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🔴 Alte Flachdächer können schadstoffhaltig sein. Alte Bitumenbahnen und -bitumenschindeln, Faserzementplatten sowie Kleber, Kitte und Spachtelmassen können bei Objekten mit Baubeginn bis einschließlich 31.10.1993 asbesthaltig sein; bei später erneuerten Bauteilen sind deren Einbau- und Produktnachweise gesondert zu prüfen; alte Dämmstoffe aus künstlichen Mineralfasern sind, wenn sie vor 1996 eingebaut wurden, nach TRGS 521 als krebserzeugend Kategorie 1B zu behandeln; bei Einbau zwischen 1996 und 2000 gilt dies ohne Einzelnachweis weiter. Beides ist beim Altbau-Flachdach besonders häufig: die alte Bitumenbahn ist der Regelfall, und die alte Dämmung darunter stammt oft aus einer Zeit, in der sie noch krebserzeugende Fasern enthielt. Die beiden Stichtage sind zu trennen: Asbest knüpft an den Baubeginn des Objekts, die alte Mineralwolle an den Einbau des Dämmstoffs — nicht an sein Herstellungsdatum. Bei Verdacht gilt: nicht öffnen, nicht zerstören; Umgang nach TRGS 519 (Asbest) beziehungsweise nach TRGS 521 (alte Mineralwolle) durch einen dafür qualifizierten Fachbetrieb.
| Weg | Voraussetzungen |
|---|---|
| Plusdach (Umkehrdach auf Altabdichtung) | dichte, tragfähige Altabdichtung · trockener Bestand · Tragreserve · freie Anschlusshöhe |
| Vollständiger Warmdach-Neuaufbau | Abdichtung erneuerungsbedürftig · neue Abdichtung oberhalb der Dämmung |
| Dämmung von innen (Deckenweg) | außenliegende Dämmung nicht möglich · Dachfläche bleibt unangetastet |
Den Bestand bestimmen; bei Verdacht auf Asbest in Bahnen oder Schüttungen oder auf alte Mineralwolle endet das Öffnen hier (siehe ganz oben).
An einer ersten Stelle den Aufbau freilegen: welche Abdichtung, welche Dämmung, welche Tragkonstruktion. Die eine Öffnung liest den Schichtaufbau — sie ersetzt das flächige Feuchtescreening nicht.
Flächig screenen und mehrere zielgerichtete Öffnungen an Rand, Nähten und Durchdringungen anlegen; Restfeuchte und Durchfeuchtung schichtbezogen erfassen und die Trocknungsfreigabe dokumentieren.
Feuchte Konstruktion und undichte Stellen werden vor dem Dämmen saniert; die Feuchtequelle wird gefunden und behoben.
Intakter, trockener Bestand mit dichter Altabdichtung → Plusdach. Zu erneuernde Abdichtung → Warmdach von außen (Flachdach dämmen von außen).
Prüfen, ob der Tatbestand der Anlage 7 Nr. 5c zu § 36 GModG greift (Ersatz der flächigen Abdichtung) oder ob durch den Umbau tatsächlich neue beheizte Fläche entsteht und § 39 GModG maßgeblich ist.
Den Feuchtehaushalt nach DIN 4108-3 nachweisen — im anspruchsvollen Bestand mit hygrothermischer Simulation.
Die passende — in der Regel feuchtevariable — Dampfbremse und den sd-Wert aus der Berechnung ableiten.
Beim Plusdach die Umkehrdachdämmung samt Filterlage und Auflast auf die belassene Altabdichtung aufbringen — eine neue Abdichtung oberhalb der Dämmung entfällt. Nur wo die Abdichtung ersetzt wird, gehört die neue Abdichtung zum Warmdach-Neuaufbau (Flachdach dämmen von außen). Dachdeckerarbeit.
Dachrand, Attika und Durchdringungen nach den anerkannten Regeln der Technik und den im jeweiligen Einzelfall wirtschaftlich vertretbaren Maßnahmen so gering wie möglich halten.
| Fehler | Folge |
|---|---|
| Ohne Feuchtekataster gedämmt | Feuchte eingeschlossen, Schaden mit Anlaufzeit |
| Feuchte im Bestand übersehen | Dämmung saugt die Feuchte, Durchfeuchtung |
| Plusdach auf undichte Altabdichtung gesetzt | Feuchteschaden planmäßig eingebaut |
| Sanierungsdampfbremse ohne Berechnung gewählt | falscher sd-Wert, Tauwasser |
| Feuchtenachweis übersprungen | Tauwasser in der alten Konstruktion |
| Wärmebrücke am Dachrand ignoriert | kalter Rand, Tauwasser, Schimmel |
| U-Wert nach GModG überschritten | gesetzliche Anforderung verfehlt, Nachbesserung |
| § 39 pauschal behauptet statt geprüft | falsche Anforderung zugrunde gelegt |