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Von Franke Baustoffe
6. Okt. 2026 16 Min. Lesezeit

Dachgaube nachträglich einbauen

Baugenehmigung, statischer Nachweis des Dachstuhls, Sparrenwechsel mit Wechselhölzern — und die GModG-Anforderungen
9 Arbeitsschritte
8 typische Fehler

Vorab: Die Schadstofffrage im Bestandsdach

Bevor der erste Sparren angeschnitten wird, steht eine Prüfung, die jeden Eingriff in das Bestandsdach überlagert.

🔴 Alte Dächer können schadstoffhaltig sein. Alte Bitumenbahnen, Faserzement-Wellplatten und -Kleintafeln, die Ziegel nachahmen, sowie Kleber, Kitte und Spachtelmassen können bei Baubeginn bis einschließlich 31. Oktober 1993 asbesthaltig sein — und der Gaubeneinbau bedeutet Deckung öffnen, Sparren durchtrennen, Schichten anfassen. Die gesetzliche Weiche ist der Baubeginn des Objekts: später sanierte, nachgerüstete oder erneuerte Dachteile haben ihr eigenes Einbaudatum — entlastend wirkt das aber nur, wenn dieses Datum belegt ist. Bei Verdacht gilt: nicht sägen, nicht bohren, nicht brechen; Umgang nach TRGS 519 durch einen dafür qualifizierten Fachbetrieb. Sind PV-Module auf dem Dach verbaut, werden sie vor dem Öffnen der Deckung durch die Fachfirma demontiert — die DC-Seite bleibt bei Lichteinfall spannungsführend. Der erste Sparrenschnitt ist bereits ein Eingriff und steht deshalb nach dieser Klärung, nicht davor.

Der Nachweis muss nicht immer eine Materialprobe sein. Auch verlässliche Bau- und Produktunterlagen räumen den Verdacht aus. Reichen sie nicht, folgt die technische Erkundung mit emissionsarmer Probenahme.
Erst wenn das Bestandsdach als unbedenklich bestimmt ist, geht es an den Schnitt — und an die Fragen, die den Gaubeneinbau eigentlich entscheiden: Genehmigung, Statik, Bauphysik.

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Was „nachträglich einbauen" von einem Neubau unterscheidet

„Dachgaube nachträglich einbauen" ist keine verkleinerte Neubau-Aufgabe — es ist eine grundsätzlich andere, weil das Bestandsdach bereits steht.
Beim Neubau wird die Gaube mitgeplant
Die Sparren sind von Anfang an um die Öffnung herum dimensioniert, der Wechsel ist Teil des Tragwerks, die Anschlüsse sind vorgesehen. Die Gaube ist eine Lücke, die von vornherein im System angelegt ist.
Beim Nachrüsten wird in ein fertiges System geschnitten
Der Dachstuhl trägt bereits sein Dach — und in dieses tragende System wird eine Öffnung geschnitten. Sparren, die bisher durchliefen, müssen durchtrennt und ihre Last über neue Bauteile umgeleitet werden. Was der Neubau mitplant, muss der Bestand nachträglich hergeben — und ob er das kann, ist eine statische Frage.
Deshalb sind zwei Dinge Pflicht, die der Neubau nicht im selben Maß braucht. Erstens die Genehmigung: Der Eingriff verändert die Dachlandschaft und die Kubatur, und die Bestandsfassade ist oft durch Gestaltungssatzung oder Denkmalschutz geschützt. Zweitens der statische Nachweis des Bestands: Der vorhandene Dachstuhl wurde für sein damaliges Dach bemessen, nicht für eine Öffnung. Beide stehen vor dem ersten Schnitt, nicht daneben.

