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🔴 Alte Dächer können schadstoffhaltig sein. Alte Bitumenbahnen, Faserzement-Wellplatten und -Kleintafeln, die Ziegel nachahmen, sowie Kleber, Kitte und Spachtelmassen können bei Baubeginn bis einschließlich 31. Oktober 1993 asbesthaltig sein — und der Gaubeneinbau bedeutet Deckung öffnen, Sparren durchtrennen, Schichten anfassen. Die gesetzliche Weiche ist der Baubeginn des Objekts: später sanierte, nachgerüstete oder erneuerte Dachteile haben ihr eigenes Einbaudatum — entlastend wirkt das aber nur, wenn dieses Datum belegt ist. Bei Verdacht gilt: nicht sägen, nicht bohren, nicht brechen; Umgang nach TRGS 519 durch einen dafür qualifizierten Fachbetrieb. Sind PV-Module auf dem Dach verbaut, werden sie vor dem Öffnen der Deckung durch die Fachfirma demontiert — die DC-Seite bleibt bei Lichteinfall spannungsführend. Der erste Sparrenschnitt ist bereits ein Eingriff und steht deshalb nach dieser Klärung, nicht davor.
Das Bestandsdach am Eingriffsort bestimmen; bei Verdacht auf Asbest in Bahnen, Platten oder Dichtstoffen endet das Schneiden hier (siehe ganz oben).
Baugenehmigung, Bebauungsplan, Gestaltungssatzung und Denkmalschutz klären — ob und in welcher Form eine Gaube zulässig ist.
Den statischen Nachweis des Bestandsdachstuhls führen: ob der Bestand die umgeleiteten Lasten trägt oder verstärkt werden muss.
Nach Neigung, Lichtwunsch und der gestalterischen Vorgabe — die Form folgt der Statik und dem Recht.
Die Sparren durchtrennen und über Wechselhölzer auf die angrenzenden Sparren umleiten — Zimmererarbeit nach Statik.
Wangen, Gaubendach und Fenster nach der zutreffenden GModG-Vorschrift ausführen — § 39 bei neu hinzukommender beheizter Fläche, § 36 mit Anlage 7 im bereits ausgebauten Dachgeschoss; Wärmebrücken an Wangen und Kehlen nach den anerkannten Regeln der Technik möglichst gering halten.
Die Anschlüsse an die Bestandsdeckung regensicher ausführen — Dachdeckerarbeit.
Die neuen Flächen mit der Bestandsdeckung decken, passend zum vorhandenen Lattbild.
Kehlen und Wangen auf Regensicherheit kontrollieren; mit Wasser die Fläche abbrausen und beobachten, wo es läuft.
| Fehler | Folge |
|---|---|
| Ohne Genehmigung eingeschnitten | Rückbau am aufgeschnittenen Dachstuhl, Nachbarschaftsstreit |
| Sparren ohne Wechsel entfernt | Last fällt aus, Dachstuhl senkt sich an der Öffnung |
| Bestand nicht statisch nachgewiesen | angrenzende Sparren überlastet, schleichendes Versagen |
| Wärmebrücke an Wange oder Kehle ignoriert | kalter Eckpunkt, Tauwasser, Schimmel |
| U-Wert-Anforderung nach GModG überschritten | gesetzliche Anforderung verfehlt, Nachbesserung |
| Kehle nicht regensicher | Wasser läuft bei Starkregen in die Konstruktion |
| Luftdichte Ebene nicht angeschlossen | feuchte Raumluft kondensiert in der Dämmung |
| Dachform der Gestaltungssatzung widersprochen | Baustopp, Rückbau, Bußgeld |