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Der äußere Teil braucht trockene Witterung; Gerüst oder Arbeitsbühne stehen, bevor das erste Bauteil gelöst wird. Wetterschutz und Absturzsicherung für die geöffnete Stelle liegen bereit — beides wird vorbereitet, bevor die Öffnung überhaupt entsteht, nicht erst, wenn sie offen ist.
Alte Unterdeck- und Unterdachbahnen, Faserzement-Deckplatten, Kleber und Kitte können asbesthaltig sein. Bei Objekten mit Baubeginn bis einschließlich 31. Oktober 1993 muss vor dem Eingriff mit Asbest gerechnet werden; bei später erneuerten Bauteilen sind deren Einbau- und Produktnachweise gesondert zu prüfen. Verlässliche Unterlagen räumen den Verdacht aus, sonst klärt eine Materialprobe im Labor — die Probe nicht durch Absägen nehmen. Nicht schneiden, nicht reißen, nicht schleifen, nicht mit dem Hochdruckreiniger bearbeiten; Umgang, Demontage und Entsorgung nach TRGS 519 durch einen dafür qualifizierten und ausgerüsteten Fachbetrieb. Diese Frage steht vor dem ersten Griff — nie erst, wenn die Bahn offen liegt.
Den Flügel nach Herstelleranleitung entriegeln und aus den Lagern heben. An sicherem Ort ablegen.
Die Ziegel rund um die Öffnung lösen und nach Reihe sortiert ablegen. Nur so weit aufnehmen, wie es die Arbeit verlangt — der Eindeckrahmen und die seitlichen Bleche liegen darunter und werden erst jetzt von außen erreichbar.
Die Abdeckbleche abnehmen, den Eindeckrahmen lösen — erst nach der Asbestklärung aus Schritt 2 und erst, wenn die überdeckenden Ziegel weg sind.
Den Folien- und Dämmanschluss (bei Fakro XDP) vorsichtig unter der Unterdeckbahn herausziehen, ohne die Bahn einzureißen — sie wird beim Wiedereindecken oder Schließen wieder gebraucht.
Die Schürze (bei Fakro XDS) vom Blendrahmen und von der Dampfbremse lösen. Enthält die Laibung alte Mineralwolle, gilt für deren Ausbau und Entsorgung die TRGS 521 — nicht die Asbestregel (vor 1996 verbaute künstliche Mineralfasern sind ein eigener Gefahrstoff; bei Einbau zwischen 1996 und 2000 ist ohne Einzelnachweis weiterhin von alter Mineralwolle auszugehen).
Die Befestigungsschrauben der Montagewinkel lösen, den Blendrahmen aus der Öffnung heben. Bevor gehoben wird, ist die in Schritt 1 vorbereitete Absturzsicherung an der Öffnung bereits angebracht — die geöffnete Stelle wird nicht einen Moment ungesichert gelassen.
Wetterschutz anbringen und die Absturzsicherung vervollständigen. Der Zustand muss halten, bis die Öffnung geschlossen oder das neue Fenster gesetzt ist.
Soll die Öffnung dauerhaft geschlossen werden, wird nicht nur die Deckung wieder eingedeckt: Auch die Trag- und Lattungsebene wird ergänzt, die Unterdeckung lückenlos geschlossen, die Dämmung weitergeführt und innen luftdicht abgeschlossen. Soll ein neues Fenster kommen, ist der Weg für den Einbau frei (Dachfenster einbauen, Dachfenster tauschen).
| Fehler | Folge |
|---|---|
| Unterdachbahn ohne Asbestklärung gelöst | Gefahrstoff freigesetzt |
| Ziegel beim Aufnehmen gebrochen | offene Stelle, Ersatz schwer zu beschaffen |
| Öffnung ohne Wetterschutz gelassen | Regen in Dämmung und Gebälk |
| Öffnung nicht gegen Absturz gesichert | Sturzgefahr an der offenen Dachöffnung |
| Blendrahmen vor dem Eindeckrahmen gelöst | Rahmen hängt an der Deckung fest, Kippgefahr |
| Flügel nicht zuerst ausgehängt | Glas bricht, schweres Teil in der Öffnung |
| Alte Mineralwolle ohne TRGS 521 angefasst | Gefahrstoff, falsches Regelwerk |