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🔴 Die Schadstofffrage steht am Anfang. Die Platten selbst sind dabei kein Thema: Glas, PMMA und Polycarbonat enthalten kein Asbest — unabhängig davon, wie alt sie sind. Eine bestehende Überdachung ist trotzdem Altbestand, und das betrifft alles um die Platte herum. Alte Kitte, Dichtstoffe, Beschichtungen sowie ein älteres Bestandsdach und seine Anschlüsse können dagegen aus der Zeit bis einschließlich 1993 stammen und asbesthaltig sein. Das gilt erst recht, wo Konsolen in die Bestandsfassade des Hauses gesetzt werden: Alte Putze und Bekleidungen aus der Zeit bis einschließlich 1993 können asbesthaltig sein; bei Verdacht nicht bohren, sondern TRGS 519 und Fachbetrieb. Maßgeblich ist genau genommen der Baubeginn des Objekts: Wurde bis einschließlich 31. Oktober 1993 mit dem Bau begonnen, ist mit Asbest zu rechnen; bei später erneuerten Bauteilen zählen deren eigene Einbau- und Produktnachweise.
| Kriterium | Aufdachmarkise (außen) | Unterglasmarkise (innen) |
|---|---|---|
| Hitzeschutz | vor der Scheibe — wirksam, senkt den gtot deutlich | hinter der Scheibe — Wärme ist bereits drin |
| Blendschutz | ja | ja — die eigentliche Stärke |
| Windaussetzung | voll ausgesetzt — Windklasse und Sensor entscheiden | geschützt unter der Eindeckung |
| Verschmutzung und Wartung | Wetter direkt, öfter reinigen | bleibt sauber |
| Schutz der Markise selbst | Regen, Wind und UV treffen das Tuch | unter der Eindeckung geschont |
| Nachträgliche Montierbarkeit | Konsole am Tragwerk, teils durch die Eindeckung | Einbautiefe zwischen Platte und Sparren nötig |
Bestandskonstruktion und Fassade prüfen — alte Kitte, Dichtstoffe, Beschichtungen und ein älteres Bestandsdach können asbesthaltig sein (siehe ganz oben). Dann die Unterkonstruktion (Riegel, Pfosten, Profile) der Überdachung als Befestigungsgrund bestimmen.
Außenliegende Aufdachmarkise gegen Hitze, innenliegende Unterglasmarkise gegen Blendung — am gtot nach DIN EN 14501 entscheiden.
Windwiderstand nach DIN EN 13561 und die Zusatzlast auf die Unterkonstruktion klären — Markise und Tragwerk müssen zusammenpassen.
Gerüst oder Arbeitsbühne; die Leiter ist nur der Zugang, kein Arbeitsplatz für die Montage mit beiden Händen.
Nach Herstellervorgabe am Tragwerk, nie an der Platte.
Einhängen, ausrichten, nach Vorgabe fixieren.
Den witterungsgeschützten Anschluss durch die Elektrofachkraft herstellen lassen — Leitung, Anschluss, Prüfung.
Markise aus- und einfahren; Windklasse und Einfahrverhalten beachten.
| Fehler | Folge |
|---|---|
| Motor selbst angeschlossen | Eingriff in den Stromkreis, Lebensgefahr |
| Markise an die Stegplatte geschraubt | Platte trägt nichts, Markise reißt aus |
| Windklasse nach DIN EN 13561 ignoriert | Markise hält dem Wind nicht stand, wird zum Segel |
| Zusatzlast auf die Unterkonstruktion nicht geprüft | zu schwaches Profil versagt unter der Markise |
| Anschluss nicht witterungsgeschützt | Feuchte und Kurzschluss am offenen Anschluss |
| Aufdach- und Unterglasmarkise verwechselt | falsche Erwartung — Hitze bleibt oder Wind wird unterschätzt |
| Von der Leiter montiert | Sturzgefahr |
| gtot nicht beachtet | Nachrüstung leistet thermisch nicht, was erhofft war |
| Windsensor weggelassen | Windklasse schützt nicht, wenn niemand rechtzeitig einfährt |
| Unterglasmarkise ohne Herstellerfreigabe | Hitzestau hinter dem Tuch schädigt die Eindeckung |