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🔴 Faserzement-Kleintafeln ahmen Ziegel nach. Es gibt Platten aus Faserzement, die Frankfurter Pfannen oder Biberschwänze imitieren und auf den ersten Blick wie eine gewöhnliche Ziegeldeckung wirken. Stammen sie aus der Zeit bis einschließlich 1993, können sie asbesthaltig sein. Gerade solche Flächen sind oft ausgeblichen oder fleckig — also dort, wo die Lust am Lackieren aufkommt. Bei Verdacht gilt: nicht beschichten, nicht bürsten, nicht betreten; Umgang und Demontage richten sich nach der TRGS 519 und gehören zu einem dafür qualifizierten Fachbetrieb. Maßgeblich ist genau genommen der Baubeginn des Objekts: Wurde bis einschließlich 31. Oktober 1993 mit dem Bau begonnen, ist mit Asbest zu rechnen; bei später erneuerten Bauteilen zählen deren eigene Einbau- und Produktnachweise.
| Befund auf dem Dach | Was dahintersteckt | Die Antwort |
|---|---|---|
| Ziegel ausgeblichen oder fleckig, Deckung dicht | gealterte Optik, kein technischer Schaden | nichts tun — die Deckung funktioniert weiter |
| Moos, Algen oder Flechten auf der Fläche | Bewuchs, kein Farbverlust | Reinigung statt Anstrich (→ Anleitung Dachziegel reinigen und Moos vom Dach entfernen) |
| Einzelne Ziegel gerissen, abgeplatzt oder gebrochen | punktueller Defekt | genau diese Ziegel austauschen (→ Anleitung Einzelne Dachziegel austauschen) |
| Fläche farblich untragbar, Oberfläche soll neu | Wunsch nach werksmäßiger Oberfläche mit langem Farbbestand | Neueindeckung (→ Anleitung Dach selber decken) |
| Fläche bereits einmal beschichtet | Altbeschichtung verändert jede weitere Entscheidung | Sonderfall — siehe „Die bereits beschichtete Deckung" |
Ton, Beton — oder Faserzement-Kleintafel? Bei Verdacht auf Asbest endet alles hier (siehe ganz oben).
Gegen das ZVDH-Faktenblatt abgleichen: Ist es ein technischer Schaden oder nur gealterte Optik? Im Zweifel: nichts tun.
Der Dachdeckerbetrieb klärt, ob überhaupt ein Schaden vorliegt — Risse, Abplatzungen, verschobene Ziegel — und was die Oberfläche tatsächlich noch trägt.
Vor jeder Beschichtungsentscheidung die Garantiebedingungen des Ziegelherstellers lesen und die Folgen eines Anstrichs schriftlich klären.
Defekte Ziegel einzeln austauschen, statt die Fläche zu behandeln (→ Anleitung Einzelne Dachziegel austauschen).
Wenn die Oberfläche wirklich erneuert werden soll: Neueindeckung mit werksmäßig beschichteten Ziegeln (→ Anleitung Dach selber decken).
Was immer auf dem Dach geschieht, geschieht von einem geeigneten Dacharbeitsplatz — Laufbohlen mit Absturzsicherung, eingerichtet vom Fachbetrieb. Eine komplette Dachfläche ist von einem Fassadengerüst aus nicht erreichbar; die Leiter ist kein Arbeitsplatz.
| Fehler | Folge |
|---|---|
| Nachträglich lackiert statt beurteilt | Optik behandelt, technischer Schaden übersehen |
| Engobe/Glasur/Beschichtung mit Dachfarbe überstrichen | Fremdschicht über der gebrannten Oberfläche |
| Feuchte durch deckenden Anstrich eingeschlossen | Ziegel trocknet nicht mehr, dauerhaft feuchter |
| Im Winter Frost auf feuchtem Ziegel | Abplatzung, Oberfläche und Scherben platzen ab |
| Beschichtet statt punktuell ersetzt | ganze Fläche behandelt, echter Defekt bleibt |
| Garantie nicht geprüft | Anspruch nach dem Anstrich eingeschränkt oder weg |
| Auf dem Dach gestrichen statt vom gesicherten Dacharbeitsplatz | Sturzgefahr für ein optisches Ergebnis |
| Faserzement-Imitat als Ziegel lackiert | Asbestfreisetzung, TRGS 519 verletzt |