Die Bauordnung zuerst — und die Gestaltungssatzung

Die erste Frage ist nicht, welche Gaube, sondern ob überhaupt eine gebaut werden darf — und die Antwort steht in drei Quellen, die zusammen entscheiden.
Die Baugenehmigung ist der Regelfall
Eine nachträglich eingebaute Dachgaube ist in aller Regel genehmigungspflichtig — sie verändert die Dachfläche, die Trauf- und Firsthöhe und damit die äußere Gestalt des Gebäudes. Ob im Einzelfall eine Verfahrensfreiheit greift, entscheidet die Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes; die bloße Größe einer kleinen Gaube ist keine Garantie für Verfahrensfreiheit. Wer ohne Prüfung einschneidet, riskiert den Rückbau — und der Rückbau an einem aufgeschnittenen Dachstuhl ist teurer als jede vorherige Beratung.
Der Bebauungsplan kann die Gaube regeln
Existiert ein Bebauungsplan, kann er festlegen, welche Dachform, Dachneigung und Dachaufbauten zulässig sind — bis hin zu einem Verbot von Gauben in bestimmten Baugebieten. Wer im Geltungsbereich eines Bebauungsplans baut, liest zuerst ihn, nicht nur die Landesbauordnung.
Gestaltungssatzung und Denkmalschutz greifen besonders oft
In Ortskernen, Erhaltungssatzungsgebieten und bei denkmalgeschützten Gebäuden ist die Dachlandschaft häufig geregelt — dort entscheidet eine Gestaltungssatzung, welche Gaubenform, -größe und -lage zulässig ist, und das Denkmalschutzrecht kann die Gaube ganz ausschließen oder an strenge Vorgaben binden. Genau dort ist die nachträgliche Gaube besonders häufig gewünscht — und besonders häufig nicht erlaubt. Die Prüfung steht am Anfang, nicht als Nachtrag, wenn der Sparren schon durchtrennt ist.

Der statische Nachweis des Bestandsdachstuhls

Wenn das Recht geklärt ist, kommt die Last — und beim nachträglichen Gaubeneinbau ist sie die eigentliche Fachfrage.
Der Bestandsdachstuhl wurde für sein damaliges Dach bemessen
Die Sparren, Pfetten und Kehlbalken des vorhandenen Dachs tragen die Last, für die sie gebaut wurden — die damalige Deckung, die damaligen Lastannahmen. Eine Gaube fügt Lasten hinzu: das Gewicht des neuen Aufbaus, den Schnee auf der zusätzlichen Fläche, den Wind auf der neuen Stirn. Und sie nimmt Lasten weg: die durchtrennten Sparren tragen nicht mehr durch.
Der Nachweis prüft, ob der Bestand die Änderung trägt
Der statische Nachweis des Bestandsdachstuhls beantwortet, ob das vorhandene Tragwerk die umgeleiteten Lasten aufnehmen kann — oder ob es verstärkt werden muss. Dabei geht es nicht nur um die neuen Lasten der Gaube, sondern auch darum, ob die umliegenden Sparren die Last der durchtrennten Sparren über die Wechsel mit aufnehmen können. Ein Sparren, der bisher nur sich selbst trug, trägt nach dem Einbau zusätzlich den Nachbarsparren mit.
Das ist keine Frage, die sich von außen beantworten lässt
Holzart, Sortierklasse, Querschnitte, Schäden, Verbindungen — all das gehört in die Bestandsaufnahme durch Statiker oder Zimmerer. Ein Dachstuhl, der „schon immer gehalten hat", ist kein Nachweis: Er hat gehalten, solange niemand hineingeschnitten hat. Der Nachweis steht vor dem Schnitt, nicht danach.

Der Sparrenwechsel mit Wechselhölzern

Der eigentliche handwerkliche Eingriff ist der Sparrenwechsel — und er ist der Punkt, an dem aus einer Idee eine statische Konstruktion wird.
Sparren werden durchtrennt und umgeleitet
Um die Öffnung für die Gaube zu schaffen, müssen ein oder mehrere Sparren im Bereich der Gaubenstirn durchtrennt werden. Sie dürfen aber nicht einfach enden: Ihre Last wird über Wechselhölzer — quer liegende Hölzer, die die Öffnung oben und unten begrenzen — auf die angrenzenden, weiterhin durchlaufenden Sparren umgeleitet. Diese angrenzenden Sparren, die Wechselträger, müssen die zusätzliche Last aufnehmen können — genau das prüft der statische Nachweis.
Der Wechsel ist eine bemessene Konstruktion
Wechselholz-Querschnitt, Anschluss, Verbindungsmittel — all das ergibt sich aus der Statik, nicht aus „ein kräftiges Holz dazwischen". Ein Wechsel, der zu schwach dimensioniert oder falsch angeschlossen ist, gibt die Last nicht sauber weiter: Der Dachstuhl senkt sich an der Öffnung, die Deckung wellt sich, und der Schaden zeigt sich erst Jahre später.
Der Sparrenwechsel ist Zimmererarbeit
Das Durchtrennen tragender Sparren und ihr fachgerechter Wechsel sind kein Heimwerker-Schritt — sie verändern die Lastabtragung des gesamten Dachs. Der Sparrenwechsel gehört in die Hand des Zimmerers, auf Grundlage des statischen Nachweises. Erst danach kommt der Aufbau der Gaube.

