehlkalkulation der Entsorgung entsteht genau hier — Container und Big Bags werden für eine Bahn bestellt und für drei gebraucht.
Und die Schichten dazwischen zählen mit
Zwischen den Bahnen liegen Kleber und Anstriche, die ihrerseits Teil des Befunds und des Abfalls sind — sie verschwinden nicht, nur weil sie dünn sind.

Die Entfernung selbst — nur nach Freigabe

Ist die Bahn freigegeben, ist die Technik des Rückbaus das Einfachste an der ganzen Sache — vorausgesetzt, man arbeitet methodisch.
Der Untergrund ist mitzuentscheiden
Eine Bitumenbahn liegt auf Holz, Beton oder Dämmung. Das bestimmt, wie sie befestigt ist: genagelt, geklebt oder lose aufgelegt. Vor dem Abreißen wird klar, worauf die Bahn liegt — weil danach dieser Untergrund freigelegt und neu aufgebaut werden muss.
Nägel ziehen, Bahn abschälen
Bei genagelten Bahnen werden zuerst die Nägel gezogen, dann wird die Bahn in handlichen Stücken abgeschält. Ein Spachtel oder eine Schaufel hilft, festsitzende Stellen zu lösen. Für die Eigenleistung fällt offene Flamme und Erhitzen aus — eine Schweißbahn thermisch verarbeitet der Fachbetrieb, der das unter Gefährdungsbeurteilung und Brandschutzmaßnahmen tut. Bei teerhaltigen Bahnen bleibt Erhitzen auch für ihn tabu, weil dabei PAK freigesetzt werden.
In Stücken, nicht in Fetzen
Die Bahn wird in tragbare Stücke geschnitten und gebündelt. Das erleichtert die Entsorgung und verhindert, dass lose Fetzen im Wind davontreiben.
Der Voranstrich darunter
Oft bleibt auf dem Untergrund ein alter Voranstrich oder eine Klebeschicht zurück. Was davon entfernt werden muss, entscheidet der weitere Aufbau — und auch dieser Rest ist Teil des Abfalls, nicht etwas, das einfach überstrichen wird.

Kies und Auflast: ein eigener Abfallstrom

Auf vielen alten Flachdächern liegt über der Bahn eine Kiesschüttung als Auflast und Schutzschicht — und sie ist ein eigener Abfallstrom mit eigener Menge, nicht „ein bisschen Dreck auf der Bahn".
Getrennt erfassen, getrennt abfahren
Der Kies wird vor dem Abreißen der Bahn vollständig abgetragen und nicht mit dem Bahnmaterial vermischt. Der Grund ist schlicht Geld: Wandern Schubkarren voller Kies in denselben Container wie die Bahn, gilt der ganze Inhalt an der Annahmestelle als vermischt — und wird zum teuren Schlüssel abgerechnet, statt als das, was die beiden Fraktionen einzeln wären. Sauber getrennt ist unbelasteter Kies ein unkomplizierter Abfall; vermischt mit der Bahn zahlt man für jeden Stein den Preis der Bahn.
Die Menge vorher abschätzen
Wie viel Kies anfällt, lässt sich vor dem ersten Handgriff rechnen: Schüttungshöhe mal Fläche — aus dem Volumen ergibt sich über das Schüttgewicht die Tonnage. Wer diese Zahl kennt, bestellt den richtigen Container und hat an der Waage keine Diskussion. Sie gehört in dieselbe Kalkulation wie die Lagenzahl der Bahn — beide zusammen sind die echte Abfallmenge des Projekts.

