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🔴 Alte Flachdächer können schadstoffhaltig sein. Alte Bitumenbahnen und -bitumenschindeln, Faserzementplatten sowie Kleber, Kitte und Spachtelmassen können bei Objekten mit Baubeginn bis einschließlich 31.10.1993 asbesthaltig sein; bei später erneuerten Bauteilen sind deren Einbau- und Produktnachweise gesondert zu prüfen. Alte Dämmstoffe aus künstlichen Mineralfasern gelten, wenn sie vor 1996 eingebaut wurden, ohne Entlastungsnachweis als krebserzeugend, Kategorie 1B; bei Einbau zwischen 1996 und 2000 ist ohne Einzelnachweis weiterhin von alter Mineralwolle auszugehen. Das Dämmen von innen bedeutet die Deckenebene öffnen, alte Schichten anfassen, einpassen — Asbest und alte Mineralwolle haben dabei verschiedene Weichen — beim Asbest den Baubeginn des Objekts, bei künstlichen Mineralfasern den Einbau vor 1996: später sanierte oder erneuerte Schichten haben ihr eigenes Einbaudatum — entlastend wirkt das aber nur, wenn dieses Datum belegt ist. Bei Verdacht gilt: nicht öffnen, nicht zerstören; Umgang nach TRGS 519 (Asbest) beziehungsweise nach TRGS 521 (alte Mineralwolle) durch einen dafür qualifizierten Fachbetrieb.
| Aufbau | Entscheidung |
|---|---|
| nachweislich durchlüftetes Holzbalken-Kaltdach | Innendämmung wie hier beschrieben möglich |
| Hohlraum vorhanden, Luftweg unterbrochen | Belüftung erst herstellen, dann dämmen |
| unbelüftetes Holzflachdach mit dichter Außenschicht | Simulation entscheidet über das „ob" |
| massive Betondecke | eigenes Feuchteverhalten, andere Anschlüsse |
| Feldweise aufnehmen | Was zählt |
|---|---|
| Richtung der Luftführung | quer oder längs, wo Zu- und Abluft liegen |
| freie Höhe der Ebene | tatsächlich freier Querschnitt, nicht das Nennmaß |
| Zu- und Abluftweg | endet er in einer Öffnung — oder vor einem Hindernis |
| Hindernisse | Wechsel, Querträger, Dachlichtaufkantungen, Brandriegel |
| Befund | Prüfung |
|---|---|
| Wasserfleck nach Regen | Abdichtung und Durchdringung prüfen |
| Tropfen unter kalter Schalung | Tauwasser; Oberflächentemperatur prüfen |
| dunkle Balkenköpfe | Holzfeuchte am Auflager messen |
| Korrosion am Trapezblech | Feuchtequelle und Blechzustand prüfen |
| Anschluss | Was geplant wird |
|---|---|
| aufgehende Wände | Folie an Putz oder Klebeuntergrund anbinden |
| Attika | Übergang zwischen Decke und Attikawand führen |
| Dachabläufe | Durchführung dicht und kontrollierbar anschließen |
| Dachlichter | Anschluss nach Herstellerangabe |
| Leitungsdurchführungen | bündeln, jede Durchführung abdichten |
| Randbedingung | Was erfasst wird |
|---|---|
| Dachoberfläche | Farbe, Bekiesung, Begrünung |
| zeitweise Wasseransammlung | Pfützenbildung, stehendes Wasser |
| PV-Schatten | Verschattung durch Modulfelder |
| Innenraumtemperatur | Heiz- und Nutzungsprofil |
| Feuchtelast | Nutzung, Lüftung, Feuchtequellen |
| Fall | Maßgeblich |
|---|---|
| Dachraum bleibt unbeheizt | § 35 GModG: Nachrüstpflicht oberste Geschossdecke |
| freiwillige reine Innendämmung | keine Anlage-7-Anforderung ausgelöst |
| Ersatz der flächigen Dachabdichtung | Anlage 7 Nr. 5c, Höchstwert 0,20 W/(m²K) |
Den Bestand bestimmen; bei Verdacht auf Asbest oder alte Mineralwolle endet das Öffnen hier (siehe ganz oben).
Prüfen, ob ein belüftetes Kaltdach vorliegt. Beim unbelüfteten Warmdach ist die Innendämmung nicht automatisch ausgeschlossen — dann entscheidet der Feuchtenachweis, in der Regel als hygrothermische Simulation, ob sie funktioniert.
Ob die Hinterlüftungsebene frei ist und die Zu- und Abluftöffnungen funktionieren.
Prüfen, ob § 36 GModG (Anlage 7) für diesen Eingriff überhaupt greift: Weil die bestehende Abdichtung bei der reinen Innendämmung unangetastet bleibt, löst sie den Anlage-7-Tatbestand (etwa Nr. 5c) nicht automatisch aus. Ob der Höchstwert von 0,20 W/(m²K) gilt, ist deshalb im Einzelfall zu klären — nicht pauschal vorauszusetzen.
Den Feuchtehaushalt nachweisen — im Sonderfall mit hygrothermischer Simulation.
Den passenden sd-Wert aus dem Nachweis ableiten.
Die Dämmung in die Deckenebene einpassen — ohne die Hinterlüftungsebene zu verschließen.
Die Dampfbremse raumseitig setzen und nach DIN 4108-7 lückenlos anschließen.
Die Hinterlüftungsebene und ihre Öffnungen frei halten — nicht zustopfen, nicht versperren.
| Fehler | Folge |
|---|---|
| Warmdach ohne Feuchtenachweis von innen gedämmt | Feuchte eingeschlossen, Schaden mit Anlaufzeit |
| Hinterlüftungsebene zugestopft | Kaltdach wird zum unbelüfteten Dach |
| Belüftungsöffnungen versperrt | Feuchte kann nicht abtransportiert werden |
| Dampfbremse entgegen dem Nachweis weggelassen | Feuchte zieht in die Konstruktion |
| Dampfbremse auf der falschen Seite | falscher Feuchtehaushalt |
| Luftdichte Lücke nach DIN 4108-7 | feuchte Raumluft strömt in die Konstruktion |
| Sonderkonstruktion ohne Simulation gedämmt | Feuchte eingeschlossen, Schaden mit Anlaufzeit |
| U-Wert bei bestehender Anlage-7-Anforderung überschritten | gesetzliche Anforderung verfehlt, Nachbesserung |