Die GModG-Anforderungen an U-Wert und Wärmebrücken

Eine nachträglich eingebaute Gaube schafft neue Außenbauteile — und für die gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, vormals GEG).
Welcher Paragraph gilt, hängt davon ab, was unter der Gaube liegt
Gaubendach, Gaubenwangen und Gaubenfenster sind in jedem Fall neue Außenbauteile eines bestehenden Gebäudes — aber das GModG behandelt zwei Fälle unterschiedlich, und die Verwechslung ist der häufigste Fehler in diesem Thema.
Fall 1 — die Gaube schafft neue beheizte Fläche
Wird ein bisher kalter Dachraum mit der Gaube erstmals zum Wohnraum ausgebaut, kommt beheiztes Volumen hinzu. Dann greift § 39 GModG (Erweiterung und Ausbau beheizter Räume), und maßgeblich ist der Transmissionswärmeverlust der hinzukommenden Räume, nicht der Einzelbauteilwert.
Fall 2 — das Dachgeschoss ist bereits ausgebaut und beheizt
Wird die Gaube in ein schon bewohntes Dachgeschoss gesetzt, entsteht keine neue beheizte Fläche — es wird ein Stück Dachfläche gegen Gaubenbauteile getauscht. Das ist eine Änderung am Bestand nach § 36 GModG, und dann gelten die Einzelbauteilwerte aus Anlage 7: für die Gaubenwange als Außenwand 0,24 W/(m²K), für das Gaubendach als Dachfläche ebenfalls 0,24 W/(m²K). Dieser Fall ist in der Praxis mindestens so häufig wie der erste.
In beiden Fällen ist zu dünn gedämmt keine Option
Der Unterschied liegt im Nachweisweg, nicht darin, ob gedämmt werden muss — und welcher Weg gilt, klärt der Planer vor dem Antrag, nicht der Zimmerer auf dem Dach.
Die Wärmebrücken sind die eigentliche Falle
Am Übergang der Gaube zum Bestandsdach — an Wangen und Kehlen — entstehen Wärmebrücken: Stellen, an denen die Dämmebene unterbrochen wird und Wärme ungehindert nach außen fließt. Die Folge ist nicht nur ein Wärmeverlust, sondern ein kalter Eckpunkt, an dem Tauwasser ausfällt und Schimmel entsteht. Der Einfluss konstruktiver Wärmebrücken ist nach den anerkannten Regeln der Technik und wirtschaftlich vertretbar möglichst gering zu halten. Das ist im Bestand technische Detailplanung, keine eigene Paragraphenpflicht: Die ausdrückliche Wärmebrückenvorschrift des GModG (§ 12) steht im Neubauteil des Gesetzes; rechnerisch berücksichtigt werden Wärmebrücken im Bestand nur beim Gesamtgebäudenachweis nach § 38 Abs. 3. Eine vollständige „Wärmebrückenfreiheit" verlangt das Gesetz in keinem Fall. Die Anschlüsse der Gaubendämmung an die Bestandsdämmung werden deshalb so lückenlos wie möglich, aber vor allem nachweisbar geplant.
GModG und luftdichte Ebene gehören zusammen
Zur Dämmung kommt die Luftdichtheit: Die neuen Flächen müssen innen luftdicht angeschlossen werden, damit keine feuchte Raumluft in die Konstruktion strömt und dort kondensiert. Wo die Gaube an das Bestandsdach stößt, muss die luftdichte Ebene der Gaube mit der des Bestands verbunden werden — eine Lücke ist eine eingebaute Feuchtequelle. Dämmung, Wärmebrückenminimierung und Luftdichtheit sind ein Paket, kein Wahlkatalog.

