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🔴 Alte Dächer und Gauben können schadstoffhaltig sein. Alte Bitumenbahnen, Faserzementplatten sowie Kleber, Kitte und Spachtelmassen können bei Objekten mit Baubeginn bis einschließlich 31.10.1993 asbesthaltig sein; bei später erneuerten Bauteilen sind deren Einbau- und Produktnachweise gesondert zu prüfen. Alte Dämmstoffe aus künstlichen Mineralfasern gelten, wenn sie vor 1996 eingebaut wurden, als krebserzeugend (Kategorie 1B); bei Einbau zwischen 1996 und 2000 ist ohne Einzelnachweis weiterhin von alter Mineralwolle auszugehen. Das Dämmen der Gaube bedeutet öffnen, anfassen, einpassen — Asbest und alte Mineralwolle haben dabei verschiedene Weichen — beim Asbest den Baubeginn des Objekts, bei künstlichen Mineralfasern den Einbau vor 1996: später sanierte oder erneuerte Bauteile haben ihr eigenes Einbaudatum — entlastend wirkt das aber nur, wenn dieses Datum belegt ist. Bei Verdacht gilt: nicht öffnen, nicht zerstören; Umgang nach TRGS 519 (Asbest) beziehungsweise nach TRGS 521 (alte Mineralwolle) durch einen dafür qualifizierten Fachbetrieb.
Den Bestand an der Gaube bestimmen; bei Verdacht auf Asbest oder alte Mineralwolle endet das Öffnen hier (siehe ganz oben).
Prüfen, ob ein Tatbestand der Anlage 7 zu § 36 GModG greift — oder ob im Zuge eines Ausbaus tatsächlich neue beheizte Fläche entsteht und § 39 GModG maßgeblich ist.
Die Schichtenfolge der Gaube und ihrer Anschlüsse nach DIN 4108-3 prüfen; Dampfbremse und sd-Wert daraus ableiten.
Den durchgehenden Verlauf der Dämmebene über Gaubendach, Wangen und Stirnseite bis ins Hauptdach vorab lösen.
Die Dämmung in Gaubendach, Wangen und Stirnseite lückenlos einpassen — ohne Hohlräume, ohne abgeschnittene Ebenen.
Die Wärmebrücken an Kehlen und Gaubenecken nach den anerkannten Regeln der Technik möglichst gering halten.
Die Dampfbremse raumseitig setzen und an die Dampfbremse des Hauptdachs anschließen.
Alle Übergänge nach DIN 4108-7 mit System-Klebebändern und Dichtkleber verkleben.
Jede Kehle, jede Gaubenecke, jeden Übergang kontrollieren — die Dämmebene und die luftdichte Ebene müssen geschlossen sein.
| Fehler | Folge |
|---|---|
| Nur das Gaubendach gedämmt, Wangen und Stirnseite offen | Wärme fließt über zwei Flächen ab |
| Dämmkontinuität an der Wange unterbrochen | Wärmebrücke auf ganzer Wangenlänge |
| U-Wert nach GModG überschritten | gesetzliche Anforderung verfehlt, Nachbesserung |
| Feuchtenachweis nach DIN 4108-3 übersprungen | Tauwasser in der verwinkelten Konstruktion |
| Wärmebrücke an der Kehle ignoriert | kalter Eckpunkt, Schimmel |
| Gaubenecke kalt gelassen | Kondensat am Schnittpunkt der Flächen |
| Dampfbremse nicht ans Hauptdach angeschlossen | feuchte Raumluft strömt in die Konstruktion |
| Dampfbremse und Dampfsperre verwechselt | Diffusionswiderstand passt nicht zur Schichtenfolge, Rücktrocknung nicht nachgewiesen |