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🔴 Alte Flachdächer können schadstoffhaltig sein. Alte Bitumenbahnen und -bitumenschindeln, Faserzementplatten sowie Kleber, Kitte und Spachtelmassen können bei Objekten mit Baubeginn bis einschließlich 31.10.1993 asbesthaltig sein; bei später erneuerten Bauteilen sind deren Einbau- und Produktnachweise gesondert zu prüfen; alte Dämmstoffe aus künstlichen Mineralfasern sind, wenn sie vor 1996 eingebaut wurden, ohne Entlastungsnachweis als krebserzeugend (Kategorie 1B) zu behandeln; bei Einbau zwischen 1996 und 2000 ist ohne Einzelnachweis weiterhin von alter Mineralwolle auszugehen. Das Öffnen eines undichten Flachdachs — Aufschneiden, Dämmung prüfen, Schichten freilegen — berührt genau diese Materialien. Asbest und alte Mineralwolle haben dabei verschiedene Weichen — beim Asbest den Baubeginn des Objekts, bei künstlichen Mineralfasern den Einbau vor 1996. Bei Verdacht gilt: nicht öffnen, nicht zerstören; Umgang nach TRGS 519 (Asbest) beziehungsweise nach TRGS 521 (alte Mineralwolle) durch einen dafür qualifizierten Fachbetrieb.
| Verfahren | Voraussetzung | Ergebnis und Grenze |
|---|---|---|
| Sicht- und Nahtprüfung | freie Details und Nähte | offene Stellen direkt; Verdecktes bleibt unsichtbar |
| Nieder-/Hochspannungsortung | isolierende Abdichtung, geeigneter leitfähiger Rückweg | Fehlstelle in der Fläche; Dämm-/Schutzlagen können stören |
| Tracergas und Rauch | beaufschlagbarer Aufbau | Druckaustrittspunkt; nicht der Regenwasserweg |
| thermische/vergleichende Feuchtemessung | zugängliche Oberfläche | Verdachtszone; keine Lochposition |
Bevor geöffnet wird, den Bestand bestimmen; bei Verdacht auf Asbest oder alte Mineralwolle endet das Öffnen hier (siehe ganz oben).
Die Austrittsstelle festhalten und die visuelle Detailprüfung an Attika, Nähten und Durchdringungen durchführen.
Wo die visuelle Prüfung nicht reicht, die elektronische Leckortung beziehungsweise das Tracergas- oder Rauchgasverfahren durch den Fachbetrieb durchführen lassen.
Die Eintrittsstelle eindeutig bestimmen — sie ist die Ursache, nicht die Tropfstelle.
Mit Feuchtemessung feststellen, wie weit und wie tief die Dämmung durchfeuchtet ist, und nach Dämmstoff, Durchfeuchtungsgrad, Dauer und Zustand bewerten, ob Trocknung oder Austausch nötig ist.
Die Eintrittsstelle provisorisch abdichten, bis die Sanierung beginnt.
Die Leckstelle nach Regelwerk abdichten, die durchfeuchtete Dämmung nach Befund trocknen beziehungsweise austauschen und die Tragkonstruktion prüfen lassen.
Nach der Sanierung kontrollieren, dass die Ursache behoben und keine unzulässige Feuchte in der Konstruktion zurückgeblieben ist.
| Fehler | Folge |
|---|---|
| Nur die Tropfstelle abgedichtet | Ursache bleibt, Wasser läuft weiter ein |
| Leckortung übersprungen | Suche im Blindflug, Schaden wächst weiter |
| Durchdringung oder Naht übersehen | Eintrittsstelle bleibt offen |
| Nasse Dämmung ungeprüft belassen | Feuchte bleibt in der Konstruktion, arbeitet weiter |
| Feuchte Dämmung ohne Befund pauschal verworfen | intakte, trocknungsfähige Dämmung unnötig ausgetauscht |
| Notabdichtung als Dauerlösung | Schaden verschiebt sich, wird größer |
| Tragkonstruktion nicht geprüft | verdeckte Durchfeuchtung, Tragfähigkeit unklar |