Gaubenwangen, Kehlen und der luftdichte Anschluss

Über der Statik und der Bauphysik liegt der eigentliche Aufbau der Gaube — und seine beiden kritischen Stellen.
Die Gaubenwangen sind die Seitenwände
Die Gaubenwangen führen von der Gaubenstirn schräg nach hinten zur Hauptdachfläche. Sie werden gedämmt, von innen verkleidet und von außen mit der Hauptdeckung verbunden. Zusammen mit dem Gaubendach bilden sie die neue, wärmegedämmte Hülle der Gaube.
Zwei verschiedene Details, die oft in einen Topf geworfen werden
Eine Kehle entsteht, wo zwei geneigte Flächen einspringend zusammentreffen — beim Gaubendach, das auf die Hauptdachfläche trifft. Dort läuft das Wasser aus zwei Einzugsgebieten zusammen. Wo dagegen eine senkrechte Wange auf die geneigte Hauptfläche stößt, ist es ein Wandanschluss mit Verwahrung. Beide sind Dichtstellen, aber sie werden unterschiedlich ausgebildet — und wer den Wangenanschluss als Kehle ausschreibt, bekommt das falsche Detail. Die Kehle ist die Stelle, an der die Deckung angeschnitten und an die Hauptfläche angeschlossen wird, und damit die verwundbarste Stelle der ganzen Gaube. Eine undichte Kehle zeigt sich nicht beim Bau, sondern beim ersten Starkregen.
Der luftdichte Anschluss verbindet Gaube und Bestand
Innen muss die luftdichte Ebene der Gaube mit der des Bestandsdachs verbunden werden — an Wangen, Kehlen und am Übergang zur Dämmebene. Eine Lücke in dieser Ebene lässt feuchte Raumluft in die Konstruktion strömen, wo sie an der kalten Bestandsfläche kondensiert. Der luftdichte Anschluss ist deshalb nicht der letzte Feinschliff, sondern die Voraussetzung, dass die Dämmung der Gaube überhaupt funktioniert.

Die Eindeckung passend zum Bestand

An der Stelle, wo Franke tatsächlich liefern kann, wird der Gaubeneinbau konkret — die Eindeckung der neuen Flächen.
Das Gaubendach wird mit der Bestandsdeckung gedeckt — die Wangen separat. Das Gaubendach wird in der Regel mit demselben Material gedeckt wie das Hauptdach, damit die Gaube wie ein Teil des Dachs wirkt und die Kehlen sauber anschließen. Bei einem ziegelgedeckten Bestandsdach sind das die passenden Tondachziegel (474) oder Betondachsteine (94). Die senkrechten Gaubenwangen sind keine normale Dachfläche: Herkömmliche Tondachziegel und Betondachsteine sind dafür nicht pauschal geeignet, ihre Bekleidung wird separat geplant. Darunter liegen Dachbahnen (5) als Unter- oder Vordeckbahn.
Der Anschluss an die Bestandsdeckung ist der heikle Teil
Die neuen Flächen müssen an die vorhandene Deckung angeschlossen werden — in der Kehle und an den Wangen. Dafür müssen Ziegel geschnitten, Kehlbleche gesetzt und die neuen Flächen in das bestehende Lattbild eingepasst werden. Das ist Dachdeckerarbeit: Die Kehle einer Gaube ist keine Stelle für die improvisierte Lösung.
Die Eindeckung ist der Eigenleistungsanteil — auf fertigem Rohbau
Ist die Gaube statisch freigegeben, aufgerichtet, gedämmt und luftdicht angeschlossen, kann die Eindeckung nach den Materialregeln folgen — aber auch hier gilt: Die Kehlanschlüsse an den Bestand sind Sache des Fachbetriebs, nicht des ersten Ziegels aus dem Baumarkt.

Wenn die Bestandsdeckung nicht mehr lieferbar ist

„Mit der Bestandsdeckung decken" scheitert an einer Realität, die der Text bisher ausspart: Das Originalmodell ist oft längst abgekündigt.
Ziegel aus den 1960er- bis 1990er-Jahren sind häufig nicht mehr lieferbar. Wer eine Gaube nachträglich einbaut, hat ein Dach, das vor Jahrzehnten gedeckt wurde — und Modelle aus dieser Zeit sind oft aus dem Programm genommen. Die passende Deckung für die neue Fläche gibt es dann nicht mehr von der Stange.

