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🔴 Alte Fassaden können schadstoffhaltig sein. Alte Putze, Spachtel- und Beschichtungsmassen sowie Faserzementbekleidungen können bei Baubeginn bis einschließlich 31. Oktober 1993 asbesthaltig sein — und die Verankerung des Vordachs bedeutet bohren, ankern, durchdringen. Die gesetzliche Weiche ist der Baubeginn des Objekts: später sanierte, nachgerüstete oder erneuerte Fassadenteile haben ihr eigenes Einbaudatum — entlastend wirkt das aber nur, wenn dieses Datum belegt ist. Bei Verdacht gilt: nicht bohren, nicht schleifen, nicht schneiden; Umgang nach TRGS 519 durch einen dafür qualifizierten Fachbetrieb. Eine Probebohrung ist bereits ein Eingriff und steht deshalb nach dieser Klärung, nicht davor.
Die Bestandsfassade am Anschlusspunkt bestimmen; bei Verdacht auf Asbest im Putz oder in der Bekleidung endet das Bohren hier (siehe ganz oben).
Landesbauordnung, Abstandsfläche, Brandschutz, Gestaltungssatzung und Denkmalschutz klären — auch die Anforderungen an das Holz als brennbares Tragwerk.
Nach Eurocode 5, mit den Lasten aus Eurocode 1 — Wind nach DIN EN 1991-1-4, Schnee nach DIN EN 1991-1-3.
KVH oder Brettschichtholz nach der Bemessung — nicht nach Optik.
Den konstruktiven Holzschutz nach DIN 68800-2 anlegen: Wasserabführung, Belüftung, Ablaufkanten.
Korrosionsgeschützte Holzverbinder nach Bemessung — nicht nur fest verschraubt.
Die Schalung mit dem Gefälle der gewählten Eindeckung, von der Wand nach vorn.
Stegplatten, Blech oder Schindeln nach den Materialregeln — der Eigenleistungsanteil mit Franke-Material.
Mit Wasser die Wand oberhalb des Vordachs abbrausen und beobachten, wo es läuft.
| Fehler | Folge |
|---|---|
| Statik nach Gefühl statt nach Eurocode 5 | Tragwerk versagt unter Schnee oder Windsog |
| Lasten ohne Eurocode 1 angesetzt | Wind und Schnee nicht bemessen, Querschnitt zu klein |
| Holz ungeschützt im Spritzwasserbereich | Pilzbefall, Fäulnis, Tragfähigkeitsverlust |
| Verbinder ohne Korrosionsschutz | durchgerostete Anschlüsse, Versagen am Knotenpunkt |
| Schalung ohne Gefälle | stehendes Wasser, Feuchteschaden im Holz |
| KVH und BSH nach Optik statt Bemessung gewählt | zu schlanker oder zu teurer Querschnitt |
| Windsog unterschätzt | Fläche hebt ab, Anschluss reißt aus |
| Fassade mit Asbestverdacht gebohrt | Asbestfreisetzung, TRGS 519 verletzt |