Der Abfall: die AVV-Schlüssel und wohin der Abfall geht

Sobald die Bahn unten ist, ist sie Abfall — und für die Entsorgung gilt ein eigenes System der Klassifizierung, das bestimmt, wohin sie darf.
Der AVV-Abfallschlüssel (Abfallverzeichnis-Verordnung) ordnet jeden Abfall einer Schlüsselnummer zu. Für Bitumengemische sind drei Schlüssel maßgeblich — und für asbesthaltige Baustoffe ein vierter. Der Unterschied zwischen ihnen entscheidet über die Entsorgungsroute:
  • 17 03 01\* — kohlenteerhaltige Bitumengemische. Das ist der gefährliche Abfall: teerhaltige Bahnen. Das Sternchen kennzeichnet gefährlichen Abfall, der als Sonderabfall über eine zugelassene Annahmestelle mit Nachweis entsorgt wird.
  • 17 03 02 — Bitumengemische ohne gefährliche Bestandteile, also die unbedenkliche, nicht teerhaltige Bahn. Welche Entsorgungsroute dafür zulässig ist — ob gewöhnlicher Bauabfall oder eine gesonderte Annahme —, legt die Annahmestelle fest, nicht die Schlüsselnummer allein.
  • 17 03 03\* — Kohlenteer und Teerprodukte, ebenfalls gefährlicher Abfall mit Sternchen.
  • 17 06 05\* — asbesthaltige Baustoffe. Enthält die Bahn Asbest, wird sie nicht über die Bitumenschlüssel, sondern als asbesthaltiger Abfall entsorgt — staubdicht verpackt über eine dafür zugelassene Annahmestelle mit Nachweis.
Was das für die Praxis heißt
Die Schlüsselnummer ist keine Schreibtischformalität. Sie entscheidet, ob der Abfall in den Bauschuttcontainer darf oder als Sonderabfall deklariert, verpackt und mit Nachweis abgegeben werden muss. Wer eine teerhaltige Bahn in den Bauschuttcontainer wirft, entsorgt gefährlichen Abfall falsch — das ist ein Verstoß mit Folgen für Umwelt und Verantwortlichen.
Gefährlicher Abfall wird verpackt
Asbesthaltige und teerhaltige Bahnen werden staubdicht verpackt — in reißfesten, gekennzeichneten Gebinden — und über Annahmestellen mit Nachweis entsorgt. Nicht verbrennen, nicht vergraben, nicht „verschwinden lassen".

Befund, Ausführung und Entsorgung: die Entscheidung im Überblick

Was die Abschnitte zu Regelwerk, Probenahme und Abfall einzeln herleiten, als Nachschlagetabelle für die Baustelle:
BefundRegelwerkWer entferntAVV-SchlüsselVerpackungEntsorgungsweg
AsbestTRGS 519qualifizierter Fachbetrieb17 06 05\*staubdicht, gekennzeichnetAnnahmestelle mit Nachweis — nie Container
Teer / PAKTRGS 551fachkundiger Betrieb17 03 01\*staubdicht verpacktAnnahmestelle mit Nachweis — nie Container
unbedenklich—Eigenleistung möglich17 03 02gebündeltRoute legt die Annahmestelle fest
Drei Zeilen, eine Logik: Der Befund entscheidet alles Weitere — wer anfassen darf, wie verpackt wird und wohin der Abfall geht.

Schritt für Schritt: unbedenkliche Bahn entfernen

Dieser Ablauf gilt nur für die Bahn, deren Probe Asbest und Teer ausgeschlossen hat. Für alles andere gilt: Fachbetrieb.
1

Probe nehmen lassen, Befund abwarten

Das Ergebnis entscheidet, ob die nächsten Schritte überhaupt in Eigenleistung erfolgen dürfen.

2

Untergrund klären

Worauf liegt die Bahn, wie ist sie befestigt? Genagelt, geklebt oder lose?

3

Arbeitsfläche sichern

Flachdächer haben offene Ränder — die Absturzsicherung steht, bevor der erste Nagel gezogen wird. Gearbeitet wird vom Gerüst, von der Hubarbeitsbühne oder von der Laufbohle aus; die Leiter ist nur Zugangsmittel, kein Arbeitsplatz.

4

Bahn freilegen

Kiesschüttung, lose Platten oder Bewuchs entfernen, sodass die Bahn frei zugänglich ist.

5

Nägel ziehen

Bei genagelten Bahnen zuerst alle Befestiger lösen.

6

Bahn abschälen

In handlichen Stücken, mit Spachtel oder Schaufel nachhelfen. Keine offene Flamme, kein Brenner.

7

Stücke bündeln und trocken lagern

Bis zur Abholung oder Anlieferung vor Regen geschützt, damit nichts ausblutet.

8

Untergrund freilegen und beurteilen

Der Zustand der Schalung, des Betons oder der Dämmung darunter entscheidet über den weiteren Aufbau.

9

Abfall klassifizieren und entsorgen

Nach dem Befund dem richtigen AVV-Schlüssel zuordnen und an der passenden Stelle abgeben.