Drei Wege führen aus der Lücke

Erstens Restposten und Recyclingziegel: Alte Modelle tauchen im Gebrauchthandel oder als Restbestand wieder auf. Zweitens Umsortieren: Die sichtbare Gaubenfläche wird mit Ziegeln aus dem weniger sichtbaren, rückwärtigen Teil des Dachs gedeckt, dieser Bereich dann mit einem passenden Ersatz. Drittens Blechersatzziegel (291) für Teilflächen: Sie ahmen das Ziegelbild nach und schließen die Lücke dort, wo kein Original mehr zu bekommen ist. Welcher Weg trägt, entscheidet der Blick aufs konkrete Dach — nicht die Annahme, das Original ließe sich nachbestellen.

Die Wangenbekleidung: Schiefer, Metall, Schindeloptik

Die senkrechte Wange ist die größte sichtbare Fläche der Gaube — und ihre Bekleidung entscheidet über die Optik, nicht das Gaubendach allein.
Herkömmliche Ziegel und Steine tragen die senkrechte Fläche nicht
Eine Wange ist keine geneigte Dachfläche: Auf der Senkrechten hält ein großformatiger Ziegel nicht dauerhaft dicht. Die Wange braucht deshalb eine eigene Bekleidung — und Franke führt mit dem Naturschiefer (Schieferplatten 9) die klassische dafür: kleinformatig, dicht und auf der Senkrechten dauerhaft.
Daneben tragen Metall und Schindeloptik
Metall (Profilbleche 363) und eine Schindeloptik (Bitumenschindeln 66) decken die Wange ebenfalls, je nach Gestaltung. Was auch gewählt wird: Die Bekleidung braucht eine Hinterlüftung und einen sauberen Anschluss oben am Gaubendach und unten an der Hauptdeckung — genau dort läuft das Wasser von der Wange ab.

Das offene Dach: die Bauphase wetterfest organisieren

Zwischen dem Sparrenschnitt und der fertigen Eindeckung liegt ein bewohntes Haus wochenlang mit offenem Dach — und der häufigste reale Schaden am Gaubenprojekt ist Regen in genau dieser Phase, nicht die undichte Kehle danach.
Die Öffnung nur so groß machen wie die Tagesleistung
Wer am Morgen mehr Dach aufschneidet, als er bis zum Abend wieder schließen kann, holt sich bei jedem Wetterumschwung Wasser ins Haus. Die Öffnung wächst in Schritten, die eine Tagesleistung füllt — nicht in der vollen Gaubengröße auf einmal.
Notabdeckung gehört zum Werkzeug
Über Nacht und bei Wetterumschwung wird die offene Fläche mit Bahnen (Dachbahnen 5) provisorisch geschlossen. Dämmung und Innenausbau liegen nie offen: Nasse Dämmung dämmt nicht mehr und trocknet in der geschlossenen Konstruktion kaum ab. Ein Wetterfenster wird eingeplant — wer bei Dauerregen schneidet, plant den Schaden mit ein.
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Schritt für Schritt: vom Antrag bis zur Eindeckung

Dieser Ablauf beschreibt den nachträglichen Einbau — getrennt nach dem, was zu klären, dem, was in Fachhände gehört und dem, was in Eigenleistung geht.
1

Schadstofffrage klären

Das Bestandsdach am Eingriffsort bestimmen; bei Verdacht auf Asbest in Bahnen, Platten oder Dichtstoffen endet das Schneiden hier (siehe ganz oben).

2

Genehmigung prüfen

Baugenehmigung, Bebauungsplan, Gestaltungssatzung und Denkmalschutz klären — ob und in welcher Form eine Gaube zulässig ist.

3

Statik erstellen lassen

Den statischen Nachweis des Bestandsdachstuhls führen: ob der Bestand die umgeleiteten Lasten trägt oder verstärkt werden muss.

4

Gaubenform festlegen

Nach Neigung, Lichtwunsch und der gestalterischen Vorgabe — die Form folgt der Statik und dem Recht.

5

Sparrenwechsel ausführen lassen

Die Sparren durchtrennen und über Wechselhölzer auf die angrenzenden Sparren umleiten — Zimmererarbeit nach Statik.

