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🔴 Die bestehende Abdichtung kann schadstoffhaltig sein. Alte Bitumenbahnen, Kleber, Kitte und Beschichtungsmassen können bei Objekten mit Baubeginn bis einschließlich 31. Oktober 1993 asbesthaltig sein; bei später erneuerten Bauteilen sind deren Einbau- und Produktnachweise gesondert zu prüfen. Die gesetzliche Weiche ist der Baubeginn des Objekts. Bei Verdacht gilt: nicht schneiden, nicht schleifen, nicht reißen, nicht mit dem Hochdruckreiniger bearbeiten; Umgang und Entsorgung nach TRGS 519 durch einen dafür qualifizierten Fachbetrieb. Sehr alte Bahnen können zudem teerhaltig sein — PAK, TRGS 551 — und sind am Aussehen nicht zuverlässig erkennbar.
Bestehende Abdichtung bestimmen; bei Verdacht auf Asbest (TRGS 519) oder Teer (TRGS 551) endet die Arbeit hier (siehe ganz oben).
Hersteller, Modell und das Gefälle- und Entwässerungskonzept klären — in den Unterlagen, beim Hersteller oder über den Fachbetrieb. Anhand Typenschild, Plänen und sichtbarer Fugen festhalten, ob Monolith oder Segmentgarage vorliegt und wo die Fugen laufen.
Fotos mit Datum, Niederschlagssituation und Schaden festhalten; bei laufender Gewährleistung den Vertragspartner informieren und Nacherfüllung ermöglichen, Garantiebedingungen getrennt prüfen.
Sicht- und Rissprüfung sowie bei Bedarf den Haftzugversuch durch den Fachbetrieb; Feuchte und Oberflächenzustand des Betons beurteilen.
Den Garagenhersteller einbeziehen und die Freigabe für das geplante System einholen — Fugenbehandlung, Systemwahl, was nicht angetastet wird. Existiert der Hersteller nicht mehr, bewertet eine Fachplanung den Bestand eigenständig.
Unbeheizte oder beheizte Nutzung unterscheiden; Kies, Begrünung, Ballast oder PV erst nach Tragfähigkeitsprüfung, vorhandene PV nur durch den Fachbetrieb lösen lassen.
Beton reinigen, Voranstrich nach Produktdatenblatt auftragen und trocknen lassen.
Nach DIN 18531 und Freigabe — Lagenaufbau, Nahtführung, Anschlüsse; für die Eigenleistung kalt, eine verschweißte Ausführung gehört dem Fachbetrieb.
Die Bauteilfugen so ausführen, wie es die Freigabe vorgibt — nicht einfach überdecken.
Wandanschlüsse und Durchdringungen mit der vorgeschriebenen Höhe und Manschetten, nicht mit Dichtmasse.
Alle Nähte abgehen, mit der Hand prüfen, Wasserprobe.
System, Chargen, Rissstellen, Fugen, Abläufe, Fotos und Kontrolltermine festhalten.
| Fehler | Folge |
|---|---|
| Bei laufender Gewährleistung ohne Mangelanzeige selbst saniert | Beweislage verschlechtert, Herstellergarantie gefährdet |
| Rissbreite ignoriert | arbeitender Riss zerreißt die Bahn |
| Mürber Beton nicht erkannt | Bahn löst sich samt mürber Betonschicht |
| Gefälle des Herstellers verändert | stehendes Wasser, wo keines vorgesehen war |
| Fremdes System aufgebracht | verträgt sich nicht, hält nicht |
| Bauteilfuge einfach überdeckt | arbeitende Fuge reißt die Bahn |
| Schadstoffprüfung übersprungen | Asbest-/PAK-Freisetzung beim Eingriff |