Die häufigsten Fehler

FehlerFolge
Ohne Materialprobe abgerissenAsbest- oder PAK-Freisetzung, Gesundheitsgefahr, Rechtsfolge
Teerhaltige Bahn in den Bauschuttcontainergefährlicher Abfall falsch entsorgt
Asbesthaltige Bahn geschnitten oder geschliffenFaserfreisetzung, TRGS 519 verletzt
Teer am Aussehen beurteiltTeerhaltige Bahn als unbedenklich behandelt
Mit dem Hochdruckreiniger gelöstFaserfreisetzung bei Asbest, Bahn zerfetzt
Mit dem Brenner gearbeitetErhitzen setzt PAK frei, Brandgefahr
Abfall unverpackt gelagertAusbluten, Staub, Eintrag in Boden und Regenwasser
Probe durch Absägen genommenFaserfreisetzung bei der Probenahme selbst
Lagen nicht gesondertEntsorgungsmenge doppelt falsch kalkuliert
Kies mit der Bahn vermischtganzer Container wird zum teuren Schlüssel
Bei positivem Befund „noch schnell fertig gerissen"Faserfreisetzung auf der laufenden Baustelle

Was das Entfernen kostet

Die Kosten hängen fast vollständig an der Schadstofffrage. Eine unbedenkliche Bahn selbst zu entfernen, kostet Zeit, Werkzeug und die Entsorgung am Wertstoff- oder Bauabfallhof. Sobald Asbest oder Teer im Spiel sind, kommen die Kosten eines qualifizierten Fachbetriebs, der Probenahme, der staubdichten Verpackung und der Sonderabfallentsorgung mit Nachweis hinzu — und diese Kosten lassen sich nicht umgehen, sondern nur korrekt kalkulieren.
Unterspann- und Vordeckbahnen109,00–150,95 €/Rolle
5 aktive Artikel. Für die neue Lage nach dem Rückbau, je Rolle.
Bitumenschindeln35,20–73,35 €/Pck.
66 aktive Artikel. Wenn statt der Bahn eine sichtbare Deckung folgt.
Preise aus dem Franke-Sortiment, Stand 6. Oktober 2026, brutto. Spannen über die aktiven Artikel der jeweiligen Gruppe — Ausführung und Größe bestimmen, wo man darin landet.
---

Was beachtet werden muss

Schadstofffrage — das Kernthema, vor allem anderen
Eine alte Bitumenbahn kann asbesthaltig sein: Bei Objekten mit Baubeginn bis einschließlich 31. Oktober 1993 muss vor dem Eingriff mit Asbest gerechnet werden; bei später erneuerten Bauteilen sind deren Einbau- und Produktnachweise gesondert zu prüfen (TRGS 519). Sie kann teerhaltig sein: teerhaltige Bahnen enthalten PAK und unterliegen der TRGS 551. Für beides gilt: Zuerst zählen die Bau- und Produktunterlagen — reichen sie nicht, folgt die Materialprobe. Beides steht vor dem ersten Schnitt, und beides gehört gleichrangig behandelt — keines darf über dem anderen vergessen werden.
Eigenleistung nur bei eindeutig negativem Befund
Solange Asbest und Teer nicht ausgeschlossen sind, gehört die Bahn in die Hände eines dafür qualifizierten und ausgerüsteten Fachbetriebs. Das ist unsere klare Empfehlung und die Grenze der Eigenleistung — kein zwingendes Arbeitsschutzrecht für jede Einzelperson.
Absturz
Flachdächer haben offene Ränder. Die Absturzsicherung steht vor dem ersten Handgriff, nicht nach dem letzten.
Keine Hitze, kein Hochdruck — für die Eigenleistung
Für die Eigenleistung fallen offene Flamme und Erhitzen aus, und mit dem Hochdruckreiniger wird nicht gelöst — beides ist bei teer- oder asbesthaltigen Bahnen gefährlich. Ein Fachbetrieb darf Schweißbahnen unter Gefährdungsbeurteilung und Brandschutzmaßnahmen thermisch verarbeiten; für Teer bleibt Erhitzen ausgeschlossen.
Abfall korrekt klassifizieren
Der AVV-Schlüssel entscheidet über die Entsorgungsroute. Gefährlicher Abfall (17 03 01*, 17 03 03* sowie 17 06 05* für asbesthaltige Baustoffe) geht staubdicht verpackt an die Annahmestelle mit Nachweis, nicht in den Bauschuttcontainer.
---