6

Gaube aufrichten, dämmen, luftdicht anschließen

Wangen, Gaubendach und Fenster nach der zutreffenden GModG-Vorschrift ausführen — § 39 bei neu hinzukommender beheizter Fläche, § 36 mit Anlage 7 im bereits ausgebauten Dachgeschoss; Wärmebrücken an Wangen und Kehlen nach den anerkannten Regeln der Technik möglichst gering halten.

7

Kehlen und Wangen herstellen

Die Anschlüsse an die Bestandsdeckung regensicher ausführen — Dachdeckerarbeit.

8

Eindeckung verlegen

Die neuen Flächen mit der Bestandsdeckung decken, passend zum vorhandenen Lattbild.

9

Dichtheit prüfen

Kehlen und Wangen auf Regensicherheit kontrollieren; mit Wasser die Fläche abbrausen und beobachten, wo es läuft.


Die häufigsten Fehler

FehlerFolge
Ohne Genehmigung eingeschnittenRückbau am aufgeschnittenen Dachstuhl, Nachbarschaftsstreit
Sparren ohne Wechsel entferntLast fällt aus, Dachstuhl senkt sich an der Öffnung
Bestand nicht statisch nachgewiesenangrenzende Sparren überlastet, schleichendes Versagen
Wärmebrücke an Wange oder Kehle ignoriertkalter Eckpunkt, Tauwasser, Schimmel
U-Wert-Anforderung nach GModG überschrittengesetzliche Anforderung verfehlt, Nachbesserung
Kehle nicht regensicherWasser läuft bei Starkregen in die Konstruktion
Luftdichte Ebene nicht angeschlossenfeuchte Raumluft kondensiert in der Dämmung
Dachform der Gestaltungssatzung widersprochenBaustopp, Rückbau, Bußgeld
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Was beachtet werden muss

Schadstofffrage — steht vor dem ersten Handgriff
Alte Bitumenbahnen, Faserzement-Wellplatten und -Kleintafeln sowie Kleber und Kitte können bei Baubeginn bis einschließlich 31. Oktober 1993 asbesthaltig sein; später erneuerte Bauteile haben ihr eigenes Einbaudatum. Bei Verdacht: nicht sägen — TRGS 519, Fachbetrieb.
Genehmigung ist der Regelfall
Eine nachträgliche Gaube ist in aller Regel genehmigungspflichtig. Bebauungsplan, Gestaltungssatzung und Denkmalschutz entscheiden mit — die Prüfung steht vor dem Schnitt, nicht daneben.
Statischer Nachweis des Bestands ist Pflicht
Der vorhandene Dachstuhl wurde für sein damaliges Dach bemessen, nicht für eine Öffnung. Ob er die umgeleiteten Lasten trägt, ist eine Frage für den Statiker — kein „hat schon immer gehalten".
Sparrenwechsel ist Zimmererarbeit
Das Durchtrennen tragender Sparren und ihre Umleitung über Wechselhölzer verändert die Lastabtragung des gesamten Dachs. Das ist kein Heimwerker- Schritt.
GModG: U-Wert und Wärmebrücken
Welche Vorschrift gilt, hängt vom Bestand ab: Wird mit der Gaube ein bisher kalter Dachraum erstmals ausgebaut, greift § 39 GModG (Transmissionswärmeverlust der hinzukommenden Räume). Sitzt die Gaube in einem bereits beheizten Dachgeschoss, ist es eine Änderung am Bestand nach § 36 GModG mit den Einzelwerten aus Anlage 7 — 0,24 W/(m²K) für Wange und Gaubendach. Wärmebrücken werden nach den anerkannten Regeln der Technik möglichst gering gehalten, die luftdichte Ebene angeschlossen.
PV-Module auf dem Bestandsdach
Sind Module vorhanden, werden sie vor dem Öffnen der Deckung durch die Fachfirma demontiert und nach dem Einbau remontiert — die DC-Seite bleibt bei Lichteinfall spannungsführend.
Absturz
Gearbeitet wird vom Gerüst oder der Arbeitsbühne; die Leiter ist nur der Zugang, kein Arbeitsplatz. Am aufgeschnittenen Dachstuhl gilt die Sicherungsregel erst recht.
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